Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 28.08.1998 - 1 U 81/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16 Rn. 33 In Fällen, in denen ein Grundstückbesitzer die Unterlassung von Geräuschimmissionen von Flugzeugen, die sein Grundstück überfliegen, begehrt, ist höchstrichterlich entschieden, dass grundsätzlich nicht der Luftfahrtunternehmer, der die Flugzeuge betreibt, sondern der Betreiber des Flughafens, in dessen Flugschneise die betreffenden Flugzeuge an- oder abfliegen, als Störer i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB anzusehen ist (vgl. nur BGH…, Urteil vom 10. November 1972 - V ZR 54/71 -, BGHZ 59, 378-386, Rn. 9 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.1998 - 1 U 81/94 = BeckRS 1998, 16191, beck-online).
Wenn sonach auch die störenden Geräusche unmittelbar von den Luftfahrzeugen über dem Grundstück des Klägers erzeugt werden, so stehen diese Geräusche doch in untrennbarem Zusammenhang mit der Benutzung des Geländes der Beklagten als Flughafen (BGH…, Urteil vom 10. November 1972 - V ZR 54/71 -, BGHZ 59, 378-386, Rn. 9 - juris; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.1998 - 1 U 81/94 = BeckRS 1998, 16191, Rn. 58 - beck-online).
Nachträglich zur Verfügung stehende technische Maßnahmen bzw. Neuerungen, die zu einer weiteren Reduzierung von Geräuschimmissionen führen bzw. führen können - wie vorliegend der in Rede stehende Einbau von Wirbelgeneratoren - können schon im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Luftverkehrs nicht dazu führen, dass die Nutzung des Luftraums vorschriftswidrig wird (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urt. v. 28.8.1998 - 1 U 81/94, BeckRS 1998, 16191, Rn. 77 - beck-online).
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