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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 W 1/02 RhSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8075
OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 W 1/02 RhSch (https://dejure.org/2002,8075)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.11.2002 - 1 W 1/02 RhSch (https://dejure.org/2002,8075)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. November 2002 - 1 W 1/02 RhSch (https://dejure.org/2002,8075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    Mannheimer Akte Art. 34; ; Mannheimer Akte Art. 37; ; BRAGO § 118; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3; ; BinSchG § 11

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    MA Art. 34, 37; BRAGO §§ 118 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3; BinnSchG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss in Rheinschifffahrtssachen - Anwaltsgebühren im Verklarungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit in Rheinschifffahrtssachen ; Kostenfestsetzung ; Verklarungsverfahren im Binnenschifffahrtsrecht; Rechtsanwaltsgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1058
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 08.05.1992 - W 1/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 W 1/02
    Zu Recht hat das Rheinschifffahrtsgericht es abgelehnt, im Rahmen der Kostenfestsetzung des Hauptsacherechtsstreits für das Verklarungsverfahren zugunsten der Klägerin nicht nur Gebühren gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BRAGO (vgl. zu deren Anfall und Erstattungsfähigkeit OLG Karlsruhe B. v. 8.5.1992 - W 1/92 BSch - = ZfB 1993, 1404 = VRS 83, 251; von Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschifffahrtsrecht, S. 105), sondern auch eine Gebühr gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO festzusetzen.
  • AG Duisburg-Ruhrort, 19.05.2022 - 5 C 3/21
    Rn. 177 Die Klägerin kann aber nicht Kosten aus dem Verfahrenswert des Verklarungsverfahrens geltend machen, sondern lediglich aus dem Streitwert des Hauptsacheverfahrens, wenn der Gegenstand der Verklarung und der Gegenstand des Hauptsachprozesses nur teilweise identisch sind (vgl. Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, 22.11.2002 1 W 1/02 RhSch VRS 83, 251(254) (1992) Rn. 7; Schiffahrtsobergericht Hamburg, 02.02.2018 6 W 38/17 BSch;… v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl. § 14 BinSchG Rn. 11 mit Nachweisen).
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