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Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21566
VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19 (https://dejure.org/2022,21566)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.08.2022 - 1 VB 10/19 (https://dejure.org/2022,21566)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. August 2022 - 1 VB 10/19 (https://dejure.org/2022,21566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • landtag-bw.de PDF (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Grünlandumwandlungsverbot nach § 27a des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes a. F. und dessen Auslegung durch die Verwaltungsgerichte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3496
  • NVwZ-RR 2022, 793
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (21)

  • StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    Gleiches gilt bei der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde, denn auch hier beginnt die Verfassungsbeschwerdefrist nicht bereits mit der Zustellung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, sondern (erst) mit der Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde, da diese zur Erschöpfung des Rechtswegs nach § 55 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde einzulegen war (vgl. VerfGH…, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 23; StGH, Urteil vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, Juris Rn. 119 f.).

    Eine Kontrolle der Entscheidungen von Bundesgerichten - und sei es nur mittelbar - steht einem Landesverfassungsgericht nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht zu (vgl. VerfGH…, Beschluss vom 6.4.2017 - 1 VB 12/17 -, Juris Rn. 11 m.w.N.; StGH, Urteil vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, Juris Rn. 97).

    Erklärt jedoch das Bundesverwaltungsgericht das angegriffene Berufungsurteil bei der Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für in der Sache zutreffend, kommt eine Landesverfassungsbeschwerde nicht mehr in Betracht (vgl. VerfGH a.a.O. Rn. 13; StGH, Urteil vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, Juris Rn. 99; Thür.

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    Ausgeschlossen sei eine Überprüfung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg durch den Verfassungsgerichtshof am Maßstab der Landesverfassung nur insoweit, als die Entscheidung durch ein Bundesgericht in der Sache ganz oder teilweise bestätigt worden sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997, BVerfGE 96, 345/371).

    Rn. 30 1. Der Verfassungsgerichtshof überprüft die Entscheidung eines Landesgerichts nicht am Maßstab der Landesverfassung, soweit diese durch ein Bundesgericht in der Sache ganz oder teilweise bestätigt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345, Rn. 85).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    Da eine Verfassungsbeschwerde nach § 55 Abs. 2 VerfGHG erst nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs zulässig ist, bestimmt in der Regel die Mitteilung der letztinstanzlichen Entscheidung den Beginn der Monatsfrist; das gilt auch, wenn neben der letztinstanzlichen Entscheidung auch Entscheidungen der Vorinstanzen oder vorangegangene Behördenentscheidungen angegriffen werden (…vgl. zur gleichlautenden Regelung im BVerfGG: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.6.2007 - 1 BvR 1877/01 -, Juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 -, Juris Rn. 27).

    Offensichtlich unzulässige Rechtsbehelfe, die nicht zu dem nach § 55 Abs. 2 VerfGHG zu erschöpfenden Rechtsweg gehören, sind allerdings nicht geeignet, den Beginn der Monatsfrist hinauszuschieben (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 - a.a.O. Rn. 33;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4.6.2018 - 1 BvR 1180/17 -, Juris Rn. 5).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    In diesen Fällen beginnt daher die Frist zur Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. VerfGH, Urteil vom 13.4.2016 - 1 VB 83/15 -, Juris Rn. 17 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Gleichzeitige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Beamter auf Zeit

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    Offensichtlich unzulässig und deshalb aussichtslos ist ein Rechtbehelf vor den Fachgerichten aber jeweils nur dann, wenn der Beschwerdeführer aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zum Zeitpunkt der Einlegung seines Rechtsbehelfs über dessen Unzulässigkeit und mangelnde Erfolgsaussichten nicht im Ungewissen sein konnte (st. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.6.2009 - 1 BvR 893/09 -, Juris Rn. 16;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11.2.2009 - 1 BvR 3582/08 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 3582/08

    Ordnungsgeldverfahren in Altfällen (bis 2005) auch nach dem 31.12.2006 nicht …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    Offensichtlich unzulässig und deshalb aussichtslos ist ein Rechtbehelf vor den Fachgerichten aber jeweils nur dann, wenn der Beschwerdeführer aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zum Zeitpunkt der Einlegung seines Rechtsbehelfs über dessen Unzulässigkeit und mangelnde Erfolgsaussichten nicht im Ungewissen sein konnte (…st. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.6.2009 - 1 BvR 893/09 -, Juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11.2.2009 - 1 BvR 3582/08 -, Rn. 13).
  • StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 48/14

    Beteiligung einer politischen Gemeinde an den Instandhaltungskosten eines …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    Ein Zurückweisungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts sei daher grundsätzlich nicht geeignet, die landesgerichtliche Entscheidung "in der Sache" zu bestätigen und die Kontrollkompetenz des Verfassungsgerichtshofs auszuhebeln (vgl. StGH BW, Urteil vom 2.2.2015, 1 VB 48/14 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.11.2020 - 1 VB 104/20

    Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    Rn. 36 Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG hat der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darzulegen, sondern innerhalb der Beschwerdefrist auch substantiiert darzustellen, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (st. Rspr., vgl. VerfGH, Beschluss vom 2.11.2020 - 1 VB 104/20 -, Juris Rn. 5 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17

    Zur Ruhestandsaltersgrenze von Gerichtsvollziehern - Nichteinbeziehung von …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    Gleiches gilt bei der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde, denn auch hier beginnt die Verfassungsbeschwerdefrist nicht bereits mit der Zustellung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, sondern (erst) mit der Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde, da diese zur Erschöpfung des Rechtswegs nach § 55 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde einzulegen war (vgl. VerfGH, Urteil vom 31.1.2019 - 1 VB 51/17 -, Juris Rn. 23; StGH…, Urteil vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, Juris Rn. 119 f.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 1/05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19
    An einer die Landesverfassungsbeschwerde ausschließenden Sachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht fehlt es insbesondere dann, wenn es eine als grundsätzlich aufgeworfene Frage für nicht revisibel gehalten hat (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 25.1.2006 - VGH B 1/05 -, Juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 10 S 739/16

    Umwandlung von Grünland in Ackerland

  • BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1180/17

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf (hier: …

  • VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung …

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei teilweiser Aufhebung einer …

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 B 37.17

    Eignung des Grünlandumbruchverbots; Vereinbarkeit des Grünlandumbruchverbots mit …

  • VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14

    Ausnahmegenehmigung für eine bereits durchgeführte Umwandlung von Grünland in …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 1 VB 12/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Festlegungen eines Regionalplans - zu …

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 8/00

    Prozessstandschaftliche Klage- und Beschwerdebefugnis des Gemeinderates - keine …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16

    Nutzungsuntersagung eines Wochenendhauses zu Dauerwohnzwecken; Darlegen der …

  • VerfGH Bayern, 21.10.2009 - 105-VI-08

    1. Der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.06.2018 - 1 VB 4/18

    A-limine-Abweisung einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 173/21

    VerfGH Stuttgart: Versagung der Einsicht in Unterlagen eines …

    Offensichtlich unzulässig und deshalb aussichtslos ist ein Rechtbehelf vor den Fachgerichten aber jeweils nur dann, wenn der Beschwerdeführer aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zum Zeitpunkt der Einlegung seines Rechtsbehelfs über dessen Unzulässigkeit und mangelnde Erfolgsaussichten nicht im Ungewissen sein konnte (VerfGH, Beschluss vom 14.8.2022 - 1 VB 10/19 -, Juris Rn. 27 ;… st. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.6.2009 - 1 BvR 893/09 -, Juris Rn. 16;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11.2.2009 - 1 BvR 3582/08 -, Rn. 13).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22

    VerfGH Stuttgart: Versagung der Einsicht ua in Wartungsunterlagen eines …

    Offensichtlich unzulässig und deshalb aussichtslos ist ein Rechtbehelf vor den Fachgerichten aber jeweils nur dann, wenn der Beschwerdeführer aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zum Zeitpunkt der Einlegung seines Rechtsbehelfs über dessen Unzulässigkeit und mangelnde Erfolgsaussichten nicht im Ungewissen sein konnte (VerfGH, Beschluss vom 14.8.2022 - 1 VB 10/19 -, Juris Rn. 27 ;… st. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.6.2009 - 1 BvR 893/09 -, Juris Rn. 16;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11.2.2009 - 1 BvR 3582/08 -, Rn. 13).
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