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| OLG Hamm, 04.08.1992 - 1 VAs 44/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 27.08.2001 - 2 Ws 165/01
Strafverfahren; Beschlagnahme; Gewahrsam; Herausgabe von Gegenständen; …
Gegen eine entsprechende Anwendung (…vgl. Krack a.a.O.) spricht einerseits, dass bei der Neuregelung die zur alten Fassung bekannte ganz herrschende Meinung, wonach eine Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht zulässig sei, den Gesetzgeber nicht zu einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung veranlasst hat (HansOLG Hamburg NStZ 1995, 252), andererseits, dass die Form- und sonstigen Zulässigkeitsvorschriften für eine Zivilklage bei einer bindenden Verweisung umgangen würden (OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 1992, 1 VAs 44/92). - OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 3 Ws 521/05
Zuständigkeit der Strafgerichte für den Rechtsbehelf eines sein Eigentum geltend …
Im Hinblick auf den Umstand, dass bei einer Verweisung durch das Strafgericht an das Zivilgericht die Form- und sonstigen Zulässigkeitsvorschriften für eine Zivilklage umgangen würden, scheidet eine analoge Anwendung von § 17 a GVG ebenfalls aus (OLG Hamm, Beschluss vom 4.8.1992 - 1 VAs 44/92; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.8.2001 - 2 Ws 165/01, wistra 2002, 38 ff.;… OLG Rostock, aaO.). - OLG Rostock, 14.10.2004 - 3 W 74/04
Zur Frage, ob ein Dritter gegen die Vollzhiehung eines Arrestbeschlusses gem. § …
Bedenken, die aufgrund der strukturellen Besonderheiten bei einer Verweisung durch das Strafgericht an das Zivilgericht entstehen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.08.1992, Az. 1 VAs 44/92; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2001, Az. 2 Ws 165/01, wistra 2002, 38 f.), bestehen bei der Verweisung durch das Zivilgericht an das Strafgericht nicht. - OLG Nürnberg, 30.12.2005 - 1 VAs 12/05
Rechtliche Qualifizierung der Weigerung der Staatsanwaltschaft zur Herausgabe von …
Gegen eine entsprechende Anwendung spricht, daß bei der Neuregelung die zur alten Fassung der Vorschrift bekannte ganz herrschende Meinung, wonach eine Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht zulässig ist, den Gesetzgeber nicht zu einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung veranlaßt hat (OLG Hamburg, NStZ 1995, 252;… OLG Stuttgart, a.a.O.) aber auch, daß die Form- und sonstigen Zulässigkeitsvorschriften für eine Zivilklage bei einer bindenden Verweisung umgangen würden (OLG Hamm, Beschluß vom 04.08.1992, 1 VAs 44/92). - OLG Hamm, 25.05.2004 - 1 VAs 10/04
Krankheitsakte, Herausgabe, Beschlagnahme, Rechtsweg
Eine Verweisung an die Zivilgerichte entsprechend § 17 a GVG kam nicht in Betracht, da ansonsten die Form- und sonstigen Zulässigkeitsvorschriften für eine Zivilklage umgangen würden (Senatsbeschluss vom 04. August 1992 - 1 VAs 44/92 - OLG Stuttgart, a. a. O.).
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