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Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11843
VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15 (https://dejure.org/2016,11843)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.2016 - 1 VB 15/15 (https://dejure.org/2016,11843)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 1 VB 15/15 (https://dejure.org/2016,11843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • doev.de PDF

    Unzulässigkeit der formlosen Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • Verfassungsgerichtshof BW PDF

    Verfassungsgerichtshof unterbindet die Praxis formloser Vergabe von NC-Studienplätzen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    VerfGH Baden-Württemberg unterbindet Praxis formloser Vergabe von NC-Studienplätzen

  • baden-wuerttemberg.de PDF (Leitsatz)
  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsgerichtshof unterbindet die Praxis formloser Vergabe von NC-Studienplätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes; Landesrechtliches Grundrecht auf gleichen und der jeweiligen Begabung entsprechenden Zugang zu vom Staat geschaffenen öffentlichen Erziehungs- oder Ausbildungseinrichtungen; Kapazitätsbezogene Einschränkung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (57)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    So zielt insbesondere die freie Wahl der Ausbildungsstätte ihrer Natur nach auf freien Zugang zu berufsbezogenen Ausbildungseinrichtungen (vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 59).

    Aus dem Umstand, dass der Staat Leistungen anbietet, folgt ein Recht jedes hochschulreifen Staatsbürgers, an der damit gebotenen Lebenschance prinzipiell gleichberechtigt beteiligt zu werden (vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 60;… BVerfGE 43, 291 - Juris Rn. 67;… BVerfGE 134, 1 - Juris Rn. 36 f.).

    Auch soweit Teilhaberechte nicht von vornherein auf das jeweils Vorhandene beschränkt sind, stehen sie doch unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 62 f.;… BVerfGE 43, 291 - Juris Rn. 67 ff.).

    Hier muss der Gesetzgeber selbst die Verantwortung dafür übernehmen, wenn als Folge unzureichender Kapazitäten der Kreis der Begünstigten unter Inkaufnahme schwerwiegender Ungleichbehandlungen einzuschränken ist (vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 67).

    Absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung sind nur verfassungsmäßig, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen (vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 69 bis 71;… BVerfGE 43, 291 - Juris Rn. 67 ff.).

    Die wesentlichen Entscheidungen über die Voraussetzungen für die Anordnung absoluter Zulassungsbeschränkungen und über die anzuwendenden Auswahlkriterien hat der Gesetzgeber selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 33, 303).

    Die Art und Weise der Kapazitätsermittlung und die Auswahl der Bewerber gehören zum Kern des Zulassungswesens (vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 76 u. 83;… BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 27;… BVerfGE 85, 36 - Juris Rn. 66).

    Gegen die Festlegung von Zulassungsbeschränkungen durch Rechtsverordnung oder Satzung bestehen im Grundsatz keine Bedenken (vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 78; BVerfGE 85, 36).

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Im Übrigen folge aus dem Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. März 2011 (6 CN 3.10, BVerwGE 139, 210) entschieden habe, dass die Hochschulen des Landes im Regelungsbereich der Zulassungszahlenverordnungen aus eigener Kompetenz keine dort nicht ausgewiesenen Studienplätze vergeben dürften, nicht, dass das hier von der Universität gewählte Verfahren, das einer gerichtlichen Entscheidung und den Besonderheiten des Einzelfalls geschuldet sei und eine Vergabe durch die Stiftung ermögliche, zu beanstanden sei.

    Sie sind an die für sie geltenden normativen Vorgaben gebunden (…vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 33 u. 41;… BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 65; ausdrücklich auch: BVerwG, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 15 = BVerwGE 139, 210; folgend: OVG Hamburg…, Beschluss vom 3.6.2014 - 3 Nc 122/13 -, Juris Rn. 9;… so auch noch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 24/87 -, DVBl. 1988, S. 406).

    Dies würde der in Art. 67 Abs. 1 LV und Art. 19 Abs. 4 GG enthaltenen Garantie des Individualrechtsschutzes nicht genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 39).

    Auch der diesbezügliche Zulassungsanspruch soll den Teilhabeanspruch aus Art. 11 Abs. 1 LV verwirklichen, zumal er sich mittlerweile an den materiellen Vergabekriterien im zentralen Vergabeverfahren orientiert (dazu: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2009 - 9 S 1611/09 - sowie BVerwG, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN/10 -, Juris = BVerwGE 139, 210;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 -, Juris Rn. 30).

    Nach § 24 Satz 3 VergabeVO Stiftung hat sich die Vergabe von Zulassungen außerhalb der festgesetzten Kapazität an den Vergabekriterien im zentralen Vergabeverfahren zu orientieren, wenn die Hochschule für die Bewerber um diese Zulassungen entsprechende Ranglisten erstellt hat (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris).

    Der Vorrang der rechtsschutzsuchenden Bewerber bei der Verteilung von Plätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl folgt aus der bundesrechtlichen Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes als Individualrechtsschutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 31 bis 40, insbesondere Rn. 38 f.;… BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 31 bis 43).

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Die Art und Weise der Kapazitätsermittlung und die Auswahl der Bewerber gehören zum Kern des Zulassungswesens (…vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 76 u. 83; BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 27;… BVerfGE 85, 36 - Juris Rn. 66).

    Allerdings sollen Kapazitätsfestsetzungen möglichst aufgrund objektivierter, nachvollziehbarer Kriterien und durch Rechtsnormen nach vorherigem kritischem Zusammenwirken zwischen Hochschule und staatlichen Behörden erfolgen (vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 27 f.).

    Sie sind an die für sie geltenden normativen Vorgaben gebunden (vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 33 u. 41;… BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 65; ausdrücklich auch: BVerwG…, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 15 = BVerwGE 139, 210; folgend: OVG Hamburg…, Beschluss vom 3.6.2014 - 3 Nc 122/13 -, Juris Rn. 9;… so auch noch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 24/87 -, DVBl. 1988, S. 406).

    Die effektive gerichtliche Kontrolle von Kapazitätsfestsetzungen darf nicht durch eine Vergabe von im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ermittelten zusätzlichen Studienplätzen vereitelt werden, bei der gerade die Studienbewerber nicht berücksichtigt werden, welche die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der festgesetzten Zulassungszahlen begehrt haben, auch wenn sie aufgrund ihres Rangs im regulären Verfahren nicht zum Zug gekommen wären (vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 35 ff.;… BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 65 und 69).

    Der Vorrang der rechtsschutzsuchenden Bewerber bei der Verteilung von Plätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl folgt aus der bundesrechtlichen Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes als Individualrechtsschutz (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 31 bis 40, insbesondere Rn. 38 f.; BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 31 bis 43).

  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14

    Erschöpfung des Rechtsweges i.R.e. Klage auf Zulassung zum Studium der …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Rn. 34 1. Ein Beschwerdeführer muss über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 ff.).

    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, oder wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 9).

    Rn. 35 Diese allgemeinen Grundsätze wurden von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung mit Blick auf Verfahren, bei denen es um die Zulassung zum Studium geht, weiter verfeinert: Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass ein Beschwerdeführer, der sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich der Verteilung von Studienplätzen außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen wendet, regelmäßig nicht auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden kann, weil die Verteilung realiter nur im Eilverfahren vorgenommen wird und damit Fakten schafft (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 10;… ebenso: BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 52;… BVerfGE 43, 34 - Juris Rn. 18;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 17;… VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 20.12.2011 - 28 u. 29/11 -, Juris Rn. 51, …und vom 15.1.2014 - 109/13 -, Juris Rn. 27; in der Sache ähnlich: VerfGH Sachsen…, Beschluss vom 25.4.2013 - Vf. 5-IV-13 -, Juris Rn. 12-14).

    Jedoch ist hier zur Korrektur des festgestellten Verfassungsverstoßes die an sich erschöpfte Kapazität ausnahmsweise zu erhöhen (angedeutet bereits in: StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 16; zu Recht anders im Fall einer Vergabe zu Überbuchungszwecken: OVG M-V…, Beschluss vom 18.6.2008 - 1 N 1/07 -, Juris Rn. 5 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2.7.2015 - OVG 5 NC 15.15. -, Juris).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Aus dem Umstand, dass der Staat Leistungen anbietet, folgt ein Recht jedes hochschulreifen Staatsbürgers, an der damit gebotenen Lebenschance prinzipiell gleichberechtigt beteiligt zu werden (…vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 60; BVerfGE 43, 291 - Juris Rn. 67;… BVerfGE 134, 1 - Juris Rn. 36 f.).

    Auch soweit Teilhaberechte nicht von vornherein auf das jeweils Vorhandene beschränkt sind, stehen sie doch unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann (…vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 62 f.; BVerfGE 43, 291 - Juris Rn. 67 ff.).

    Absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung sind nur verfassungsmäßig, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden und wenn die Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen (…vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 69 bis 71; BVerfGE 43, 291 - Juris Rn. 67 ff.).

  • OVG Hamburg, 03.06.2014 - 3 Nc 122/13

    Hochschulzulassung - Anerkennung von Überbuchungen - Kapazitätserschöpfungsgebot

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Sie sind an die für sie geltenden normativen Vorgaben gebunden (…vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 33 u. 41;… BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 65; ausdrücklich auch: BVerwG…, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 15 = BVerwGE 139, 210; folgend: OVG Hamburg, Beschluss vom 3.6.2014 - 3 Nc 122/13 -, Juris Rn. 9;… so auch noch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 24/87 -, DVBl. 1988, S. 406).

    Eine diesem Zweck dienende Vergabe von Studienplätzen ist nicht "kapazitätswirksam", also nicht "kapazitätsverzehrend" (so ausdrücklich: OVG Hamburg, Beschluss vom 3.6.2014 - 3 Nc 122/13 -, Juris Rn. 9 bis 11; dies in der Tendenz anerkennend, aber im konkreten Fall von einer Überbuchungsabsicht ausgehend: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2.7.2015 - OVG 5 NC 15.15 -, Juris Rn. 4 bis 9).

    Rn. 81 c) Weiterhin kann gegen die Verletzung von Art. 11 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 LV nicht eingewandt werden, die tatsächlich vorhandene Kapazität sei durch bereits erfolgte Zulassungen und Immatrikulationen ausgeschöpft (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 3.6.2014 - 3 Nc 122/13 -, Juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 5 NC 15.15

    Zuteilung eines außerkapazitären Studienplatzes

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Eine diesem Zweck dienende Vergabe von Studienplätzen ist nicht "kapazitätswirksam", also nicht "kapazitätsverzehrend" (so ausdrücklich: OVG Hamburg…, Beschluss vom 3.6.2014 - 3 Nc 122/13 -, Juris Rn. 9 bis 11; dies in der Tendenz anerkennend, aber im konkreten Fall von einer Überbuchungsabsicht ausgehend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2.7.2015 - OVG 5 NC 15.15 -, Juris Rn. 4 bis 9).

    Wird eine Überbuchung einfachrechtlich fehlerhaft vorgenommen, stellt dies jedenfalls dann keine rechtsmissbräuchliche oder willkürliche Verwendung dieses rechtlichen Instituts dar, wenn sie dem normierten Zweck einer Überbuchung dienen sollte (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12 -, Juris Rn. 104; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2.7.2015 - OVG 5 NC 15.15 -, Juris Rn. 4 bis 9…, vom 3.11.2014 - OVG 5 NC 1.14 -, Juris Rn. 6, …und vom 24.8.2012 - OVG 5 NC 118.12 -, Juris Rn. 23 und 28).

    Jedoch ist hier zur Korrektur des festgestellten Verfassungsverstoßes die an sich erschöpfte Kapazität ausnahmsweise zu erhöhen (angedeutet bereits in: StGH…, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 16; zu Recht anders im Fall einer Vergabe zu Überbuchungszwecken: OVG M-V…, Beschluss vom 18.6.2008 - 1 N 1/07 -, Juris Rn. 5 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2.7.2015 - OVG 5 NC 15.15. -, Juris).

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Rn. 35 Diese allgemeinen Grundsätze wurden von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung mit Blick auf Verfahren, bei denen es um die Zulassung zum Studium geht, weiter verfeinert: Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass ein Beschwerdeführer, der sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich der Verteilung von Studienplätzen außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen wendet, regelmäßig nicht auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden kann, weil die Verteilung realiter nur im Eilverfahren vorgenommen wird und damit Fakten schafft (vgl. StGH…, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 10; ebenso: BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 52;… BVerfGE 43, 34 - Juris Rn. 18;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 17;… VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 20.12.2011 - 28 u. 29/11 -, Juris Rn. 51, …und vom 15.1.2014 - 109/13 -, Juris Rn. 27; in der Sache ähnlich: VerfGH Sachsen…, Beschluss vom 25.4.2013 - Vf. 5-IV-13 -, Juris Rn. 12-14).

    Sie sind an die für sie geltenden normativen Vorgaben gebunden (…vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 33 u. 41; BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 65; ausdrücklich auch: BVerwG…, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 -, Juris Rn. 15 = BVerwGE 139, 210; folgend: OVG Hamburg…, Beschluss vom 3.6.2014 - 3 Nc 122/13 -, Juris Rn. 9;… so auch noch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.10.1987 - NC 9 S 24/87 -, DVBl. 1988, S. 406).

    Die effektive gerichtliche Kontrolle von Kapazitätsfestsetzungen darf nicht durch eine Vergabe von im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ermittelten zusätzlichen Studienplätzen vereitelt werden, bei der gerade die Studienbewerber nicht berücksichtigt werden, welche die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der festgesetzten Zulassungszahlen begehrt haben, auch wenn sie aufgrund ihres Rangs im regulären Verfahren nicht zum Zug gekommen wären (…vgl. BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 35 ff.; BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 65 und 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 45/02

    Studienplatzvergabe außerhalb der festgesetzten Kapazität - Vergabe im …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Der Senat habe bereits im Beschluss vom 31. Januar 2003 (NC 9 S 45/02, NVwZ-RR 2003, 500) entschieden, dass auch diejenigen zusätzlichen Studienplätze zu berücksichtigen seien, die aufgrund einer Neuermittlung der Aufnahmekapazität von der Hochschule noch vor dem Beginn des Berechnungszeitraums - zum Wintersemester also spätestens am 30. September - (damals) der ZVS unmittelbar nachgemeldet und von der ZVS daraufhin in das Vergabeverfahrens (einschließlich des ersten Nachrückverfahrens) einbezogen würden, selbst wenn eine förmliche Neufestsetzung im Wege einer Änderung der Zulassungszahlenverordnung unterbleibe.

    Die formlose Nachmeldung stellt - wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 31.1.2003 (NC 9 S 45/02, Juris Rn. 22) festgestellt hat - offenbar eine verbreitete Praxis dar, die von ihm in ständiger Rechtsprechung gebilligt wird (…vgl. auch Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht Band 2, 2013 Rn. 795 ff.).

    Rn. 70 Daher handelt es sich bei dem Erfordernis der Normierung der für ein Vergabeverfahren maßgeblichen Zulassungszahl nicht - wie die Ausgangsgerichte unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2003 (NC 9 S 45/02 u.a. -, Juris Rn 22; für die Zulässigkeit einer fehlerkorrigierenden formlosen Nachmeldung auch: OVG Saarland…, Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 209/13.NC -, Juris Rn. 53) meinen - lediglich um ein bloßes Verfahrenserfordernis des zentralen Vergabeverfahrens, auf dessen Einhaltung Studienbewerber, die einen Studienplatz außerhalb dieses Verfahrens geltend machen, keinen Anspruch haben.

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
    Die Art und Weise der Kapazitätsermittlung und die Auswahl der Bewerber gehören zum Kern des Zulassungswesens (…vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 76 u. 83;… BVerfGE 39, 258 - Juris Rn. 27; BVerfGE 85, 36 - Juris Rn. 66).

    Gegen die Festlegung von Zulassungsbeschränkungen durch Rechtsverordnung oder Satzung bestehen im Grundsatz keine Bedenken (…vgl. BVerfGE 33, 303 - Juris Rn. 78; BVerfGE 85, 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03

    Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - 9 S 1611/09

    Zur Vergabe eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität - …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 1 N 1/07

    Besetzung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1993 - 9 S 3033/92

    Zum Hochschulzugangsrecht für Ausländer - Auslegung des UniG BW § 85 Abs 1 S 2

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 5-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf …

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • StGH Baden-Württemberg, 25.09.2015 - 1 VB 57/15

    Wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache erfolglose Eilanträge auf …

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan; …

  • StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …

  • BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08

    "Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist …

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 9 S 2180/12

    Kein Anspruch der Eltern auf Einführung des Schulfachs "Ethik" an Grundschulen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07

    Präklusion im Baurecht

  • StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 48/14

    Beteiligung einer politischen Gemeinde an den Instandhaltungskosten eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität für Studienanfänger in der Humanmedizin an …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete …

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1999 - 1 M 3614/99

    Überprüfung des Bebauungsplans aus Anlaß der Prüfung der Veränderungssperre; …

  • BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem …

  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 27.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht

  • VerfGH Bayern, 04.05.2007 - 9-VII-06

    Hochschulsatzung zur Vergabe von Studienplätzen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Heidelberg zum …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2000 - NC 9 S 39/99

    Hochschulzulassung: Medizin - Kapazitätsberechnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 5 NC 118.12

    Charité - Universitätsmedizin Berlin; Zahnmedizin; Sommersemester 2012; …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 9 S 2395/91

    Zurverfügungstellen von Instrumenten für Pflichtkurse im Zahnmedizinstudium

  • KAG Mainz, 12.01.2012 - M 28/11

    "Einkehrtag" als beteiligungspflichtige Veranstaltung

  • KAGH, 05.07.2013 - K 24/12
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 48.89

    Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen

  • VGH Hessen, 18.01.2001 - 8 GM 3131/00

    Vergabeverfahren, Nachrücken, Kapazitätserschöfpung, Hochschulzugang

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 2111/90

    Erstattung von Schülerfahrtkosten - Eigenanteil für Gymnasiasten

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 34.78

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 33.79

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht auf Grund mangelhafter …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2014 - 5 NC 1.14

    Alice-Salomon-Hochschule; Soziale Arbeit (Bachelor); Wintersemester 2013/2014; 1. …

  • StGH Baden-Württemberg, 02.08.1969 - GR 3/69

    Einschulung frühbegabter Kinder - Stichtagsvorschrift 12-31 in SchulVOG BW § 43 …

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13

    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 5 M 5.12

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1987 - NC 9 S 247/87

    Bewerbungsfrist für Studienplatz außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1987 - 9 S 24/87

    Rücktritt von der Ersten juristischen Staatsprüfung

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13

    Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenverteilung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren …

  • BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 135/75

    Quereinstieg

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 9 S 1906/14

    Erstattung von Kosten für Unterbringung und Betreuung während eines auswärtigen …

    Dabei handelt es sich nicht um einen bloßen Programmsatz, sondern um ein klares Verfassungsgebot in erster Linie für die Legislative, aber auch für die Exekutive, wie sich aus Abs. 2, wonach das öffentliche Schulwesen nach diesem Grundsatz zu gestalten ist, und aus Abs. 4 ergibt, wonach das Nähere ein Gesetz regelt (vgl. VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2016 - 1 VB 15/15 - StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.08.1969, a.a.O.).

    Darüber hinaus kann aus Art. 11 Abs. 1 LV ein subjektives Teilhaberecht auf Zugang zu vom Staat geschaffenen berufsbezogenen Ausbildungseinrichtungen abgeleitet werden, das jedoch im Einzelnen der staatlichen Ausgestaltung bedarf (vgl. VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2016, a.a.O.;… Senatsurteil vom 23.01.2013 - 9 S 2180/12 - Senatsbeschluss vom 10.06.1991 - 9 S 2111/90 -, juris Rn. 43;… Feuchte, in: ders. , Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1984, Art. 11 Rn. 4, 10;… Braun, a.a.O., Art. 11 Rn. 7).

    Dieses Teilhaberecht ist entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 12 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen auszulegen (VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2016, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der …

    Der Verfassungsgerichtshof habe aber zuletzt mit seinem Urteil vom 30.05.2016 - 1 VB 15/15 - anerkannt, dass es sich bei dieser Gewährleistung nicht um einen bloßen Programmsatz handle, sondern diese ein einklagbares subjektives Teilhaberecht auf Bildung begründe, soweit der Staat öffentliche Erziehungs- oder Ausbildungseinrichtungen geschaffen habe.

    Das von den Antragstellern für sich in Anspruch genommene Teilhaberecht lasse sich auch nicht aus dem von den Antragstellern hierfür in Bezug genommenen Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 30.05.2016 - 1 VB 15/15 - ableiten, da mit diesem ein subjektives Teilhaberecht auf Bildung lediglich an den vom Staat geschaffenen und bereit gestellten Bildungseinrichtungen bestehe.

    Der Gedanke einer Freistellung von sämtlichen mit der Ausbildung verbundenen Kosten ist der Landesverfassung fremd (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 22.05.2013, a.a.O., 461, 464 auch mit dem Hinweis auf § 85 Abs. 1 Satz 2 SchG; näher zur konkreten Ausgestaltung dieses Teilhaberechts anhand der vom BVerfG zu Art. 12 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze das Senatsurteil vom 28.06.2016 - 9 S 1906/14 -, VBlBW 2017, 108, 109 f., sowie - speziell zum Hochschulzulassungsrecht - Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2016 - 1 VB 15/15 -, juris Rn. 50 ff.).

    Im Übrigen betrifft das genannte derivative Teilhaberecht nach der Rechtsprechung des Senats wie auch des Verfassungsgerichtshofs schon gegenständlich lediglich die vom Staat geschaffenen und bereit gestellten Bildungseinrichtungen und bedarf der staatlichen Ausgestaltung (vgl. hierzu nochmals die Senatsurteile vom 22.05.2013 - 9 S 1367/12 -, VBlBW 2013, 461, 464 und vom 28.06.2016 - 9 S 1906/14 -, VBlBW 2017, 108, 109 f. sowie Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2016 - 1 VB 15/15 -, juris Rn. 50 ff.) und lässt sich auch unter dem von den Antragstellern hierfür benannten Gesichtspunkt des damit verbundenen (ohnehin nur mittelbaren) Bildungsbezugs nicht auf die pauschalen Finanzzuweisungen im Landeshaushalt nach § 18 Abs. 3 FAG übertragen.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.10.2022 - 1 VB 29/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Studiengebühren für Internationale …

    Aus Art. 11 Abs. 1 LV kann ein subjektives Teilhaberecht auf Zugang zu den vom Staat geschaffenen öffentlichen berufsbezogenen Ausbildungseinrichtungen abgeleitet werden, das jedoch im Einzelnen nach Art. 11 Abs. 4 LV der staatlichen Ausgestaltung bedarf (Fortführung von VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 1 VB 15/15).

    Rn. 41 a) Bei dieser Vorschrift handelt es sich nicht um einen bloßen Programmsatz, sondern um ein Verfassungsgebot, das in erster Linie für die Legislative, aber auch für die Exekutive gilt (vgl. VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 49; StGH, Urteil vom 2.8.1969 - 3/1969 - ESVGH 20, 1).

    Darüber hinaus kann aus Art. 11 Abs. 1 LV ein subjektives Teilhaberecht auf Zugang zu den vom Staat geschaffenen öffentlichen berufsbezogenen Ausbildungseinrichtungen abgeleitet werden, das jedoch im Einzelnen der staatlichen Ausgestaltung bedarf (VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 50 m.w.N., 54;… Ebert, in: Haug, Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 2018, Art. 11 Rn. 1, 20).

    Der Verfassungsrechtssatz des Art. 11 Abs. 1 LV bezieht das gesamte Erziehungs- und Ausbildungswesen, also auch den Bereich der Hochschulen ein (VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 50 m.w.N.).

    Als notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung insbesondere der Berufsfreiheit ist der Hochschulzugang deshalb freiheits- und gleichheitsgerecht auszugestalten (vgl. VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 50;… zu Art. 12 GG BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8.5.2013 - 1 BvL 1/08 -, BVerfGE 134, 1 Rn. 40 ff., 54 ff., Juris Rn. 40 ff., 54 ff.;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, BVerfGE 33, 303, 331 f., Juris Rn. 60).

  • VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22

    Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der …

    Verwaltungsvorschriften als Binnenrecht der Verwaltung genügen dem Vorbehalt des Gesetzes und dem Rechtssatzvorbehalt dagegen grundsätzlich nicht (…vgl. Ruffert in Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 12 Rn. 76;… Mann in Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 12 Rn. 122;… BVerwG, Urteile vom 7.7.2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81, juris Rn. 31 - 35, …und vom 3.11.1976 - VII C 60.74 - BVerwGE 51, 235, juris Rn. 12; VerfGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 - juris Rn. 56).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 1 VB 12/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Festlegungen eines Regionalplans - zu …

    Rn. 17 a) Ein Beschwerdeführer muss über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH…, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 170; VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 34).

    Mit der Verfassungsbeschwerde kann eine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Beschwerdeführer es im fachgerichtlichen Verfahren unterlassen hat, auf die für erforderlich gehaltene Sachverhaltsaufklärung hinzuwirken (vgl. VerfGH…, Beschluss vom 14.3.2017 - 1 VB 108/16 -, Juris Rn. 6 ff.; VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 40;… BVerfGE 93, 216 - Juris Rn. 29).

  • VG Hamburg, 20.10.2016 - 19 ZE 460/16

    Zur Berechnung der Studienplatzkapazität.

    Sie darf nicht darauf abzielen, die rechtsförmlich festgesetzte Zulassungszahl zu korrigieren, weil sie von der Hochschule für zu gering gehalten wird (vgl. eingehend VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.5.2016, 1 VB 15/15, juris Rn. 76 m.w.N.).

    Dies darf der Antragsgegnerin mit Blick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Rechtsschutzgarantie insbesondere auch vor dem Hintergrundnicht zum Vorteil gereichen, dass die effektive gerichtliche Kontrolle von Kapazitätsfestsetzungen nicht durch eine Vergabe von im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ermittelten zusätzlichen Studienplätzen vereitelt werden darf, bei der die Studienbewerber nicht berücksichtigt würden, welche die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der festgesetzten Zulassungszahlen herbeigeführt haben (vgl. VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.5.2016, 1 VB 15/15, juris Rn. 58, 61).

    Nur so erhalten Studienbewerber, die eine gerichtliche Kontrolle der Kapazität anstreben, hierfür eine rechtssichere und klare Grundlage (vgl. VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.5.2016, 1 VB 15/15, Leitsatz 5 und juris Rn. 69, 71).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2017 - 1 VB 30/17
    Rn. 10 Ein Beschwerdeführer muss über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH…, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 ff.; VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 34).

    Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Verfassungsgerichtshof ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der obersten Landesgerichte, vermittelt wird (vgl. StGH…, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 170; VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 34).

    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, oder wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. StGH…, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 9 ; VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 9 S 4070/20

    Corona-Krise; Schließung von Schulen; Verletzung des landesrechtlichen …

    Bei dieser Vorschrift, die der Landesgesetzgeber in § 1 Abs. 1 SchG wörtlich aufgreift, handelt es sich nicht um einen bloßen Programmsatz, sondern um ein klares Verfassungsgebot in erster Linie für die Legislative, aber auch für die Exekutive, wie sich aus Abs. 2, wonach das öffentliche Schulwesen nach diesem Grundsatz zu gestalten ist, und aus Abs. 4 ergibt, wonach das Nähere ein Gesetz regelt (vgl. VerfGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.05.2016 - 1 VB 15/15 -, juris Rn. 49; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.08.1969 - Gesch. Reg. Nr. 3/1969 -, ESVGH 20, 1).

    Bei einer evidenten Verletzung des Verfassungsauftrags aus Art. 11 Abs. 1 LV ist - ebenso wie im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG - eine Grenze erreicht und kommt sogar ein Anspruch auf Verschaffung von Ausbildungsmöglichkeiten in Betracht (VerfGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.05.2016, a. a. O., juris Rn. 54 f., m. w. N.).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 1 VB 108/16
    Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Verfassungsgerichtshof ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der obersten Landesgerichte, vermittelt wird (vgl. StGH…, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 170; VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 34).

    Mit der Verfassungsbeschwerde kann eine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Beschwerdeführer es im fachgerichtlichen Verfahren unterlassen hat, auf die für erforderlich gehaltene Sachverhaltsaufklärung hinzuwirken (vgl. VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 40;… BVerfGE 93, 216 - Juris Rn. 29).

  • StGH Baden-Württemberg, 25.09.2015 - 1 VB 57/15

    Wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache erfolglose Eilanträge auf …

    Rn. 5 Die Verfassungsbeschwerde der Antragsteller mit dem Aktenzeichen 1 VB 15/15 richtet sich gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Juli 2014 (NC 7 K 2771/13 und NC 7 K 3024/13) sowie des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Februar 2015 (NC 9 S 1494/14 und NC 9 S 1496/14), mit denen die dort bereits vor Jahresfrist ebenfalls im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes begehrten vorläufigen Zuweisungen von Studienplätzen im 1. Fachsemester des Studienganges Humanmedizin an der Universität Heidelberg, Studienort Mannheim, nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2013/2014 versagt wurden.
  • VG Göttingen, 12.07.2016 - 8 A 455/15

    Hochschulzulassungsverfahren; Kapazitätserschöpfung; NC-Verfahren; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 A 442/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Business Administration: …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2017 - 6 B 10541/17

    Anrechnung von Mehrzulassungen im Rahmen der Kapazitätsberechnung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2022 - 9 S 103/21

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d. …

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 7 CE 21.10038

    Kein Kapazitätsverschaffungsanspruch für Studiengang Medizin

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2019 - 3 M 144/19

    Festsetzung der Zulassungszahl für den Studiengang Humanmedizin über der …

  • VG Karlsruhe, 28.03.2025 - NC 7 K 5435/24

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs …

  • VG Freiburg, 29.12.2020 - NC 9 K 3238/20

    Hochschulzulassung: keine Auswirkung der digitalen Veranstaltungsmöglichkeit auf …

  • VG Freiburg, 24.11.2017 - NC 6 K 8606/17

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zulassung im 1. Fachsemester Zahnmedizin; …

  • VG Freiburg, 10.12.2020 - NC 9 K 3810/20
  • VG Freiburg, 03.11.2016 - NC 6 K 3480/16

    Zuteilung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester Zahnmedizin an der Universität …

  • VG Berlin, 15.07.2016 - 12 K 180.14

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin an der Charité zum …

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