Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Arzthaftung: Beendigung des Behandlungsvertrags mit Übertragung der Behandlung durch ärztliche Überweisung
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Pflichten des weiterbehandelnden Vertragsarztes nach Überweisung des Patienten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Oberlandesgericht Naumburg
, S. 3 (Leitsatz)
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten des weiterbehandelnden Vertragsarztes nach Überweisung des Patienten
Verfahrensgang
- LG Halle, 30.05.2012 - 9 O 445/07
- OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
- BGH, 18.08.2015 - VI ZR 479/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination …
Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
Rn. 52 5. Sind mehrere Ärzte an der Behandlung eines Patienten beteiligt, besteht eine Pflicht, durch hinreichende gegenseitige Information und Abstimmung vermeidbare Risiken für den Patienten auszuschließen (BGH NJW 1999, 1779, 1781). - BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
Im Weiteren sind selbst unter Berücksichtigung einer abweichenden Rechtsauffassung des Revisionsgerichts keine Widersprüchlichkeiten zu befürchten (vgl. zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei subjektiver Klagenhäufung BGH NJW 1999, 1035; NVwZ 2004, 1526, 1527; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798). - BGH, 17.02.2004 - VI ZR 39/03
Abweisung der Amtshaftungsklage gegen einen Chefarzt einer Universitätsklinik …
Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
Im Weiteren sind selbst unter Berücksichtigung einer abweichenden Rechtsauffassung des Revisionsgerichts keine Widersprüchlichkeiten zu befürchten (vgl. zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei subjektiver Klagenhäufung BGH NJW 1999, 1035; NVwZ 2004, 1526, 1527; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798). - OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen …
Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 78/12
Im Weiteren sind selbst unter Berücksichtigung einer abweichenden Rechtsauffassung des Revisionsgerichts keine Widersprüchlichkeiten zu befürchten (vgl. zur Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei subjektiver Klagenhäufung BGH NJW 1999, 1035; NVwZ 2004, 1526, 1527; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).
- OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 7 U 10/19
Umfang der therapeutischen Aufklärungspflicht eines hinzugezogenen Arztes; …
Es mag zwar sein, dass in diesem Fall - anders, als wenn die Überweisung ausschließlich zu einer konkret benannten Diagnosemaßnahme vorgenommen wird (BGH, NJW 1994, 797 f., juris Tz. 14; OLG Saarbrücken, GesR 2016, 691 f., juris Tz. 61; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2011 - 8 U 1/08, juris Tz. 32;… Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., B 124 ff.) - die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen wird (OLG Jena, GesR 2014, 348 ff., juris Tz. 49;… Geß/Greiner, a.a.O., B 132 ff. bei Übernahme der Behandlung). - OLG Düsseldorf, 28.04.2014 - 24 U 87/13
Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess
Eine Kostenentscheidung in einem Teilurteil wird dann für zulässig erachtet, wenn die Gefahr besteht, dass bei Verzögerung der Kostenentscheidung bis zum Schlussurteil der Kostenerstattungsanspruch gegen den Streitgenossen nicht mehr verwirklicht werden kann (OLG München, Urteil vom 25.09.1968 - 7 U 2387/66 - NJW 1969, 1123; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18.11.1969 - 20 U 90/69 - NJW 1970, 568/569; OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014 - 9 W 2/14 zit.n.Juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.10.2013 - 1 U 78/12 - zit.n. Juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.09.2012- 1 Sa 488/11 - zit.n.Juris; OLG Koblenz, Teilurteil vom 26.06.2006 - 12 U 685/05 - NJW-RR 2007, 813-815;… Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 301 ZPO Rdnr. 25). - KG, 21.05.2026 - 20 U 123/24 Rn. 14 Aber auch die Beklagte zu 2) als die Hausarztpraxis des Erblassers und Veranlasserin der Koloskopieuntersuchung war grundsätzlich selbst aus dem Behandlungsverhältnis mit dem Erblasser verpflichtet, sich über das Ergebnis der von ihr veranlassten Untersuchung zu informieren und den Erblasser über aus dem Untersuchungsergebnis folgende Weiterungen zu informieren, zumal der Vertrag mit dem Erblasser nicht beendet worden war und auf dem Überweisungsschein eine Mit-/Weiterbehandlung sowie konkret die Durchführung einer Koloskopie erbeten worden war, so dass die Beklagte zu 2) als Überweisende eine Verantwortung für die weitere Behandlung des Erblassers trug (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Teilurteil vom 10.10.2013 - 1 U 78/12 - Rn. 38, juris).
- OLG Dresden, 18.02.2025 - 4 U 1470/24 Rn. 18 Auch bei einer Auslegung, wonach es die Hausärztin des Klägers - wie in der von ihm herangezogenen Entscheidung des OLG Naumburg (Teilurteil vom 10. Oktober 2013 - 1 U 78/12 -, Rn. 49, juris) - durch das Kreuz im Feld "Mit-/Weiterbehandlung" vom Horizont des Empfängers "zumindest in dessen Ermessen stellen" wollte, über die Sonografie hinausgehende Befunde zu erheben (eine komplette Übernahme der Behandlung als Radiologe wäre ohnehin nicht in Betracht gekommen), würde sich nichts anderes ergeben.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 08.04.2013 - 1 U 78/12 |
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 17.09.2012 - 4 O 3268/10
- OLG Oldenburg, 08.04.2013 - 1 U 78/12
- BGH, 19.09.2013 - IX ZB 41/13
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