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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2019 - III-1 VAs 75/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,56190
OLG Hamm, 10.09.2019 - III-1 VAs 75/19 (https://dejure.org/2019,56190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2019 - III-1 VAs 75/19 (https://dejure.org/2019,56190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2019 - III-1 VAs 75/19 (https://dejure.org/2019,56190)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 1 VAs 21/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz früherer Therapieabbrüche

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2019 - 1 VAs 75/19
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der für eine Zurückstellung gemäß § 35 Abs. 1 BtMG erforderliche Kausalzusammenhang im Sinne einer "conditio sine qua non" zwischen Tat und Betäubungsmittelabhängigkeit nicht nur behauptet, sondern bewiesen werden und feststehen, wobei die Beweislast beim Betroffenen liegt; eine bloße, wenn auch mit gewichtigen Anhaltspunkten begründete Vermutung, dass die Tat(en) ihre Ursache in der Sucht hatte(n), ist hingegen nicht ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 18.06.2014 - III-1 VAs 21/14 -, m.w.N., juris).
  • BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24

    Anforderungen an die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG

    Eine bloße, wenn auch mit gewichtigen Anhaltspunkten begründete Vermutung, dass die Tat ihre Ursache in der Sucht hatte, ist demgemäß nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.09.2019 - 1 VAs 75/19 -, StV 202, 405, juris Rn. 4, …und vom 18.06.2014 - III-1 VAs 21/14 -, juris Rn. 20; zustimmend Senat, Beschluss vom 23.03.2023 - 204 VAs 564/22 -, nicht veröffentlicht; so auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2021 - 203 VAs 533/20 -, nicht veröffentlicht; s. auch Senat…, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 27;… Fabricius, in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl. 2022, § 35 Rn. 96;… BeckOK BtMG/Bohnen, 22. Ed. 15.03.2024, § 35 Rn. 118;… Weber, in Weber/Kornprobst/Maier, a.a.O., § 35 Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 18.11.2025 - 203 VAs 378/25

    Prozesskostenhilfe, Antragsteller, Vollstreckungsbehörde, …

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht; vielmehr liegt die Beweislast beim Betroffenen (KG, Beschluss vom 22. März 2013 - 4 VAs 17/13, BeckRS 2013, 13937; OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2019 - 1 VAs 75/19, BeckRS 2019, 42768 Rn. 3;… Fabricius a.a.O. § 35 Rn. 96;… Bohnen a.a.O. § 35 Rn. 103a;… Weber/Dietsch a.a.O. § 35 Rn. 36).
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