Rechtsprechung
| VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 1902/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 Abs 5 SchulVwG HE, § 59 Abs 2 SchulVwG HE, § 62 SchulVwG HE, § 18 ADO HE
Ausgewogenheit im Unterricht bei Einsatz schulfremder Personen im Unterricht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulfremde Personen im Unterricht - Gewerkschaftsvertreter im Wirtschaftskundeunterricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 08.05.1987 - III E 702/86
- VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 1902/87
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 235 (Ls.)
- NVwZ-RR 1993, 483
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 1902/87
Auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.1977 zur Frage des Sexualkundeunterrichts ist zu entnehmen, daß zu dem weitgehend unantastbaren Kernbereich der pädagogischen Freiheit nur die Unterrichtsgestaltung durch den Lehrer im engeren Sinne gehört (BVerfGE 47, 46, 83; siehe auch Maunz - Dürig, Grundgesetz, Art. 7 RdNr. 59). - BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80
Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde - …
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 1902/87
Auch wenn sich die Zustimmungsverweigerung nach § 18 ADO auf - wie der Kläger meint - seine pädagogische Freiheit ausgewirkt haben sollte, war dies jedenfalls nicht bezweckt, so daß der Zustimmungsverweigerung keine Außenwirkung und damit auch keine Verwaltungsaktqualität zukommt (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 9.6.1983, BVerwGE 65, 270 = DVBl 1983, 1110, wo das BVerwG die Klage eines Richters gegen die Anweisung, in öffentlichen Sitzungen eine Amtstracht zu tragen, als Feststellungsklage im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO angesehen hat und nicht etwa als Fortsetzungsfeststellungsklage, obwohl der Kläger die Beeinträchtigung seiner richterlichen Unabhängigkeit geltend gemacht hatte). - BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87
Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides - …
Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 1902/87
Das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt in einem Urteil vom 15.2.1989 (BVerwGE 81, 258, 260) entschieden, daß die Beantwortung der Frage, ob einer Maßnahme die für einen Verwaltungsakt u. a. erforderliche Außenwirkung zukommt, davon abhängt, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich tatsächlich im Einzelfall auswirkt.
- VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563
Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch eines …
Beispiele für Fälle, bei denen die Rechtsprechung eine Berührung der grundrechtlich geschützten Persönlichkeitssphäre des Lehrers verneint hat, waren z.B. das Interesse eines Lehrers, ein bestimmtes, von der Schulkonferenz beschlossenes Schulbuch im Unterricht nicht zu verwenden (BVerwG, Entsch. v. 28.1.1994, NVwZ 1994, 583), oder das Anliegen, schulfremde Personen (hier: Gewerkschaftsvertreter) im Unterricht einzusetzen (VGH Kassel, Entsch. vom 10.2.1993 - 1 UE 1902/87, zitiert bei Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 1, Schulrecht, 3.Aufl.2000, RdNr.512). - VGH Hessen, 07.12.1995 - 6 UE 39/93
Zur Finanzierung des S-Bahn-Netzes aus der Finanzausgleichsmasse des …
Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch vergangene bzw. beendete Rechtsverhältnisse der Feststellung fähig sein können (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 - BVerwGE 80, 355 ff., 365 f., - 7 A 2.88 - BVerwGE 80, 373 ff., 376, 10. Mai 1984 - 3 C 68.82 - DÖV 1985, 207 - nur Leitsatz - VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 10 S 2170/89 - NVwZ-RR 1991, 518; Hess. VGH, Urteil vom 10. Februar 1993 - 1 UE 1902/87 - NVwZ-RR 1993, 483).
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