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| OLG Frankfurt, 30.01.1986 - 1 U 92/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2118
- NJW-RR 1986, 1104 (Ls.)
- MDR 1986, 587
- BB 1986, 904
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.1951 - II ZR 74/51
Unrichtige Auszahlung einer Postanweisung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1986 - 1 U 92/85
Denn ohne eine nicht ordnungsgemäße Auszahlung oder ohne eine Täuschungshandlung gegenüber der Bekl. hätte der Postanweisungsbetrag gar nicht ausgezahlt werden können, sondern an die Kl. zurückgezahlt werden müssen (BGHZ 4, 287, 29l).
- BGH, 07.06.1990 - III ZR 155/89
Haftung der Postbank bei Auszahlung einer "eigenhändig" zuzustellenden …
Die Tatsache, daß der Postgiroteilnehmer überhaupt eine Zahlungsanweisung erteilt hat, ist notwendige Voraussetzung dafür, daß ein Fall der Posthaftung eintritt (zutreffend OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Januar 1986 - 1 U 92/85 - BB 1986, 904; vgl. auch BGHZ 4, 287, 293 zu § 6 Abs. 3 PostG a.F.); sie steht daher mit dem Schadenseintritt nicht in einem Zurechnungszusammenhang.
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