Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 91a Abs 1 ZPO, § 433 BGB
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Kaufpreisklage durch Vergleich: Billigkeitsentscheidung des Gerichts bei Vergleichsschluss vor einer angeordneten fachpsychiatrischen Untersuchung zur behaupteten fehlenden Geschäftsfähigkeit des Beklagten bei ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a Abs. 1
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch Abschluss eines Vergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch Abschluss eines Vergleichs
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.03.2017 - 12 O 153/16
- OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
- OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1149
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
In solchen Fällen ist nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO möglich (BGH NJW 2007, 835; OLG München OLGZ 90, 350;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. Rn. 58 zu § 91 a Stichwort: "Vergleich" mwN;… Hausherr in Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl. Rn. 82 zu § 91 a mwN).Rn. 21 c. Bei der Kostenentscheidung nach § 91 a I ZPO kann im Rahmen billigen Ermessens zwar auch der Inhalt des Vergleichs berücksichtigt werden (BGH NJW 2007, 835).
- BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92
Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
Die weitere Entwicklung eines streitig verlaufenen Prozesses kann - wenn auch in engen Grenzen - berücksichtigt werden (BVerfG NJW 1993, 1061). - BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
Naheliegende hypothetische Entwicklungen können das Ergebnis der summarischen Prüfung beeinflussen (BGH NJW 2006, 1351, 1354; MDR 2010, 888).
- OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
Rn. 18 a. Kommt es, wie hier, aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer bereits beschlossenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (ständige Senatsrechtsprechung;… Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35). - BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 190/91
Anwaltliche Unterschrift auf Empfangsbekenntnis
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
Ein Empfangsbekenntnis muss von dem Rechtsanwalt persönlich, eigenhändig und handschriftlich unterzeichnet werden, da dieser für die zur Zustellung erforderliche Beurkundung zuständig und zugleich Garant für die Richtigkeit der Angaben ist (BGH NJW-RR 1992, 1150). - OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06
Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
Rn. 18 a. Kommt es, wie hier, aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer bereits beschlossenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (ständige Senatsrechtsprechung;… Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35). - BGH, 21.04.1982 - IVa ZB 20/81
Unterzeichnungsberechtigte Personen bei der Abgabe eines Empfangsbekenntnisses
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
Unterschriften Dritter, wie etwa hier eines angestellten Assessors, eines Referendars oder des Bürovorstehers genügen selbst dann nicht, wenn diese im Einzelfall zur Ausstellung des Empfangsbekenntnisses ermächtigt wurden (BGH NJW 1982, 1650;… Zöller-Stöber, a.a.O. Rn. 15 zu § 174 mwN).
- OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 11/18
(Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss im Rahmen einer Erbteilungsklage
In so gelagerten Fällen ist nach allgemeiner Auffassung eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835; Saarl. OLG, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 1 W 15/17, NJW-RR 2017, 1149).Bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kann zwar im Rahmen billigen Ermessens auch der Inhalt des Vergleichs berücksichtigt werden; dies betrifft allerdings primär Fallgestaltungen, bei denen die Parteien im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vergleichs eine bestimmte - das Gericht allerdings nicht bindende - Kostentragungsregel in Form einer Anregung selbst vorgeschlagen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835; Saarl. OLG, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 1 W 15/17, NJW-RR 2017, 1149).
- BGH, 10.12.2024 - NotSt (Brfg) 1/23
Einstellung des Verfahrens durch Beschluss aufgrund der übereinstimmenden …
Dass die Vernehmung der zum ursprünglich anberaumten Verhandlungstermin geladenen Zeugen Umstände zutage gefördert hätte, die in der Gesamtschau trotz der aufgeführten Tatsachen eine positive Prognose hätten rechtfertigen können, ist nach einer - im Rahmen der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung der Hauptsache ausnahmsweise zulässigen - Antizipation des mutmaßlichen Beweisergebnisses (vgl. zu § 91a ZPO OLG Dresden…, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 4 U 420/16, juris Rn. 6 mwN; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 1 W 15/17, NJW-RR 2017, 1149 Rn. 19 mwN; siehe auch BGH…, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, juris Rn. 16) - auch mit Blick auf den substanzarmen Vortrag des Beklagten zur angeblich nachhaltigen Änderung seiner Beurkundungspraxis und den mit Schriftsatz des Klägers vom 26. April 2024 vorgelegten Kurzbericht des Präsidenten des Landgerichts Berlin II vom 17. Januar 2024 über die Ergebnisse der Prüfung der Amtsgeschäfte des Beklagten vom 9. bis 11. Januar 2024 - derart unwahrscheinlich, dass der nicht abschließend zu beurteilende Ausgang der ursprünglich beabsichtigten Beweisaufnahme eine Kostenbeteiligung des Klägers nicht zu rechtfertigen vermag.
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| OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.03.2017 - 12 O 153/16
- OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
- OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17
In solchen Fällen ist nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO möglich (BGH NJW 2007, 835; OLG München OLGZ 90, 350;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. Rn. 58 zu § 91 a Stichwort: "Vergleich" mwN;… Hausherr in Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl. Rn. 82 zu § 91 a mwN).Bei der Kostenentscheidung nach § 91 a I ZPO kann im Rahmen billigen Ermessens zwar auch der Inhalt des Vergleichs berücksichtigt werden (BGH NJW 2007, 835).
- BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92
Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17
Die weitere Entwicklung eines streitig verlaufenen Prozesses kann - wenn auch in engen Grenzen - berücksichtigt werden (BVerfG NJW 1993, 1061). - BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17
Naheliegende hypothetische Entwicklungen können das Ergebnis der summarischen Prüfung beeinflussen (BGH NJW 2006, 1351, 1354; MDR 2010, 888).
- OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17
Kommt es, wie hier, aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer bereits beschlossenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (ständige Senatsrechtsprechung;… Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35). - BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 190/91
Anwaltliche Unterschrift auf Empfangsbekenntnis
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17
Ein Empfangsbekenntnis muss von dem Rechtsanwalt persönlich, eigenhändig und handschriftlich unterzeichnet werden, da dieser für die zur Zustellung erforderliche Beurkundung zuständig und zugleich Garant für die Richtigkeit der Angaben ist (BGH NJW-RR 1992, 1150). - BGH, 21.04.1982 - IVa ZB 20/81
Unterzeichnungsberechtigte Personen bei der Abgabe eines Empfangsbekenntnisses
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 1 W 15/17
Unterschriften Dritter, wie etwa hier eines angestellten Assessors, eines Referendars oder des Bürovorstehers genügen selbst dann nicht, wenn diese im Einzelfall zur Ausstellung des Empfangsbekenntnisses ermächtigt wurden (BGH NJW 1982, 1650;… Zöller-Stöber, a.a.O. Rn. 15 zu § 174 mwN).
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