Rechtsprechung
| FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Einkommensteuer; Behandlung eines Gehalts als Sondervergütung eines Kommanditisten (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Aussetzung der Vollziehung betr. die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung der ehemaligen X KG für 1996 bis 1991; Einkommensteuer; Behandlung eines Gehalts als Sondervergütung eines Kommanditisten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer Sondervergütung bei Erledigung von Büroarbeiten durch die Kommanditistin einer Kommmanditgesellschaft (KG) für die KG
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Einkommensteuer; Behandlung eines Gehalts als Sondervergütung eines Kommanditisten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
Auszug aus FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00
Zweck der Sonderregelung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist es, den Mitunternehmer hinsichtlich der Tätigkeitsvergütungen einem Einzelunternehmer anzunähern (BFH-Beschluss vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BStBl II 1991, 691).Bei der Personengesellschaft werden an den Gesellschafter gezahlte Tätigkeitsvergütungen zwar auf der ersten Stufe der steuerlichen Gewinnermittlung als betrieblicher Aufwand berücksichtigt (BFH-Beschluss in BStBl II 1991, 691); die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG angeordnete Hinzurechnung der Tätigkeitsvergütungen verhindert jedoch, dass diese den Gesamtgewinn und den Gewerbeertrag (§ 7 des Gewerbesteuergesetzes) der Mitunternehmerschaft mindern.
- BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94
Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme
Auszug aus FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00
Denn für die Besteuerung kann es keinen Unterschied machen, ob die Tätigkeit des Gesellschafters von der Personengesellschaft durch einen Vorabgewinn oder durch besonderes schuldrechtliches (gewinnunabhängiges) Entgelt abgegolten wird (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6. Juli 1999 VIII R 46/94, BStBl. II 1999, 720).Nichts anderes gilt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 6. Juli 1999, a.a.O.), wenn die Leistung nicht in der Überlassung von Wirtschaftsgütern besteht, sondern in der Zurverfügungstellung von Arbeitskraft eines Gesellschafters.
- BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
- BFH, 09.09.1993 - IV R 14/91
Betriebsvermögen - Gesellschafter-Grundstück - Finanzgerichtsverfahren - …
Auszug aus FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00
So hat der BFH in ständiger Rechtsprechung bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern über einen Dritten den notwendigen Zusammenhang nicht als unterbrochen angesehen (BFH-Urteile vom 15. Januar 1981 IV R 76/77, BStBl II 1981, 314; vom 9. September 1993 IV R 14/91, BStBl II 1994, 250; vom 7. April 1994 IV R 11/92, BStBl II 1994, 796). - BFH, 07.04.1994 - IV R 11/92
Ein Grundstück des Gesellschafters einer Personengesellschaft, an dem ein …
Auszug aus FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00
So hat der BFH in ständiger Rechtsprechung bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern über einen Dritten den notwendigen Zusammenhang nicht als unterbrochen angesehen (BFH-Urteile vom 15. Januar 1981 IV R 76/77, BStBl II 1981, 314; vom 9. September 1993 IV R 14/91, BStBl II 1994, 250; vom 7. April 1994 IV R 11/92, BStBl II 1994, 796). - BFH, 30.06.1967 - III B 21/66
Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …
Auszug aus FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239). - BFH, 15.01.1981 - IV R 76/77
Vermietung - Personengesellschaft - Betriebliche Nutzung - Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00
So hat der BFH in ständiger Rechtsprechung bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern über einen Dritten den notwendigen Zusammenhang nicht als unterbrochen angesehen (BFH-Urteile vom 15. Januar 1981 IV R 76/77, BStBl II 1981, 314; vom 9. September 1993 IV R 14/91, BStBl II 1994, 250; vom 7. April 1994 IV R 11/92, BStBl II 1994, 796). - FG Saarland, 01.07.2002 - 1 K 395/99
Behandlung eines Gehalts als Sondervergütung eines Kommanditisten (§ 15 Abs. 1 …
Auszug aus FG Saarland, 11.04.2000 - 1 V 56/00
Am 22. Dezember 1999 erhoben die Ast. Klage, die beim erkennenden Senat unter dem Geschäftszeichen 1 K 395/99 erfasst ist.
- FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2002 - 5 K 1329/99
Erbringen Kommanditisten einer KG mittelbare Dienstleistungen
Erbringt der Gesellschafter im Rahmen einer derartigen Variante des sog. "Ausgliederungsmodells" (vgl. HG in DStR 1999 S. 1438 m. w. N.) seine Leistung zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes der Personengesellschaft, ist die Zwischenschaltung einer weiteren solchen Gesellschaft in den Leistungsaustausch zwischen KG und ihren Kommanditisten insoweit nicht nur dann unbeachtlich, wenn der einzige Kommanditist gleichzeitig auch Alleingesellschafter-Geschäftsführer der weiteren GmbH ist; dies gilt auch dann, wenn der Kommanditist nur als Arbeitnehmer der GmbH tätig ist (vgl. FG Saarbrücken vom 11. April 2000, Az.: 1 V 56/00, JURIS-Steuerrecht; vgl. auch FG Bremen vom 7. März 2000, Az.: 299351 K5, DStRE 2002 S. 417).
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