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| OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 W 132/02 - 23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 406 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406 Abs. 2
Frist für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 03.05.2000 - 1 O 193/00
- OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 W 132/02 - 23
- OLG Saarbrücken, 02.07.2003 - 1 U 720/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 14.11.2000 - 9 UF 267/00
Zur Ablehnung eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 W 132/02
Dies gilt auch hinsichtlich der sich aus einem übersandten Gutachten ergebenden Ablehnungsgründe (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1433).Darauf kommt es indes nicht an, weil solche gerichtlichen Fristen schon von ihrem Sinn und Zweck her nur die Stellungnahme zum Gutachten, nicht jedoch das (unverschuldete) Vorbringen von Befangenheitsgründen betreffen können (OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1433).
- OLG Saarbrücken, 13.10.2014 - 5 W 65/14
Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung …
Rn. 21 In den Fällen, in denen der Inhalt des vom Sachverständigen gefertigten Gutachtens dessen Befangenheit nahe legt, sind die Ablehnungsgründe grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens geltend zu machen sind (siehe Senat, Beschluss vom 12.6.2002 - 1 W 132/02-23 - OLGR Saarbrücken 2002, 331; zur Fristwahrung bei Ausnutzung einer vom Gericht gesetzten, längeren Stellungnahmefrist BGH, Beschl. v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869, 1870; Senat, Beschlüsse vom 13.08.2012 - 5 W 365/12, vom 10.1.2011 - 5 W 288/10 - und vom 29.5.2007 - 5 W 117/07).
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