Rechtsprechung
| VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vergabeverfahren "Schülerbeförderung zu den Sonderschulen und Schulkindergärten in der Trägerschaft des Landkreises"
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: Trennung der Eignungs- und der Zuschlagskriterien (Grundsatz - kein "Mehr an Eignung")
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens zur "Schülerbeförderung zu den Sonderschulen und Schulkindergärten in der Trägerschaft des Landkreises"; Antragsbefugnis des zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließenden Bieters; Voraussetzungen eines Angebotsausschlusses wegen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bindefrist bis zum Abschluss von Vergabenachprüfungsverfahren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausdehnung der Zuschlags- und Bindefrist bis zum rechtskräftigen Abschluss eventueller Vergabenachprüfungsverfahren: Unzulässig! (IBR 2008, 231)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96
Begründung einer Vergabeentscheidung
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Deshalb verbietet sich, nach Bejahung der generellen Eignung, später bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots nach § 25 Nr. 3 VOL/A, ein "Mehr an Eignung" eines Bieters als Kriterium für den Zuschlag zu benennen und zu berücksichtigen (BGH; NJW 98, 3644; OLG Stuttgart vom 28.11.2002, 2 Verg 10/02 mit Hinweisen). - OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04
Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Ihm eröffne sich damit doch noch die Chance auf Zuschlagserteilung (KG vom 15.4.2004, VergR 2004, 762; OLG Düsseldorf vom 16.2.2005, VergR 2005, 364). - KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03
Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden …
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Ihm eröffne sich damit doch noch die Chance auf Zuschlagserteilung (KG vom 15.4.2004, VergR 2004, 762; OLG Düsseldorf vom 16.2.2005, VergR 2005, 364).
- BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im …
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Die schwerwiegenden Folgen eines Bieterausschlusses wegen fehlender Erklärungen erfordert, dass die Vergabestelle in den Vergabeunterlagen unmissverständlich deutlich macht, welche Bietererklärungen sie als Umstand betrachtet, die zwingend vorzulegen sind (BayObLG vom 28.5.2003, Verg 6/03). - OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 2 Verg 10/02
Vergabenachprüfungsverfahren: Angabe der Auftragskriterien im VOF-Verfahren; …
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Deshalb verbietet sich, nach Bejahung der generellen Eignung, später bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots nach § 25 Nr. 3 VOL/A, ein "Mehr an Eignung" eines Bieters als Kriterium für den Zuschlag zu benennen und zu berücksichtigen (BGH; NJW 98, 3644; OLG Stuttgart vom 28.11.2002, 2 Verg 10/02 mit Hinweisen). - VK Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 VK 7/07
Zwingender Angebotsausschluss wegen fehlender Urkalkulation
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Rn. 133 Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird Darin unterscheidet sich die Rüge von der bloßen Anfrage oder Anregung (Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, § 107 GWB; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 107 Rdn. 991, VK Baden-Württemberg vom 30.3.2007, 1 VK 8/07). - VK Baden-Württemberg, 30.08.2002 - 1 VK 41/02
Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Die Kammer folgt insoweit jedoch der herrschenden Meinung, wonach Gegenstand von Nachprüfungsverfahren neben den Regelungen verfahrensrechtlichen Inhalts auch solche sind, die den vertraglichen Inhalt betreffen (Kapellmann/Messerschmidt, VOB, § 10 Rdn. 69, VK Baden-Württemberg vom 30.8.2002, 1 VK 41/02 und vom30.3.2007, 1 VK 13/07). - VK Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 1 VK 13/07
Bestimmung des Schwellenwerts
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Die Kammer folgt insoweit jedoch der herrschenden Meinung, wonach Gegenstand von Nachprüfungsverfahren neben den Regelungen verfahrensrechtlichen Inhalts auch solche sind, die den vertraglichen Inhalt betreffen (Kapellmann/Messerschmidt, VOB, § 10 Rdn. 69, VK Baden-Württemberg vom 30.8.2002, 1 VK 41/02 und vom30.3.2007, 1 VK 13/07). - VK Baden-Württemberg, 31.10.2003 - 1 VK 63/03
Aufhebung eines bereits erteilten Zuschlags?
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 43/07
Die Vergabestelle hat sodann im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums zu prüfen, ob sich aufgrund dieser Angaben die Eignung der Bieter ergibt (VK Baden-Württemberg vom 31.10.2003, 1 VK 63/03 zu Referenzen).
- VK Schleswig-Holstein, 14.03.2012 - VK-SH 3/12
Acht Monate Binde-/Zuschlagsfrist: Vergaberechtsverstoß!
Auch die generelle Ausdehnung der Zuschlags- und Bindefrist bis zum rechtskräftigen Abschluss etwaiger Vergabenachprüfungsverfahren, wie die Antragsgegnerin anführt, ist einseitig auf die Interessen des Antragsgegners zugeschnitten und daher vergaberechtswidrig (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 VK 43/07). - VK Südbayern, 29.06.2010 - Z3-3-3194-1-35-05/10
Ausnahmecharakter des Verhandlungsverfahrens
Dies dient letztlich auch dem Interesse des Antragsgegners, um überhöhte Preise infolge spekulativer und überproportionale Sicherheitszuschläge zu vermeiden (VK Baden-Württemberg, B. v. 07.11.2007 - Az.: 1 VK 43/07). - VK Baden-Württemberg, 08.06.2010 - 1 VK 23/10
Vergabe "molekulargenetisch-analytische Leistungen …"
Es ist deshalb unzulässig, diesen Grundsatz zu unterlaufen, indem Eignungskriterien als Zuschlagskriterien definiert werden (VK Baden-Württemberg, 1 VK 43/07, B. v. 07.11.2007).
- VK Bund, 28.07.2009 - VK 3-142/09
Arzneimittel-Rahmenrabattverträge
Abgesehen davon widerspricht die vorliegende Vertragsregelung auch den formellen Vorgaben von § 19 Nr. 2 S. 2VOL/A, der festgelegt, dass das Ende der Zuschlagsfrist durch Angabe eines Kalendertages bezeichnet werden soll (vgl. VK Baden- Württemberg, Beschluss v. 07. November 2007, 1 VK 43/07). - VK Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 VK 21/09
Korrekturpflicht des Bieters bei Kenntnis von Vergabeverstößen
Dieser Leistungsbezug kommt auch in § 7 a Nr. 3 Abs. 2 VOL/A zum Ausdruck, wenn dort darauf hingewiesen wird, dass ein Bieter seine Leistungsfähigkeit z.B. auch durch die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität nachweisen kann (VK Baden-Württemberg, B.v. 7.11.2007, Az. 1 VK 43/07). - VK Südbayern, 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-33-09/08
Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich anderer Angebote bei …
Damit werden aus Sicht der Kammer in zwei Punkten die Eignungs- und Zuschlagskriterien miteinander vermischt (siehe zu dieser Problematik auch die Beschlüsse der VK Baden-Württemberg vom 07.11.2007, 1 VK 43/07 , VK Bund vom 29.03.2006, VK 2-11/06 oder VK Sachsen vom 30.04.2008, 1/SVK/020-08). - VK Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 1 VK 13/11
Vergabe von Postdienstleistungen
Dies sei dann zulässig, wenn aufgrund der besonderen Anforderungen ein anzuerkennendes Bedürfnis dafür bestehe, nur einem besonders erfahrenen, fachkundigen und zuverlässigen Auftragnehmer den Auftrag zu erteilen (OLG Düsseldorf vom 21.5.2008, VII -Verg 19/08; VK Bund vom 10.12.2003, VK 1 -116/03; VK Baden-Württemberg vom 7.11.2007, 1 VK 43/07). - VK Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 VK 31/11
Abstimmung zwischen Bieter und Vergabestelle: Nur mit Dokumentation!
Dies sei dann zulässig, wenn aufgrund der besonderen Anforderungen ausnahmsweise ein anzuerkennendes Bedürfnis dafür bestehe, nur einem besonders erfahrenen, fachkundigen und zuverlässigen Auftragnehmer den Auftrag zu erteilen (OLG Düsseldorf vom 21.5.2008, VII -Verg 19/08; VK Bund vom 10.12.2003, VK 1 -116/03; VK Baden-Württemberg vom 7.11.2007, 1 VK 43/07), wenn eine Leistung eine besondere, außergewöhnliche Eignung erfordere, die Leistung mit dieser stehe oder falle.
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