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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.01.2002 - 1 Verg 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16188
OLG Naumburg, 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 (https://dejure.org/2002,16188)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 (https://dejure.org/2002,16188)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 1 Verg 13/01 (https://dejure.org/2002,16188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Gegenstandswertes des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer; Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren für das Nachprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer; Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren für das Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 04.09.2001 - 1 Verg 8/01

    Unanwendbarkeit der Ablehnungsfiktion bei Übergang in ein Feststellungsverfahren …

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.01.2002 - 1 Verg 13/01
    Nach jeweiliger Zurückweisung ihres Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle (VK-Hal 34/00) sowie ihrer hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde durch den Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg (1 Verg 08/01) wurden der Antragstellerin u.a. auch die außergerichtlichen Auslagen des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer auferlegt; die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch den Antragsgegner wurde für notwendig erklärt.
  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i.V.m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 10.1.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315 [316] m.w.N.) und beträgt 5% "der Auftragssumme".

    Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i.V.m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m.w.N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme".

  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05

    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die …

    Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers am Verfahrensergebnis, im Vergabeverfahren letztlich also regelmäßig dessen Gewinnerwartung bei Zuschlagerteilung auf sein Angebot (vgl. Senatsbeschluss v. 10.01.2002, 1 Verg 13/01 sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 20.06.2002 - 1 Verg 3/02

    Gegenstandswert, Gebührenansatz, Reisekosten

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt hat, ist die gerichtliche Streitwertfestsetzung letztlich sowohl für die Verfahrensbevollmächtigten als auch für die Vergabekammer bindend (vgl. Beschluss v. 20. Dezember 2001, 1 Verg 12/01; Beschluss v. 10. Januar 2002, 1 Verg 13/01).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 3 VK 13/05

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines …

    Bei der Berechnung des Auftragswertes eines befristeten Dienstleistungsauftrages ist als Bruttoauftragswert das Entgelt während der gesamten Vertragslaufzeit (hier 20 Jahre gemäß Vergabebekanntmachung vom 8. Juli 2005) zu berücksichtigen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. Jul. 2005 - 17 Verg 5/05 - OLG Naumburg, Beschluss vom 10. Jan. 2002 - 1 Verg 13/01 -, vom 30. Dez. 2002 - 1 Verg 11/02 - = NZBau 2003, 464; OLG Naumburg, Beschluss 6. Apr.
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