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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3899
VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89 (https://dejure.org/1990,3899)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.07.1990 - 1 UE 1287/89 (https://dejure.org/1990,3899)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 1 UE 1287/89 (https://dejure.org/1990,3899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 BBG, § 22 Abs 2 SchwbG, § 47 Abs 1 SchwbG, § 24 Abs 5 SchwbG
    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Versetzung eines Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Versetzung eines Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    (Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Versetzung eines Schwerbehinderten)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- das Urteil des erkennenden Senats vom 26.8.1987 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Rn. 57 War der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit für die von ihm -- im schriftlichen Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft -- ausgesprochene Versetzung der Klägerin zuständig (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- S. 6 des Urteilsabdrucks), so war -- entsprechend den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem zitierten Urteil auf Seite 7 des Urteilsabdrucks zur Zuständigkeit des Personalrats -- der bei dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorhandene örtliche Vertrauensmann der Schwerbehinderten zu unterrichten und anzuhören (vgl. §§ 22 Abs. 2, 24 Abs. 5 Satz 2 des Schwerbehindertengesetzes -- SchwbG -- in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.10.1979, = BGBl. I. S. 1649).

    Rn. 64 Obwohl sich die angefochtenen Bescheide mangels Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten nach § 22 Abs. 2 SchwbG bereits als rechtswidrig erweisen, sieht sich der erkennende Senat vor dem Hintergrund der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- zu einer Entscheidung der Fragen veranlaßt, ob der Klägerin im Zusammenhang mit ihrer angefochtenen Versetzung andere Zusagen gemacht worden sind und ob die Beklagte ihr Ermessen fürsorgegerecht ausgeübt hat.

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Rn. 67 Die Rechtsverbindlichkeit der von der Klägerin behaupteten Zusage, wie sie in der Besprechung von Vertretern des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bediensteten der Abwicklungsstelle der Bundesstelle für Entwicklungshilfe am 1.7.1975 abgegeben worden sein soll, hing nach der damaligen Rechtslage, also vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes am 1.1.1977, nicht von der Einhaltung einer Form, insbesondere nicht von der Schriftform, ab (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.1.1967 <BVerwGE 26, 31, 35 f. mit weiteren Nachweisen>), wie sie nunmehr in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vorgesehen ist.
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Das Gesetz sieht zwar keine bestimmte Form (mündlich oder schriftlich) für diese Anhörung vor, doch ist nach Sinn und Zweck der Regelung in § 22 Abs. 2 SchwbG zu fordern, daß der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gleichsam gezielt mit Rücksicht auf die Schwerbehinderteneigenschaft des Beschäftigten gefragt wird, ob der Schutz der Schwerbehinderten der beabsichtigten Maßnahme entgegensteht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 17.9.1981 -- 2 C 4.79 --, ZBR 1982, 116 = DVBl. 1982, 582 = RiA 1982, 117 = DöD 1982, 104 = PersV 1983, 104 = Behindertenrecht 1983, 41).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Diese Rechtsfolge trat auch schon vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes ein, und zwar auch bei sog. Verwendungszusagen, wenn die betroffene Person aus in ihrer Person liegenden oder von ihr zu vertretenden Gründen die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Eignung oder Befähigung nicht mehr besitzt (vg. hierzu BVerwG, Beschluß vom 29.11.1978, BVerwGE 63, 165 ff.).
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Grundsätzlich könnten deshalb durch vom Personalrat nicht beanstandete formelle Mängel bei der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens, die dessen Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme nicht bleibend ausschlössen (BVerwGE 78, 72 ), nicht Rechte des einzelnen Beschäftigten berührt werden.
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82

    Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk - …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Zwar hat es die Antwort auf diese Frage -- soweit ersichtlich -- in den bisher entschiedenen Fällen jeweils ausdrücklich offen gelassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11.12.1985, ZBR 1986, 274, 275 und BVerwG, Urteil vom 20.4.1977, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18), doch hat es in der zuletzt genannten Entscheidung u.a. ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.05.1975 - II A 4.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Rn. 46 Auch wenn eindeutig ein dienstliches Bedürfnis für eine Wegversetzung von der aufgelösten Bundesstelle für Entwicklungshilfe bestanden habe, das zwangsläufig auch die Versetzung der Klägerin zu einer anderen Dienststelle decke (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1975 -- BVerwG 2 A 4.72 -- ), so sei noch nicht geklärt, ob der Klägerin andere Zusagen gemacht worden seien und ob die Beklagte ihr Ermessen fürsorgegerecht ausgeübt habe.
  • VGH Hessen, 26.08.1987 - 1 OE 86/83
    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Rn. 41 Der erkennende Senat hat auf die Berufung der Klägerin das erstinstanzliche Urteil und die angefochtenen Bescheide durch Urteil vom 28.8.1987 -- 1 OE 86/83 -- aufgehoben, im wesentlichen aus folgenden Gründen:.
  • VGH Hessen, 29.07.1993 - 1 TG 345/93

    Übertragung der Funktion eines stellvertretenden Abteilungsleiters; Anhörung der …

    Diese Regelung ist, wie § 50 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 SchwbG zeigt, auch auf schwerbehinderte Beamte anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 114.90 - Urteil des Senats vom 11. Juli 1990 - 1 UE 1287/89 -, HessVGRspr. 1991, 33, 36;… Neumann/ Pahlen, Schwerbehindertengesetz, 8. Auflage, Rdnr. 9 zu § 50).

    Rn. 10 Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen das Mitwirkungsrecht der Schwerbehindertenvertretung zur Unwirksamkeit oder zur Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme geführt hätte oder aber folgenlos geblieben wäre (für Anfechtbarkeit: BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 -, ZBR 1990, 323; Dörner, Anm. 5 b zu § 25; Neumann/ Pahlen, Rdnr. 9 zu § 25; anderer Ansicht: BVerwG, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 -, ZBR 1990, 180, 181; differenzierend zu § 47 Abs. 1 SchwbG a.F.: Urteil des Senats vom 11. Juli 1990 - 1 UE 1287/89 -, HessVGRspr.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 3 L 362/08

    Versetzung

    Danach eintretende gesundheitliche Beeinträchtigungen können Anlass zur Prüfung einer Weiterversetzung geben (vgl. Hess. VGH , Urt. v. 11.07.1990 - 1 UE 1287/89 - [...]; Günther, RiA 2006, 67).
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