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Rechtsprechung
   VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18844
VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10 (https://dejure.org/2011,18844)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2011 - 1 VK 76/10 (https://dejure.org/2011,18844)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 1 VK 76/10 (https://dejure.org/2011,18844)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    De-facto-Vergabe, Marketingleistung: Organisieren der Auftaktveranstaltung zum xxx

  • openjur.de

    De-facto-Vergabe, Marketingleistung: Organisieren der Auftaktveranstaltung

  • forum-vergabe.de

    Wann sind Kosten für einen Rechtsanwalt "zweckentsprechend"?

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Falle der Antragsrücknahme ist die Gebühr des Verfahrens hinsichtlich der Vergabe von Marketingleistungen zur Organisation einer Veranstaltung als sog. "De-facto-Vergabe" vom Antragsteller zu tragen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
    Gegenstand des Vergabenachprüfungsverfahrens waren vor allem vergaberechtliche Fragen, so dass die Hinzuziehung eines auf vergaberechtliche Fragen spezialisierten Bevollmächtigten für die Beigeladenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06-Juris Rn. 61).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in …

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
    Es handelt sich bei der Beigeladenen nicht um einen z.B. den Landkreisen in Baden-Württemberg vergleichbaren Sachverhalt, wie er der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Juni 2010 - 15 Verg 4/10 zugrunde lag.
  • OLG Celle, 29.06.2010 - 13 Verg 4/10

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Beigeladenen im Verfahren vor der …

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
    Dieser für die kostenrechtliche Berücksichtigung des Beigeladenen maßgebende Grundsatz ist auch bei der Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags von entscheidender Bedeutung (OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010 - Az.: 13 Verg 4/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09. Februar 2010 - Verg W10/09, zitiert nach Juris TZ 46).
  • BayObLG, 27.09.2002 - Verg 18/02

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - notwendige …

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
    Dabei ist auch darüber zu entscheiden, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war und die Rechtsanwaltskosten daher erstattungsfähig sind (vgl. Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 27.09.2002, Verg 18/02, Juris, Rn. 7).
  • OLG München, 10.08.2010 - Verg 7/10

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren: …

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
    Die gesetzliche Regelung geht nun von dem Normalfall aus, dass der Antragsteller im Gegensatz zum Antragsgegner und Beigeladenen seinen Nachprüfungsantrag verfolgt (OLG München, Beschluss vom 10.08.2010 - Az.: Verg 07/10).
  • VK Bund, 16.03.2009 - VK 2-07/09

    Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
    Dies gilt auch für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene, welche wegen der schwierigen Sach- und Rechtsfragen sowie des bestehenden Zeitdrucks notwendig war und der Herstellung der Waffengleichheit zur ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin dient (1 VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 1 VK 81/05; vgl. ebenso 2 VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - Az.: VK 2 - 7/09; 3. Verg Bund, Beschluss vom 10.06.2010 - Az. VK 3- 51/10).
  • VK Bund, 10.06.2010 - VK 3-51/10

    Ausbau einer Stauhaltung

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
    Dies gilt auch für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene, welche wegen der schwierigen Sach- und Rechtsfragen sowie des bestehenden Zeitdrucks notwendig war und der Herstellung der Waffengleichheit zur ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin dient (1 VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 1 VK 81/05; vgl. ebenso 2 VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - Az.: VK 2 - 7/09; 3. Verg Bund, Beschluss vom 10.06.2010 - Az. VK 3- 51/10).
  • VK Brandenburg, 01.02.2006 - 1 VK 81/05

    Ausschreibung Laboreinrichtung für die Fachhochschule ###

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10
    Dies gilt auch für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene, welche wegen der schwierigen Sach- und Rechtsfragen sowie des bestehenden Zeitdrucks notwendig war und der Herstellung der Waffengleichheit zur ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin dient (1 VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 1 VK 81/05; vgl. ebenso 2 VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - Az.: VK 2 - 7/09; 3. Verg Bund, Beschluss vom 10.06.2010 - Az. VK 3- 51/10).
  • VK Südbayern, 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

    Möglicher Vergabeverstoß durch wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung

    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen des Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 1 VK 76/10).
  • VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17

    Neubau Mensa - Vergabe

    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen des Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 1 VK 76/10).
  • VK Südbayern, 27.05.2020 - 3194.Z3-3_01-20-7

    Angaben im Formblatt 223 sind Instrument zur Preisprüfung!

    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen der Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.02.2010, Az.: 1 VK 76/10).
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