Rechtsprechung
| VG Hamburg, 11.06.1993 - 1 VG FB 2/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
Überprüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auf Seiten des Arbeitgebers; …
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich deshalb auch auf die Frage, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 BPersVG erfüllt sind, und verneinendenfalls auf die Feststellung, daß kein Arbeitsverhältnis begründet worden ist (ebenso OVG NW, Beschluß vom 8.6.1994 - 1 A 575/93. PVB - PersR 1995, 338; OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.1994 - P VB 3, 94 -, PersR 1995, 251 und VG Hamburg, Beschl. v. 11.6.1993 - 1 VG FB 2/93 -, PersR 1995, 28).Der Senat folgt nicht der Ansicht des VG Hamburg (Beschl. vom 11.6.1993, a.a.O.), ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit sei nach § 9 BPersVG dann nicht zustande gekommen, wenn der Auszubildende vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate der Jugendvertretung angehört habe.
- OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
Weiterbeschäftigungsanspruch des ehemaligen Jugendvertreters; Feststellung der …
Denn diese Feststellung setzt - was hier streitig ist - einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung voraus, von dessen Erfüllung der Arbeitgeber durch den gerichtlichen Ausspruch freigestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschluß vom 9.7.1991 - PV-B 6/90 - PersV 1993, 89, 90; VG Hamburg, Beschluß vom 11.6.1993 - 1 VG FB 2/93 - PersR 1995, 28).
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