Rechtsprechung
| OVG Saarland, 09.02.1999 - 1 V 1/99 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Frauenbeauftragte; Landesgleichstellungsgesetz; Beteiligungsrecht; Erstellung dienstlichen Beurteilungen
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 07.01.1999 - 12 F 1/99
- OVG Saarland, 09.02.1999 - 1 V 1/99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 457
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20
Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten
Die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an einzelnen Beurteilungen hätte ein so großes Gewicht, dass eine Nennung selbst in einer nicht abschließenden Auflistung zu erwarten gewesen wäre (vgl. so bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Februar 1999 - 1 W 2-99 - NVwZ-RR 1999, 457; OVG Münster…, Beschluss vom 22. August 2018 - 1 B 1024/18 - juris Rn. 23; vgl. ebenso zur Beteiligung nach dem SGleiG in Disziplinarverfahren: BVerwG…, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 32). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 - 6 A 3438/00
Anspruch auf Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; Heranziehung der …
Rn. 52 vgl. insbesondere Art. 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des saarländischen Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vom 24. April 1996, Abl. des Saarlandes, Seite 623 ff., sowie hierzu Saarländisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Februar 1999 - 1 V 1/99 - 1 W 2.99 -, NVwZ-RR 1999, Seite 457; § 17 Abs. 1 des Frauenfördergesetzes (FFG) des Bundes vom 24. Juni 1994, BGBl. I Seite 1406; § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes vom 21. Dezember 1993, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Seite 729 ff., und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. August 1996 - 1 TG 3381/96 -, NVwZ-RR 1998, Seite 186; § 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes vom 31. Dezember 1990, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 1991, Seite 8 ff., in der Fassung der Gesetze vom 13. April 1993, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 184 und vom 21. Juni 1994, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 182, und den (zu einer anderen Bestimmung dieses Gesetzes ergangenen) Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 -, BVerwGE 100, Seite 354 ff.,. - OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2023 - 10 N 33.22
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten; Anspruch auf Festsetzung einer …
Die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an einzelnen Beurteilungen hätte ein so großes Gewicht, dass eine Nennung selbst in einer nicht abschließenden Auflistung zu erwarten gewesen wäre (vgl. so bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Februar 1999 - 1 W 2-99 - NVwZ-RR 1999, 457; OVG Münster…, Beschluss vom 22. August 2018 - 1 B 1024/18 - juris Rn. 23; vgl. ebenso zur Beteiligung nach dem SGleiG in Disziplinarverfahren: BVerwG…, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 32). - OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
Frauenbeauftragte, Klagebefugnis
Denn die Berufung ist ungeachtet dessen bereits deshalb unbegründet, weil die Klage in Übereinstimmung mit der erstinstanzlichen Entscheidung mangels der gemäß § 42 Abs. 2 VwGO - entsprechend - erforderlichen Klagebefugnis der Klägerin unzulässig ist die Frage der Klage- bzw. Antragsbefugnis der Frauenbeauftragten war vom Senat bisher offengelassen worden, vgl. Beschluss vom 9.2.1999 - 1 W 2/99 -, ZBR 1999, 390 = NVwZ-RR 1999, 457 = DÖD 1999, 287 = PersV 1999, 328 = SKZ 1999, 98.
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Rechtsprechung
| SG Würzburg, 02.04.2004 - S 1 V 1/99 |
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 02.04.2004 - S 1 V 1/99
- LSG Bayern, 24.10.2006 - L 18 V 17/04
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 09.02.1999 - 1 W 2/99, 1 V 1/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 21.02.2023 - 1 B 238/22
Beteiligung der Frauenbeauftragten einer Klinik an einer Task-Force Corona
- dabei etwas anderes lediglich in solchen atypischen Fällen gilt, in denen ausschließlich Fachaufgaben der Dienststelle betroffen sind[vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.2010 - 6 C 3/09 -, juris Rn. 23][vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.2010 - 6 C 3/09 -, juris Rn. 23] oder ein bestimmtes Verhalten der Dienststelle einer personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahme derart vorgelagert ist, dass sie von § 23 Abs. 1 LGG nicht erfasst wird,[so insbesondere bei der dienstlichen Regelbeurteilung, vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1999 - 1 W 2/99, 1 V 1/99 -, juris Rn. 5 ff.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2012 - 1 A 2043/11 -, juris Rn. 4, 7 (Abmahnung); VG Berlin, Urteil vom 27.4.2020 - 5 K 50.17 -, juris Rn. 26 (allein nach außen wirkende politische Tätigkeit eines Bundesministeriums)][so insbesondere bei der dienstlichen Regelbeurteilung, vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1999 - 1 W 2/99, 1 V 1/99 -, juris Rn. 5 ff.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2012 - 1 A 2043/11 -, juris Rn. 4, 7 (Abmahnung); VG Berlin, Urteil vom 27.4.2020 - 5 K 50.17 -, juris Rn. 26 (allein nach außen wirkende politische Tätigkeit eines Bundesministeriums)] derartige Umstände hier aber nach den obigen Ausführungen aller Voraussicht nach nicht vorliegen,. - OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
Frauenbeauftragte, Klagebefugnis
Denn die Berufung ist ungeachtet dessen bereits deshalb unbegründet, weil die Klage in Übereinstimmung mit der erstinstanzlichen Entscheidung mangels der gemäß § 42 Abs. 2 VwGO - entsprechend - erforderlichen Klagebefugnis der Klägerin unzulässig ist die Frage der Klage- bzw. Antragsbefugnis der Frauenbeauftragten war vom Senat bisher offengelassen worden, vgl. Beschluss vom 9.2.1999 - 1 W 2/99 -, ZBR 1999, 390 = NVwZ-RR 1999, 457 = DÖD 1999, 287 = PersV 1999, 328 = SKZ 1999, 98.
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