Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.10.2005 - 1 U 94/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Behandlungsfehlers bei der Bewältigung eines schweren pädiatrischen Notfalls eines krampfenden Kleinkindes mit insuffizienten Kreislaufverhältnissen bei äußerst seltener Grunderkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 23.07.2004 - 15 O 493/02
- OLG Stuttgart, 11.10.2005 - 1 U 94/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2005 - 1 U 94/04
Diagnoseirrtümer, die objektiv auf einer Fehlinterpretation der Befunde beruhen, können nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden (vgl. etwa BGH NJW 2003, 2827). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 408/99
Aufklärungspflicht des Richters bei lückenhaftem Sachverständigengutachten
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2005 - 1 U 94/04
Das gilt sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen des selben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger, auch wenn es dabei um Privatgutachten geht (vgl. BGH NJW 2001, 1787, 1789; NJW 1994, 1596;… vgl. auch Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 618 ff.). - BGH, 28.04.1998 - VI ZR 403/96
Pflicht des Gerichts zur Auseinandersetzung mit Privatgutachten in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2005 - 1 U 94/04
Rn. 44 In Arzthaftungsprozessen hat das Gericht die Pflicht, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (vgl. BGH VersR 1998, 853, 854). - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 67/93
Würdigung von medizinischen Sachverständigengutachten in Arzthaftungsverfahren; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2005 - 1 U 94/04
Das gilt sowohl für Widersprüche zwischen einzelnen Erklärungen des selben Sachverständigen als auch für Widersprüche zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger, auch wenn es dabei um Privatgutachten geht (vgl. BGH NJW 2001, 1787, 1789; NJW 1994, 1596;… vgl. auch Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 618 ff.).
- SG Aachen, 16.12.2009 - S 8 U 69/09
Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit mittels des …
Die dagegen erhobene Klage (gerichtet auf Anerkennung von Gastritis, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Schwindel, Reizhusten, Nasenbluten, Bronchitis, Bindehautreizung, Wortfindungsstörungen und Leistungsabfall als Berufskrankheit sowie die Gewährung von Leistungen) blieb erstinstanzlich ohne Erfolg (Gerichtsbescheid des SG Aachen vom 06.12.2005, S 1 U 94/04); die dagegen eingelegte Berufung nahm der Kläger am 27.10.2006 zurück (Az L 4 U 2/06).Rn. 29 bb) Im Einzelnen lässt ein Vergleich zwischen den vom Kläger vorgelegten medizinischen Unterlagen und dem Gegenstand der Sachverhaltsaufklärung im ersten Verwaltungsverfahren sowie im sozialgerichtlichen Verfahren S 1 U 94/04 nicht erkennen, dass einzelnen Beschwerden oder Diagnosen übersehen worden sind.
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