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| OLG Hamm, 04.03.1985 - 1 VAs 11/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- NStZ 1985, 432
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 23.09.1997 - 4 VAs 15/97
Anfechtung der generellen zeitlichen Beschränkung von Verteidigerbesuchen bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 18.04.2017 - 5 Ws 237/16
Strafverteidigung: Verteidigerbesuch in der Justizvollzugsanstalt außerhalb der …
- OLG Hamm, 04.10.2011 - 1 VAs 42/11
Einzelfall einer Versagung des Verteidigerbesuchs infolge einer anstaltsinternen …
Zur Überprüfung der behaupteten Organisationsregelung wäre daher der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1997 in 2 VAs 8/97, NStZ 1997, 407; OLG Hamm, Beschluss vom 04. März 1985 in 1 VAs 11/895, NStZ 1985, 432;… Meyer-Goßner a.a.O., § 23 EGGVG Rn. 18).
- OLG Karlsruhe, 25.04.1997 - 2 VAs 8/97
Beschränkung der Besuchsdauer für Verteidiger
Zur Überprüfung dieser Organisationsregelung ist daher der subsidiäre Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (OLG Hamm NStZ 1985, 432 ; vgl. auch BGHSt 29, 135 [körperliche Durchsuchung des Verteidigers); OLG Frankfurt aa0. - OLG Zweibrücken, 12.03.1997 - 1 VAs 2/97
Versagung einer Besuchserlaubnis gegenüber dem Strafverteidiger eines …
Eine zeitliche Reglementierung durch einen allgemeinen Besuchsplan ist deshalb nur in einem Ausmaß zulässig, den einerseits die organisatorischen Möglichkeiten der Anstalt erfordern, der jedoch andererseits die Verteidigung des Inhaftierten nicht beeinträchtigt (vgl. OLG Hamm NStZ 1985, 432 ;… KG Berlin GA 1977, 148 f). - VG Berlin, 08.07.2002 - 10 A 334.98
D (A), Bosnier, Abschiebung, Flughafen, Gewahrsam, Rechtsanwälte, …
Auch § 26 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StvollzG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, S. 2088 und 1977 I S. 436), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3422), welche Bestimmung - sollte sie im Übrigen nicht nur die Rechte des Strafgefangenen betreffen, sondern mittelbar auch dem Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten desselben zugute kommen können - dem klägerischen Anliegen eines jederzeitigen Zugangsrecht nahe zu kommen scheint, indem Besuche u. a. von Rechtsanwälten in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache diesem (einschränkungslos) zu gestatten sind, findet seine (uneingeschränkte) Grenze in den organisatorischen Möglichkeiten der Durchführung anderer rechtlicher Maßnahmen (OLG Hamm, Beschluss vom 04. März 1985 - 1 VAs 11/85 - NStZ 1985, 432; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1997 - 2 VAs 8/97 - NStZ 1997, 407). - OLG Hamm, 09.01.1986 - 1 VAs 88/85 Andererseits ist es aber ebenso wie bei der Regelung von Besuchszeiten der Verteidiger in der Anstalt (siehe Beschluß des erkennenden Senats vom 4. März 1985 - 1 VAs 11/85 in NStZ 1985, 432 ) - nicht zu beanstanden, daß die Justizvollzugsanstalt hier das Zurverfügungstellen des Telefonapparates für Gespräche mit dem Verteidiger - wie generell bei der Regelung des fernmündlichen Verkehrs in Nr. 38 UVollzO - von der Voraussetzung der Darlegung der Dringlichkeit abhängig gemacht hat (…vgl. KMR a.a.O.).
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