Rechtsprechung
| FG Saarland, 22.03.2001 - 1 V 67/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Unzulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrag bei nicht begründeter Antragstellung beim Finanzamt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69 Abs. 4 S 1
Unzulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrag bei nicht begründeter Antragstellung beim Finanzamt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides bei fehlender Begründung des Einspruchs gegenüber dem Finanzamt; Befassung der Finanzbehörde mit den für die Gewährung bzw. Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung wesentlichen Gründen bei fehlender ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 69 Abs. 4 Satz 1 FGO
Finanzgerichtsordnung; Unzulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags bei nicht begründeter Antragstellung beim Finanzamt
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.12.1999 - III B 15/99
Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften
Auszug aus FG Saarland, 22.03.2001 - 1 V 67/01
Dabei geht der erkennende Senat mit dem BFH (Beschluss vom 13. Dezember 1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827) davon aus, dass diese Regelung nach ihrem Sinn und Zweck voraussetzt, dass die Finanzbehörde mit den für die Gewährung bzw. Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung wesentlichen Gründen befasst worden ist und eine Aussetzung danach ganz oder teilweise abgelehnt hat.
- BFH, 20.06.2007 - VIII B 50/07
Zugangsvoraussetzung auch erfüllt bei von der Finanzbehörde mangels näherer …
Der erkennende Senat schließt sich entgegen zahlreicher gegenteiliger Entscheidungen der Finanzerichte (vgl. z.B. Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 20. Mai 1996 6 V 16/95, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 994; FG Saarland vom 22. März 2001 1 V 67/01, juris; vom 19. Oktober 1993 1 V 191/93, juris; FG Hamburg vom 1. März 2006 V 221/05, juris; vom 26. Juni 2002 I 22/02, juris) in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Schrifttum (…vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 71; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 74; Gosch in Beermann/Gosch, FGO, § 69 Rz 275; Birkenfeld in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 69 FGO Rz 1091; Schwedhelm/Binnewies, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1235) der ausführlich begründeten Rechtsauffassung des VI. Senats des BFH im Beschluss in BFHE 186, 341, BStBl II 1998, 744 an. - FG Hamburg, 20.06.2002 - I 22/02
Aussetzung der Vollziehung / Vorangegangene Prüfung und Ablehnung des Antrags …
Nach einer Auffassung führt die im Verwaltungsverfahren unterlassene und erst im finanzgerichtlichen Verfahren nachgeholte Begründung zur Unzulässigkeit des Antrags (FG Saarland, Beschluss vom 22.3.2001 1 V 67/01, juris-Nr. STRE2001170612, FG Hamburg, EFG 1982, 360 und EFG 1993, 95, FG Niedersachsen, EFG 1979, 193 und 1997, 26 sowie FG München, EFG 1992, 352; wohl auch BFH…, Beschluss vom 13.12.1999, III 15/99, BFH/NV 2000, 827 unter II,1).
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