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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.1999 - 1 VAs 1/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14590
OLG Hamm, 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 (https://dejure.org/1999,14590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 (https://dejure.org/1999,14590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 1999 - 1 VAs 1/99 (https://dejure.org/1999,14590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Überstellung zur Strafvollstreckung, Vollstreckungsdauer, Ermessensentscheidung, Abwägung der beteiligten Interessen

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe u.a. wegen gemeinschaftlichen Mordes in der Türkei; Resozialisierungsinteresse eines Strafgefangenen; Besondere Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 1 VAs 1/99
    Rn. 17 18. Juni 1997 (NJW 1997, S. 3013) festgestellt, daß die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Ersuchen um Übernahme der weiteren Vollstreckung nicht anzuregen, sich als Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung für den Betroffenen darstellt und sich damit auch auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirkt.
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 1 VAs 7/98
    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 1 VAs 1/99
    Mangels anderweitiger Rechtsbehelfsmöglichkeiten ist hierfür der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1998 - 1 VAs 7/98 - Senatsbeschluß vom 14. Juli 1998 - 1 VAs 31/98 -).
  • OLG Hamm, 25.09.2012 - 1 VAs 46/12

    Strafvollstreckung im Heimatland; Anforderungen an das Ermessen bei Versagung

    In Ermangelung anderer Rechtsbehelfe steht gegen die Entscheidung, ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung nicht anzuregen, bei der es sich um einen Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung für den betroffenen Verurteilten handelt, wegen der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG zur Verfügung (vgl. BVerfG NJW 1997, 3013; Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 - juris; Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris).

    Um dies festzustellen, ist aber eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Celle StV 2000.380; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris; Rozek StV 2000, 380, 381).

    Weiter könnte anhand der Strafandrohung für vergleichbare Delikte in den Niederlanden (unter Berücksichtigung etwaiger Qualifikationen etc.) überprüft werden, ob die Strafrahmenobergrenze in den Niederlanden nicht etwa ohnehin schon unterhalb der vorliegend verhängten Strafe liegt (vgl. insoweit OLG Hamm, Beschl. v. 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris).

  • OLG Hamm, 12.06.2014 - 1 VAs 25/14

    Keine zwingende Vollstreckung im Heimatland bei erheblicher Herabsetzung der …

    In Ermangelung anderer Rechtsbehelfe steht gegen die Entscheidung, ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung nicht anzuregen, bei der es sich um einen Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung für den betroffenen Verurteilten handelt, wegen der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG zur Verfügung (vgl. BVerfG NJW 1997, 3013; Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 - juris; Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris).

    Um dies festzustellen, ist eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris sowie Senatsbeschluss vom 25.09.2012 - III - 1 VAs 46/12 - juris).

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