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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3673
OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3673)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.02.2014 - 1 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3673)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 1 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 99 Abs. 1
    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach teilweiser Ablehnung von Beweiserhebungen im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Kostenentscheidung nach angeordneter Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach teilweiser Ablehnung von Beweiserhebungen im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 767
  • BauR 2014, 1049
  • BauR 2015, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 17 Rechtsprechung und Schrifttum gehen davon aus, dass eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren in entsprechender Anwendung von § 91 Abs. 1 ZPO auch dann zu treffen ist, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen oder (dann in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 S.2 ZPO), wenn er zurückgenommen wird und es deshalb weder einen Hauptsacheprozess gibt, in dem über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens entschieden werden kann, noch die Möglichkeit einer Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO eröffnet ist (BGH MDR 1983, 204; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676, 1677; OLG Koblenz MDR 2000, 478; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975, 976;… Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. Rn. 13 zu § 91 Stichwort: selbständiges Beweisverfahren mwN;… Mü-Ko-Schulz a.a.O.; für Fälle der Antragsrücknahme vgl. BGH MDR 2005, 227).
  • OLG Celle, 11.06.2010 - 13 W 45/10

    Kostenentscheidung im selbstständigem Beweisverfahren bei Zurückweisung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 17 Rechtsprechung und Schrifttum gehen davon aus, dass eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren in entsprechender Anwendung von § 91 Abs. 1 ZPO auch dann zu treffen ist, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen oder (dann in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 S.2 ZPO), wenn er zurückgenommen wird und es deshalb weder einen Hauptsacheprozess gibt, in dem über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens entschieden werden kann, noch die Möglichkeit einer Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO eröffnet ist (BGH MDR 1983, 204; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676, 1677; OLG Koblenz MDR 2000, 478; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975, 976;… Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. Rn. 13 zu § 91 Stichwort: selbständiges Beweisverfahren mwN;… Mü-Ko-Schulz a.a.O.; für Fälle der Antragsrücknahme vgl. BGH MDR 2005, 227).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 9 W 34/00

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Zurückweisung des Antrags als …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 17 Rechtsprechung und Schrifttum gehen davon aus, dass eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren in entsprechender Anwendung von § 91 Abs. 1 ZPO auch dann zu treffen ist, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen oder (dann in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 S.2 ZPO), wenn er zurückgenommen wird und es deshalb weder einen Hauptsacheprozess gibt, in dem über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens entschieden werden kann, noch die Möglichkeit einer Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO eröffnet ist (BGH MDR 1983, 204; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676, 1677; OLG Koblenz MDR 2000, 478; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975, 976;… Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. Rn. 13 zu § 91 Stichwort: selbständiges Beweisverfahren mwN;… Mü-Ko-Schulz a.a.O.; für Fälle der Antragsrücknahme vgl. BGH MDR 2005, 227).
  • OLG Koblenz, 10.01.2000 - 8 W 810/99

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 17 Rechtsprechung und Schrifttum gehen davon aus, dass eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren in entsprechender Anwendung von § 91 Abs. 1 ZPO auch dann zu treffen ist, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen oder (dann in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 S.2 ZPO), wenn er zurückgenommen wird und es deshalb weder einen Hauptsacheprozess gibt, in dem über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens entschieden werden kann, noch die Möglichkeit einer Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO eröffnet ist (BGH MDR 1983, 204; OLG Celle NJW-RR 2010, 1676, 1677; OLG Koblenz MDR 2000, 478; OLG Karlsruhe MDR 2000, 975, 976;… Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. Rn. 13 zu § 91 Stichwort: selbständiges Beweisverfahren mwN;… Mü-Ko-Schulz a.a.O.; für Fälle der Antragsrücknahme vgl. BGH MDR 2005, 227).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2002 - 2 WF 34/02

    Stufenklage wegen Unterhaltsanspruchs: Kostenentscheidung nach Teilurteilserlass …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 13 Über die im Gesetz - etwa für das Anerkenntnisurteil, die Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache, den Kostenbeschluss nach Klagerücknahme - geregelten Ausnahmen hinaus gelangt § 99 Abs. 1 ZPO nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten und vom Senat geteilten Auffassung auch dann nicht zur Anwendung, wenn eine Kostenentscheidung in der angefochtenen Entscheidung überhaupt nicht hätte ergehen dürfen (OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 943; OLG Düsseldorf MDR 1990, 832; OLG Frankfurt NJW 1975, 742; OLG Dresden FamRZ 2000, 34; OLG Stuttgart NJW 1963, 1015;… Stein/Jonas a.a.O. Rn. 4 zu § 99).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Änderung der Beweisfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 20 Bei der Regelung in § 494 a Abs. 2 ZPO und der von Judikatur und Literatur bei vollständiger Zurückweisung oder Zurücknahme des Antrages befürworteten entsprechenden Anwendung des § 91 Abs. 1 bzw. § 269 Abs. 3 S.2 ZPO handelt es sich nämlich um Ausnahmen, die ihre Rechtfertigung darin finden, dass ein Hauptsacheverfahren nicht mehr stattfindet (wie hier für die teilweise Antragsrücknahme OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1679; OLG Koblenz NJOZ 2006, 395).
  • OLG Dresden, 22.03.1999 - 10 UF 54/99

    Isolierte Kostenberufung gegen ein greifbar gesetzeswidrig ergangenes Teilurteil; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 13 Über die im Gesetz - etwa für das Anerkenntnisurteil, die Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache, den Kostenbeschluss nach Klagerücknahme - geregelten Ausnahmen hinaus gelangt § 99 Abs. 1 ZPO nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten und vom Senat geteilten Auffassung auch dann nicht zur Anwendung, wenn eine Kostenentscheidung in der angefochtenen Entscheidung überhaupt nicht hätte ergehen dürfen (OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 943; OLG Düsseldorf MDR 1990, 832; OLG Frankfurt NJW 1975, 742; OLG Dresden FamRZ 2000, 34; OLG Stuttgart NJW 1963, 1015;… Stein/Jonas a.a.O. Rn. 4 zu § 99).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 5/06

    Kostengrundentscheidung als Voraussetzung einer Kostenfestsetzung; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 20 Bei der Regelung in § 494 a Abs. 2 ZPO und der von Judikatur und Literatur bei vollständiger Zurückweisung oder Zurücknahme des Antrages befürworteten entsprechenden Anwendung des § 91 Abs. 1 bzw. § 269 Abs. 3 S.2 ZPO handelt es sich nämlich um Ausnahmen, die ihre Rechtfertigung darin finden, dass ein Hauptsacheverfahren nicht mehr stattfindet (wie hier für die teilweise Antragsrücknahme OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1679; OLG Koblenz NJOZ 2006, 395).
  • OLG Frankfurt, 17.12.1974 - 22 W 102/74
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 13 Über die im Gesetz - etwa für das Anerkenntnisurteil, die Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache, den Kostenbeschluss nach Klagerücknahme - geregelten Ausnahmen hinaus gelangt § 99 Abs. 1 ZPO nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten und vom Senat geteilten Auffassung auch dann nicht zur Anwendung, wenn eine Kostenentscheidung in der angefochtenen Entscheidung überhaupt nicht hätte ergehen dürfen (OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 943; OLG Düsseldorf MDR 1990, 832; OLG Frankfurt NJW 1975, 742; OLG Dresden FamRZ 2000, 34; OLG Stuttgart NJW 1963, 1015;… Stein/Jonas a.a.O. Rn. 4 zu § 99).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1990 - 15 W 43/90
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14
    Rn. 13 Über die im Gesetz - etwa für das Anerkenntnisurteil, die Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache, den Kostenbeschluss nach Klagerücknahme - geregelten Ausnahmen hinaus gelangt § 99 Abs. 1 ZPO nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten und vom Senat geteilten Auffassung auch dann nicht zur Anwendung, wenn eine Kostenentscheidung in der angefochtenen Entscheidung überhaupt nicht hätte ergehen dürfen (OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 943; OLG Düsseldorf MDR 1990, 832; OLG Frankfurt NJW 1975, 742; OLG Dresden FamRZ 2000, 34; OLG Stuttgart NJW 1963, 1015;… Stein/Jonas a.a.O. Rn. 4 zu § 99).
  • OLG Zweibrücken, 05.07.2021 - 1 W 16/21

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Auslandsberührung: Prüf- und …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beträgt diese - keinesfalls starre, sondern von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängende - Frist in der Regel 4 bis 6 Wochen (Beschluss vom 19.03.2021, Az. 1 W 7/21; Beschluss vom 06.06.2014, Az. 1 W 1/14).

    Eine gerichtliche Beurteilung der Erforderlichkeit der Akteneinsicht ex post verbietet sich; etwas anderes gilt lediglich dann, wenn aus Sicht ex ante die Akteneinsicht (namentlich aufgrund der eindeutigen Einstandspflicht des Schädigers) offensichtlich irrelevant für die Schadensregulierung ist; nur in diesem Fall bleiben berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt (Beschluss des Senats vom 06.06.2014, Az. 1 W 1/14).

  • OLG Frankfurt, 22.01.2026 - 19 W 1/26

    Lärm als Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Eine Kostenentscheidung für die erste Instanz durch den Senat war schon deshalb nicht veranlasst, weil das Verfahren nunmehr noch fortzusetzen ist in erster Instanz; dass abweichend von dem Grundsatz, dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens solche des Hauptverfahrens sind und demnach grundsätzlich über sie - ohne dass es selbst dort eines entsprechenden gesonderten Ausspruches bedürfte - mit der dortigen Kostengrundentscheidung entschieden wird (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.02.2014 - 1 W 1/14, NJW-RR 2014, 767), in besonderen Fällen wie gerade auch der Unzulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens eine gesonderte Kostenentscheidung geboten sein kann (…vgl. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 11.12.2017 - 8 W 18/17 , BeckRS 2017, 138271, Rn. 61;… OLG Köln, Beschl. v. 03.09.2014 - 16 W 37/13, NJW 2015, 708, Rn. 13 f., auch zum Streitstand bei verweigerter Vorschussleistung; vgl. etwa für Antragsrücknahme auch BGH, Beschl. v. 14.10.2004 - VII ZB 23/03, NZBau 2005, 42, 43), spielt deshalb vorliegend keine Rolle.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2026 - 3 U 136/23

    Verwerfung der Berufung der Klägerin zu 1 wegen Unzulässigkeit; Keinen Anspruch …

    Nur ausnahmsweise ist eine durch das Gericht getroffene Kostenentscheidung § 99 Abs. 2 ZPO analog anfechtbar, wenn diese im Prozessrecht keine Stütze findet und daher nicht hätte ergehen dürfen (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, Saarbrücken, NJW-RR 2014, 767; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 161), so.
  • OLG Bamberg, 13.01.2016 - 3 W 121/15

    Ergänzung eines selbständigen Beweisverfahrensbeschlusses mit Kostenentscheidung

    Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, dass dem mit einem unzulässigen Verfahren überzogenen Gegner eine Kostenentscheidung analog § 91 ZPO zu versagen wäre (…OLG Naumburg, JurBüro 2011, S. 33; OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2003, Az.: 2 W 69/03; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2014, S. 767;… Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 91 Rnr. 25).
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