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Rechtsprechung
   FG Saarland, 09.09.1988 - 1 V 220/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,21142
FG Saarland, 09.09.1988 - 1 V 220/88 (https://dejure.org/1988,21142)
FG Saarland, Entscheidung vom 09.09.1988 - 1 V 220/88 (https://dejure.org/1988,21142)
FG Saarland, Entscheidung vom 09. September 1988 - 1 V 220/88 (https://dejure.org/1988,21142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1989, 29
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Hessen, 21.03.2023 - 10 V 67/23

    Antrag gegen die fehlende Berücksichtigung von Sonderabschreibungen von den …

    Denn eine solche Aufhebung einer befristeten Vollziehungsaussetzung zum Fristablauf hat allenfalls deklaratorischen Charakter, sodass ein Ablehnungswille der Finanzbehörde generell für eine Zeit nach Ablauf der Frist nicht anzunehmen ist (FG Hamburg, Beschlüsse vom 13.06.2008 - 4 V 119/08, nv., juris, und vom 01.06.2005 - I 129/05, EFG 2005, 1455; FG Saarland, Beschluss vom 09.09.1988 - 1 V 220/88, EFG 1989, 29;… Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 278;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 72).
  • FG Hamburg, 13.06.2008 - 4 V 119/08

    Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung

    Die förmliche Aufhebung einer bereits anfänglich nur zeitlich beschränkt für die Dauer des Einspruchsverfahrens verfügten Vollzugsaussetzung ist sachlich nicht anders zu behandeln als eine bloße Mitteilung der Finanzbehörde über den Ablauf einer befristet gewährten Aussetzung der Vollziehung (vgl. FG des Saarlandes, Beschluss vom 09.09.1988, 1 V 220/88, [...];… Seer, in: Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 69 FGO, Rz. 72).
  • FG Münster, 04.06.1998 - 8 V 869/98
    Eine teilweise Ablehnung des AdV-Antrages im Sinne des § 69 Abs. 4 FGO liegt hingegen nicht vor, wenn das Finanzamt auf einen unbeschränkten Antrag des Steuerpflichtigen hin Aussetzung zeitlich beschränkt bis zum Abschluß des Einspruchsverfahrens gewährt (vgl. dazu Finanzgericht des Saarlandes Beschluß vom 9.9.1988 1 V 220/88 EFG 1989, 29).
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