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Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9789
VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18 (https://dejure.org/2019,9789)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2019 - 1 VB 51/18 (https://dejure.org/2019,9789)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2019 - 1 VB 51/18 (https://dejure.org/2019,9789)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    4 a. Aufgrund des Zwecks des gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (…vgl. BVerfGE 20, 162 - Juris Rn. 150; BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 31;… BVerfGE 103, 142 - Juris Rn. 35), ergeben sich Anforderungen an seine Bestimmtheit.

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 33;… BVerfGE 103, 142 - Juris Rn. 35).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (…vgl. BVerfGE 20, 162 - Juris Rn. 150; BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 32 ff.).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 31).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 32;… BVerfGE 44, 353 - Juris Rn. 56).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt als Durchsuchungsvoraussetzung Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 115, 166 - Juris Rn. 119).

    6 Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. BVerfGE 20, 162 - Juris Rn. 63;… BVerfGE 96, 44 - Juris Rn. 23; BVerfGE 115, 166 - Juris Rn. 118).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 - Juris Rn. 119).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 115, 166 - Juris Rn. 121).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    4 a. Aufgrund des Zwecks des gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 - Juris Rn. 150;… BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 31;… BVerfGE 103, 142 - Juris Rn. 35), ergeben sich Anforderungen an seine Bestimmtheit.

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 - Juris Rn. 150;… BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 32 ff.).

    6 Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 - Juris Rn. 63;… BVerfGE 96, 44 - Juris Rn. 23;… BVerfGE 115, 166 - Juris Rn. 118).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    4 a. Aufgrund des Zwecks des gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (…vgl. BVerfGE 20, 162 - Juris Rn. 150;… BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 31; BVerfGE 103, 142 - Juris Rn. 35), ergeben sich Anforderungen an seine Bestimmtheit.

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (…vgl. BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 33; BVerfGE 103, 142 - Juris Rn. 35).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    6 Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht zudem ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. BVerfGE 20, 162 - Juris Rn. 63; BVerfGE 96, 44 - Juris Rn. 23;… BVerfGE 115, 166 - Juris Rn. 118).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 - Juris Rn. 23).

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    Die Angabe des Tatzeitraums mit "seit 1994" ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht zu allgemein, weil sich der Vorwurf darauf richtet, in dem gesamten Zeitraum seit der im Jahr 1994 erfolgten Gründung der S GmbH Freiberufler beschäftigt zu haben, für die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten gewesen wären (vgl. für einen entsprechend weiten Tatzeitraum etwa BVerfG, Beschluss vom 23.3.1994 - 2 BvR 396/94 -, Juris Rn. 20).

    Entscheidend ist, dass die maßgeblichen Kriterien - die Verträge der S GmbH mit den selbständigen Mitarbeitern und Art und Umfang der jeweiligen Tätigkeit - benannt sind (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 23.3.1994 - 2 BvR 396/94 -, Juris Rn. 24).

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    Aus der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 17.3.2009 - 2 BvR 1940/05 -, Juris) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Zudem war der vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fall dadurch gekennzeichnet, dass bereits zuvor Durchsuchungen erfolgt und in großem Umfang Beweismittel beschlagnahmt worden waren, so dass sich die Möglichkeit einer Konkretisierung aufdrängte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.3.2009 - 2 BvR 1940/05 -, Juris Rn. 29).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (…vgl. BVerfGE 42, 212 - Juris Rn. 32; BVerfGE 44, 353 - Juris Rn. 56).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    Ein Verstoß gegen diese Anforderung liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 - Juris Rn. 5).
  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Kanzleiräumen eines …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18
    Rn. 13 Im Übrigen entzieht sich das Ergebnis der Beurteilung der tatsächlichen Anhaltspunkte einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung, denn der Verfassungsgerichtshof hat nicht seine Wertung nach Art eines Rechtsmittelgerichts an die Stelle derjenigen des zuständigen Richters zu setzen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 28.9.2008 - 2 BvR 1800/07 -, Juris Rn. 22 a.E.; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 24.3.2003 - 2 BvR 180/03 -, Juris Rn. 4).
  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • VerfGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 VB 100/16
  • VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23

    Durchsuchung, Abgeordneter, Immunität, Unverletzlichkeit der Wohnung, Grundrecht …

    Das Ergebnis der Beurteilung der tatsächlichen Anhaltspunkte entzieht sich einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, denn der Verfassungsgerichtshof hat nicht seine Wertung nach Art eines Rechtsmittelgerichts an die Stelle des zuständigen Richters zu setzen (BVerfG, Beschl. v. 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris; Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.04.2019 - 1 VB 51/18 -, juris).
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