Rechtsprechung
| FG Saarland, 07.01.2000 - 1 V 389/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Vollstreckungsmaßnahmen während eines schwebenden Aussetzungsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht auf ungestörte Durchführung eines Verfahrens nach § 69 Finanzgerichtsordnung (FGO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 69, 114 FGO
Finanzgerichtsordnung; ungestörte Durchführung des Aussetzungsverfahrens
Wird zitiert von ... (4)
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2025 - 9 V 9049/25
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahren
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO ist daher zulässig, wenn die Finanzbehörde Vollstreckungsmaßnahmen durchführen will, obwohl ein beim Gericht anhängiger Aussetzungsantrag noch nicht beschieden worden ist (so auch FG Saarland, Beschluss vom 7. Januar 2000 - 1 V 389/99, juris, und Finanzgericht Hamburg…, Beschluss vom 4. Februar 2002 - II 475/01, juris, Stapperfend, in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 114 Rn. 21).Rn. 28 Es kann für die Entscheidung des Streitfalles dahinstehen, ob Ausnahmen von diesem Recht bestehen, etwa wenn überwiegende, besonders wichtige Gründe den sofortigen Vollzug des Verwaltungsaktes gebieten (so FG Saarland, Beschluss vom 7. Januar 2000 - 1 V 389/99, a.a.O.).
Zur Erreichung einer ungestörten Durchführung des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens ist auch eine solche einstweilige Anordnung zulässig (so auch FG Saarland, Beschluss vom 7. Januar 2000 - 1 V 389/99, juris).
- FG Hamburg, 29.05.2026 - 6 V 85/26
Abgabenordnung: Finanzgerichtlicher Eilrechtsschutz von Vollstreckungsschuldnern …
Dieses Recht steht dem Steuerpflichtigen als Ausprägung der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, 2 BvR 745/88, NJW 1989, 827; FG Saarland, Beschluss vom 7. Januar 2000, 1 V 389/99, EFG 2000, 449; FG Bremen, Beschluss vom 2. Juli 1993, 2 93 068 V 2, EFG 1994, 78). - FG Sachsen, 29.08.2025 - 4 V 1061/25
Antrag auf Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Rn. 14 Der Senat folgt zwar nicht der in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung dahingehend, es bestehe ein generelles Recht auf eine ungestörte Durchführung des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens mit der Folge, dass die Finanzverwaltung während eines gerichtlichen Aussetzungsverfahren regelmäßig nicht vollstrecken darf (vgl. z.B. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 07.01.2000 1 V 389/99, EFG 2000, 449; FG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20.03.2025 9 V 9049/25, Juris, beide m.w.N., Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 114 Rn. 28;… anders aber: BFH-Beschluss vom 12.06.1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156;… BFH-Beschluss vom 20.07.2000 VII B 47/00, BFH/NV 2001, 313; FG Münster, Beschluss vom 14.10.2003 7 V 4138/03 AO, EFG 2004, 132). - FG Hamburg, 04.02.2002 - II 475/01
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung neben einem Antrag auf Aussetzung …
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