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| OLG Hamburg, 12.11.1965 - 1 U 90/65 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 237
Wird zitiert von ...
- BFH, 08.12.1976 - I R 215/73
Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung …
Aus diesen Erwägungen haben auch die Zivilgerichte die Berücksichtigung des Unternehmerlohns bei der Ermittlung des "good will" für notwendig erachtet (vgl. Urteile des BGH vom 13. Januar 1960 IV ZR 235/59, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 56 BEG 1956 Nr. 19 - betrifft good will einer Anwaltspraxis - vom 6. Dezember 1961 IV ZR 116/61, Lindenmaier-Möhring, a. a. O., § 56 BEG 1956, Nr. 33 - betrifft good will einer ärztlichen Praxis - vgl. auch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. November 1965 1 U 90/65, Monatsschrift für Deutsches Recht 1966 S. 237 - betrifft Geschäftswert bei einem Handelsunternehmen -).
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