Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Bestimmtheitsanforderungen an Sicherungsabtretung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sicherungsabtretung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Angaben muss eine Abtretungsvereinbarung enthalten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sicherungsabtretung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abgetretene Forderung muss bestimmt oder bestimmbar sein! (IBR 2018, 538)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.08.2017 - 3 O 577/15
- OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Papierfundstellen
- VersR 2019, 171
- WM 2018, 1882
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Ein Abtretungsvertrag genügt den Bestimmtheitsanforderungen , wenn sowohl das Sicherungsvolumen (Summe der abgetretenen Forderungen) feststeht als auch die erfassten Forderungen bestimmbar sind Die abzutretende Forderung als Verfügungsgegenstand muss zum Zeitpunkt, in dem sie übergehen soll, individuell hinreichend bestimmt oder bestimmbar sein (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10 - NJW 2011, 2713 ).Die abzutretende Forderung als Verfügungsgegenstand muss zum Zeitpunkt, in dem sie übergehen soll, individuell hinreichend bestimmt oder bestimmbar sein (…Staudinger-Busche, BGB , 2017 , § 398 Rn. 9; BGH, Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10 - NJW 2011, 2713 , zitiert nach Beckonline Rn. 6).
- OLG Koblenz, 01.08.2008 - 5 U 551/08
Rückgriffsansprüche des Sicherungsgebers einer Sicherungsgrundschuld gegenüber …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Ob auf die Forderung oder auf die Grundschuld geleistet wird, hängt gemäß § 366 Abs. 1 BGB von dem bei der Zahlung erklärten Willen des Leistenden ab, der sich auch aus den Umständen der Zahlung ergeben kann (BGH…, Urteil vom 16.06.1989 - V ZR 85/88 - NJW-RR 1989, 1036 f., zitiert nach juris, Rn. 8).Fehlen eindeutige Anhaltspunkte ist die Leistungsbestimmung nach der Interessenlage zu ermitteln, wobei der Leistende im Zweifel das ihm günstigste Ergebnis erreichen will (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2008 - 5 U 551/08 - WM 2008, 2293 ff., zitiert nach juris Rn. 10).Diese Problematik sei Gegenstand der Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 01.08.2008 - 5 U 551/08, zitiert nach juris) gewesen, die zwischen den Fallgruppen des Bestehens und des Nichtbestehens eines Deckungsverhältnisses differenziere.
- BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86
Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers; …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Bei einem Eigentümer, der nicht persönlicher Schuldner ist, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er nur auf die Grundschuld, nicht aber auf die gesicherte Forderung leistet (BGH…, Urteil vom 27.03.1981 - V ZR 202/79 - BGHZ 80, 228 ff. = NJW 1981, 1554 ff., zitiert nach juris Rn. 12; Urteil vom 14.07.1988 - V ZR 308/86 - BGHZ 105, 154 ff. = NJW 1988, 2730 f., zitiert nach juris Rn 12).
- BGH, 27.03.1981 - V ZR 202/79
Fortbestand der persönlichen Forderung nach Ablösung einer Sicherungsgrundschuld
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Bei einem Eigentümer, der nicht persönlicher Schuldner ist, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er nur auf die Grundschuld, nicht aber auf die gesicherte Forderung leistet (BGH, Urteil vom 27.03.1981 - V ZR 202/79 - BGHZ 80, 228 ff. = NJW 1981, 1554 ff., zitiert nach juris Rn. 12; Urteil vom 14.07.1988 - V ZR 308/86 - BGHZ 105, 154 ff. = NJW 1988, 2730 f., zitiert nach juris Rn 12). - BGH, 16.06.1989 - V ZR 85/88
Tilgungsbestimmung - Sicherungsgrundschuld - Mehrheit von Forderungen und …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Ob auf die Forderung oder auf die Grundschuld geleistet wird, hängt gemäß § 366 Abs. 1 BGB von dem bei der Zahlung erklärten Willen des Leistenden ab, der sich auch aus den Umständen der Zahlung ergeben kann (BGH, Urteil vom 16.06.1989 - V ZR 85/88 - NJW-RR 1989, 1036 f., zitiert nach juris, Rn. 8).Fehlen eindeutige Anhaltspunkte ist die Leistungsbestimmung nach der Interessenlage zu ermitteln, wobei der Leistende im Zweifel das ihm günstigste Ergebnis erreichen will (OLG Koblenz…, Beschluss vom 01.08.2008 - 5 U 551/08 - WM 2008, 2293 ff., zitiert nach juris Rn. 10). - BGH, 20.02.1992 - IX ZR 225/91
Einwendungen des Hauptschuldners
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Die Berufung bezieht sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.1992 ( IX ZR 225/91 - NJW-RR 1992, 811 f., zitiert nach juris Rn. 10 ff.). - OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 86/93
Regreßansprüche auf Grund von Bürgschaftsinanspruchnahme; Übergang von …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Das Innenverhältnis zwischen Forderungsschuldner und Sicherungsnehmer solle die Verpflichtung des Forderungsschuldners "auf den im Innenverhältnis festgelegten Rahmen" beschränken (…unter Bezugnahme auf BeckOKBGB-Rohe, § 774 BGB Rn. 9 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.1993 - 2 U 86/93 - NJW-RR 1994, 876 ff. zitiert nach juris).
- OLG Celle, 26.06.2024 - 4 U 77/22
Anspruch der vormaligen Sicherungsgeberin einer Grundschuld auf Schadensersatz …
Deshalb zahlt er im Zweifel ausschließlich auf die Grundschuld, nicht aber auf die persönliche Forderung (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juli 1988 - V ZR 308/86 -, juris Rn. 13; OLG Koblenz, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 U 952/17 -, juris Rn. 74;… MüKo-BGB/Lieder, 9. Auflage 2023, § 1191 Rn. 138 m.w.N.).
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