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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.2006 - 1 VAs 79/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24956
OLG Hamm, 25.10.2006 - 1 VAs 79/06 (https://dejure.org/2006,24956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2006 - 1 VAs 79/06 (https://dejure.org/2006,24956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 1 VAs 79/06 (https://dejure.org/2006,24956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von der Vollstreckung bei einem aus dem Inland ausgewiesenen verurteilten Ausländer; Umfang vollstreckungsgerichtlicher Überprüfbarkeit von Maßnahmen im Ermessen der Justizbehörden

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82
    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2006 - 1 VAs 79/06
    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm, NStZ 1983, 524; KG StV 1989, 27; OLG Hamburg StV 1996, 328; OLG Karlsruhe ZfStrVo 2000, 251).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 VAs 52/99

    Zum Absehen von der Strafvollstreckung gegenüber Ausländern nach § 456 a Abs. 1 …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2006 - 1 VAs 79/06
    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm, NStZ 1983, 524; KG StV 1989, 27; OLG Hamburg StV 1996, 328; OLG Karlsruhe ZfStrVo 2000, 251).
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95
    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2006 - 1 VAs 79/06
    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm, NStZ 1983, 524; KG StV 1989, 27; OLG Hamburg StV 1996, 328; OLG Karlsruhe ZfStrVo 2000, 251).
  • OLG Hamm, 21.04.2011 - 1 VAs 12/11

    Absehen von der Vollstreckung gegen Ausländer verhängten Freiheitsstrafen als nur …

    Der Senat hat deshalb gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG nur zu prüfen, ob bei der Ermessensentscheidung fehlerfrei verfahren wurde, ob also die Vollstreckungsbehörde von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihm in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Vgl. Senat B. v. 25.10.2006, 1 VAs 79/06; Senat B. v. 08.11.2005, 1 VAs 53/05; KG B. v. 21.05.2001, 4 VAs 15/01, zit. bei JURIS Rdnr 2;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 28 EGGVG Rdnr 10, jew. m.w.N.) Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (…Senat a.a.O.;… Meyer-Goßner a.a.O., m.w.N.).
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