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Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1149
VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22 (https://dejure.org/2025,1149)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2025 - 1 VB 36/22 (https://dejure.org/2025,1149)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2025 - 1 VB 36/22 (https://dejure.org/2025,1149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Einsicht, Wartungsunterlagen, Reparaturunterlagen, Recht auf faires Verfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 62 Abs 1 S 1 OWiG
    VerfGH Stuttgart: Versagung der Einsicht ua in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im Bußgeldverfahren verletzt Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren ( Art 2 Abs 1 Verf BW iVm Art 2 Abs 1, Art 20 Abs 3 GG) - teilweise Parallelentscheidung

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Einsicht in Wartungsunterlagen und Reparaturunterlagen

  • Verfassungsgerichtshof BW PDF

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Verfassungswidrige Versagung des Zugangs zu Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Einsicht in Messunterlagen, PoliScan Speed Ml.

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgreich: Verfassungswidrige Versagung des Zugangs zu bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Es handelt sich nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - VerfGH, Urteil vom 16.1.2023 - 1 VB 38/18 - Fortführung der Rechtsprechung).

    Rn. 36 1. Wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Kammerbeschlüssen festgestellt hat, folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, Juris Rn 49 ff.).

    Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens und daran anknüpfender Verfahren gewährleistet es dem Betroffenen, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde selbständig wahrzunehmen und Übergriffe der rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. hierzu sowie zum Folgenden: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, Juris Rn. 32 - 35, jeweils m.w.N.).

    Rn. 40 b) Diese für das Strafverfahren geltenden Grundsätze können auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren übertragen werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, Juris Rn. 53 f.).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18

    Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Es handelt sich nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - VerfGH, Urteil vom 16.1.2023 - 1 VB 38/18 - Fortführung der Rechtsprechung).

    Nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung muss der Beschwerdeführer nach dem Grundsatz der Subsidiarität über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Rechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Rechtsverletzung zu verhindern (VerfGH, Urteil vom 16.1.2023 - 1 VB 38/18 -, Juris Rn. 27 m.w.N.).

    Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit Urteil vom 16. Januar 2023 dem angeschlossen (VerfGH, Urteil vom 16.1.2023 - 1 VB 38/18 - Juris Rn. 32 -36):.

    Entscheidend ist vielmehr, ob für den vom Einsichtsrecht umfassten Zeitraum, der mit der letzten Eichung vor dem Tattag beginnt und am Tage des Ablaufs der Eichfrist endet (VerfGH, Urteil vom 16.1.2023 - 1 VB 38/18 -, Juris Rn. 41 ), Wartungs- und Reparaturdokumentationen - bei der Verwaltungsbehörde oder der ihr zuarbeitenden Polizeidienststelle (vgl. VerfGH RP…, Beschluss vom 13.12.2021 - VGH B 46/21 -, Juris Rn. 56) - vorliegen.

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Rn. 29 Da eine Verfassungsbeschwerde nach § 55 Abs. 2 VerfGHG erst nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs zulässig ist, bestimmt in der Regel die Mitteilung der letztinstanzlichen Entscheidung den Beginn der Monatsfrist; das gilt auch, wenn neben der letztinstanzlichen Entscheidung auch Entscheidungen der Vorinstanzen oder vorangegangene Behördenentscheidungen angegriffen werden (…vgl. zur gleichlautenden Regelung im BVerfGG: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.6.2007 - 1 BvR 1877/01 -, Juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 -, Juris Rn. 27).

    Offensichtlich unzulässige Rechtsbehelfe, die nicht zu dem nach § 55 Abs. 2 VerfGHG zu erschöpfenden Rechtsweg gehören, sind allerdings nicht geeignet, den Beginn der Monatsfrist hinauszuschieben (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 - Juris Rn. 33;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4.6.2018 - 1 BvR 1180/17 -, Juris Rn. 5).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12.1.1983 - 2 BvR 864/81 -, BVerfGE 63, 45, 61, Juris Rn. 51).

    Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt hiernach, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens neben der Möglichkeit, prozessual im Wege von Beweisanträgen oder Beweisermittlungsanträgen auf den Gang der Hauptverhandlung Einfluss zu nehmen, grundsätzlich auch das Recht hat, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12.1.1983 - 2 BvR 864/81 -, BVerfGE 63, 45, 66, Juris Rn. 63 ff.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.12.2021 - VGH B 46/21

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 77 Abs 2 iVm Art 1 Abs 1 LV ) …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Entscheidend ist vielmehr, ob für den vom Einsichtsrecht umfassten Zeitraum, der mit der letzten Eichung vor dem Tattag beginnt und am Tage des Ablaufs der Eichfrist endet (VerfGH…, Urteil vom 16.1.2023 - 1 VB 38/18 -, Juris Rn. 41 ), Wartungs- und Reparaturdokumentationen - bei der Verwaltungsbehörde oder der ihr zuarbeitenden Polizeidienststelle (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 13.12.2021 - VGH B 46/21 -, Juris Rn. 56) - vorliegen.
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Der Beschuldigte hat deshalb ein Recht auf möglichst frühzeitigen und umfassenden Zugang zu Beweismitteln und Ermittlungsvorgängen und auf die Vermittlung der erforderlichen materiell- und prozessrechtlichen Informationen, ohne die er seine Rechte nicht wirkungsvoll wahrnehmen könnte (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30.3.2004 - 2 BvR 1520/01 -, BVerfGE 110, 226, 253, Juris Rn. 103).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Dabei wendet sich das Gebot zur fairen Verfahrensgestaltung nicht nur an die Gerichte, sondern ist auch von allen anderen staatlichen Organen zu beachten, die auf den Gang eines Strafverfahrens Einfluss nehmen, demgemäß auch von der Exekutive, soweit sie sich rechtlich gehalten sieht, bestimmte Beweismittel nicht freizugeben (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250, 283, Juris Rn. 75).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Gleichzeitige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Beamter auf Zeit

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Offensichtlich unzulässig und deshalb aussichtslos ist ein Rechtbehelf vor den Fachgerichten aber jeweils nur dann, wenn der Beschwerdeführer aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zum Zeitpunkt der Einlegung seines Rechtsbehelfs über dessen Unzulässigkeit und mangelnde Erfolgsaussichten nicht im Ungewissen sein konnte (VerfGH…, Beschluss vom 14.8.2022 - 1 VB 10/19 -, Juris Rn. 27 ; st. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.6.2009 - 1 BvR 893/09 -, Juris Rn. 16;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11.2.2009 - 1 BvR 3582/08 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Zulässigkeit der Nebenklage

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Rn. 37 a) Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 3.6.1969 - 1 BvL 7/68 -, BVerfGE 26, 66, 71, Juris Rn. 22).
  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zugang des Betroffenen im …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 27.01.2025 - 1 VB 36/22
    Hierbei handelt es sich nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 -, Juris Rn. 5, …und vom 4.5.2021 - 2 BvR 277/19 und 2 BvR 868/20-, jeweils Juris Rn. 5).
  • BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …

  • BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Generelle Versagung des Begehrens auf …

  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 3582/08

    Ordnungsgeldverfahren in Altfällen (bis 2005) auch nach dem 31.12.2006 nicht …

  • BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1180/17

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf (hier: …

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei teilweiser Aufhebung einer …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19

    Verfassungsbeschwerde gegen das Grünlandumwandlungsverbot nach § 27a des …

  • AG Stuttgart, 03.09.2025 - 31 OWi 346 Js 37910/25

    Anforderungen an Messprotokoll und erweiterte Akteneinsicht im standardisierten …

    Hierzu gehört insbesondere, dass die Beiziehung der Unterlagen bereits bei der Bußgeldbehörde beantragt wurde, dass gegen eine ablehnende Entscheidung ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG gestellt wurde und dass das Begehren auch im gerichtlichen Verfahren weiterverfolgt wurde (vgl. zum Ganzen z.B. BVerfG…, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 = BeckRS 2020, 34958, Rn. 60 a.E., 66; BGH…, Beschluss vom 16.03.2023 - 4 StR 84/22 = BeckRS 2023, 11344, Rn. 13; VerfGH BW…, Urteil vom 27.01.2025 - 1 VB 173/21 = BeckRS 2025, 604 Rn. 30; VerfGH BW, Urteil vom 27.01.2025 - 1 VB 36/22 = BeckRS 2025, 605 Rn. 33; VerfGH BW…, Urteil vom 27.01.2025 - 1 VB 11/23 = BeckRS 2025, 830 Rn. 24; vgl. auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 18.07.2019 - 6 Rb 28 Ss 618/19 = BeckRS 2019, 16424, Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.01.2022 - 1 Rb 14 Ss 566/21; 16424; explizit nun OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20; in diese Richtung auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2021 - 4 Rb 38 Ss 256/21; vgl. zum Ganzen auch Merz, NZV 2021, 281 (283 ff.) m.w.N.).
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