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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39071
OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07 (https://dejure.org/2012,39071)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.2012 - 1 W 1516/07 (https://dejure.org/2012,39071)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 2012 - 1 W 1516/07 (https://dejure.org/2012,39071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bei der Festsetzung der Netznutzungsentgelte ist bezogen auf das Basisjahr 2004 bei der Verzinsung des die zugelassene Quote übersteigenden Eigenkapitals nach § 7 Abs. 1 S. 5, § 5 Abs. 2 GasNEV ein Zinssatz von 5,25% zugrunde zu legen. Dieser Zinssatz setzt sich zusammen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 Abs. 1 S. 5, § 5 Abs. 2 GasNEV
    Höhe der Verzinsung des die zugelassene Quote übersteigenden Eigenkapitals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07
    Rn. 25 bb) Im Rahmen des § 5 Abs. 2 GasNEV steht der Regulierungsbehörde kein Beurteilungsspielraum zu; bei der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen und der Feststellung, ob ein Zinssatz eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals darstelle (§ 21 Abs. 2 S. 1 EnWG), geht es um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung gerichtlich voll überprüfbar ist (BGH ZNER 2008, 222 Tz. 51, 52 - zitiert nach juris).

    Der fiktive Kreditgeber wird dabei von dem im Anlagezeitpunkt erzielbaren Zinssatz für eine langfristige, insolvenzfeste Anleihe, wie sie die öffentliche Hand bietet, ausgehen und im Falle der Geldanlage bei einem anderen Emissionsschuldner für die Inkaufnahme des Ausfallrisikos einen bestimmten Risikozuschlag verlangen (BGH ZNER 2008, 222 Tz. 56).

    Rn. 27 cc) Die Höhe des Fremdkapitalzinssatzes kann dabei nach dem auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogenen Durchschnitt der in den Monatsberichten der deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufrendite festverzinslicher Anleihen der öffentlichen Hand zuzüglich eines angemessenen Risikozuschlags bemessen werden, wobei keine unternehmensscharfe Risikobewertung vorgenommen werden muss, sondern sachgerecht begrenzte Risikoklassen gebildet werden sollen (BGH ZNER 2008, 222 Tz. 57, 58; ZNER 2009, 252 und 261).

    Rn. 30 (1) Die durchschnittliche Umlaufrendite festverzinslicher Anleihen der öffentlichen Hand mit einer längsten Laufzeit von über vier Jahren, soweit ihre mittlere Laufzeit mehr als drei Jahre beträgt, lag für den Zeitraum von 1995 bis 2004 nach den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank bei durchschnittlich 4, 8% (vgl. BGH ZNER 2008, 222 Tz. 58).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07
    Aus diesem Grund kann mangels Spruchreife nur die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin ausgesprochen werden, die Beschwerdeführerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden (BGH ZNER 2008, 217 Tz. 76/77;… Hanebeck, in: Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 2. Aufl., § 83 Rn. 11).

    Die Aufhebung ist daher nur auszusprechen, soweit der Entgeltgenehmigungsantrag abgelehnt worden ist (BGH ZNER 2008, 217).

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07
    Rn. 27 cc) Die Höhe des Fremdkapitalzinssatzes kann dabei nach dem auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogenen Durchschnitt der in den Monatsberichten der deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufrendite festverzinslicher Anleihen der öffentlichen Hand zuzüglich eines angemessenen Risikozuschlags bemessen werden, wobei keine unternehmensscharfe Risikobewertung vorgenommen werden muss, sondern sachgerecht begrenzte Risikoklassen gebildet werden sollen (BGH ZNER 2008, 222 Tz. 57, 58; ZNER 2009, 252 und 261).

    Weil es sich um einen gewichteten Durchschnittswert von Anleihen der öffentlichen Hand, Bankschuldverschreibungen und Industrieobligationen handelt, ist dieser Wert für die Risikobewertung eines Netzbetreibers aber nicht aussagekräftig (BGH ZNER 2009, 252 Tz. 36).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07

    Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07
    Rn. 24 Hintergrund der Begrenzung des eingesetzten Eigenkapitals auf höchstens 40% ist die Annahme des Gesetzgebers, dass sich eine höhere Eigenkapitalquote unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde und dass es nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, wenn Unternehmen langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40% aufweisen (BGH ZNER 2009, 261 Tz. 15, 26 - zitiert nach juris); sie ist die Konsequenz daraus, dass die bisherige Monopolstellung der Netzbetreiber zu einer Eigenkapitalausstattung geführt hat, die "sich ihrem Umfang nach im Wettbewerb nicht einstellen würde" (§ 21 Abs. 2 S. 2 EnWG) und daher nicht schutzwürdig ist (BGH ZNER 2008, 213 Tz. 65- zitiert nach juris).
  • BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08

    Begriff und Erfassung der Kosten des Netzbetriebs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07
    Rn. 24 Hintergrund der Begrenzung des eingesetzten Eigenkapitals auf höchstens 40% ist die Annahme des Gesetzgebers, dass sich eine höhere Eigenkapitalquote unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde und dass es nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, wenn Unternehmen langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40% aufweisen (BGH ZNER 2009, 261 Tz. 15, 26 - zitiert nach juris); sie ist die Konsequenz daraus, dass die bisherige Monopolstellung der Netzbetreiber zu einer Eigenkapitalausstattung geführt hat, die "sich ihrem Umfang nach im Wettbewerb nicht einstellen würde" (§ 21 Abs. 2 S. 2 EnWG) und daher nicht schutzwürdig ist (BGH ZNER 2008, 213 Tz. 65- zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 605/06
    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07
    Rn. 32 (3) Der Senat hat mit Zustimmung der Beteiligten das im Verfahren W 605/06 Kart des Oberlandesgerichts Koblenz erholte und von der Beschwerdegegnerin vorgelegte Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. C. K vom 12.7.2010 mit Ergänzung vom 9.3.2012 verwertet (Anl. zu Bl. 204, 254/255 d.A.).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 3 Kart 721/18

    Beschluss der Bundesnetzagentur über die Festlegung eines generellen sektoralen …

    Nach dem Sinn und Zweck des § 5 Abs. 2 Hs. 2 GasNEV sollen Fremdkapitalzinsen höchstens in der Höhe berücksichtigt werden, zu der sich ein Netzbetreiber auf dem Kapitalmarkt langfristig Fremdkapital durch Ausgabe festverzinslicher Anleihen wie Inhaberschuldverschreibungen hätte verschaffen können (…BGH v. 18.2.2014 - EnVR 67/12, BeckRS 2014, 7139 Rn. 10; vorgehend OLG Nürnberg v. 6.11.2012 - 1 W 1516/07).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 3 Kart 787/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für …

    Nach dem Sinn und Zweck des § 5 Abs. 2 Hs. 2 GasNEV sollen Fremdkapitalzinsen höchstens in der Höhe berücksichtigt werden, zu der sich ein Netzbetreiber auf dem Kapitalmarkt langfristig Fremdkapital durch Ausgabe festverzinslicher Anleihen wie Inhaberschuldverschreibungen hätte verschaffen können (…BGH v. 18.02.2014 - EnVR 67/12, BeckRS 2014, 7139 Rn. 10; vorgehend OLG Nürnberg v. 06.11.2012 - 1 W 1516/07).
  • BGH, 18.02.2014 - EnVR 67/12

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang gegenüber einem Betreiber eines …

    Das Beschwerdegericht (OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2012 - 1 W 1516/07, juris) hat ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 5 Abs. 2 Halbs. 2 GasNEV Fremdkapitalzinsen höchstens in der Höhe berücksichtigt werden könnten, zu der sich der Netzbetreiber auf dem Kapitalmarkt langfristig Fremdkapital durch Ausgabe einer fest verzinslichen Anleihe, wie etwa einer Inhaberschuldverschreibung, hätte verschaffen können.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 3 Kart 609/18
    Nach dem Sinn und Zweck des § 5 Abs. 2 Hs. 2 GasNEV sollen Fremdkapitalzinsen höchstens in der Höhe berücksichtigt werden, zu der sich ein Netzbetreiber auf dem Kapitalmarkt langfristig Fremdkapital durch Ausgabe festverzinslicher Anleihen wie Inhaberschuldverschreibungen hätte verschaffen können (…BGH v. 18.02.2014 - EnVR 67/12, BeckRS 2014, 7139 Rn. 10; vorgehend OLG Nürnberg v. 06.11.2012 - 1 W 1516/07).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 3 Kart 668/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für …

    Nach dem Sinn und Zweck des § 5 Abs. 2 Hs. 2 GasNEV sollen Fremdkapitalzinsen höchstens in der Höhe berücksichtigt werden, zu der sich ein Netzbetreiber auf dem Kapitalmarkt langfristig Fremdkapital durch Ausgabe festverzinslicher Anleihen wie Inhaberschuldverschreibungen hätte verschaffen können (…BGH v. 18.2.2014 - EnVR 67/12, BeckRS 2014, 7139 Rn. 10; vorgehend OLG Nürnberg v. 6.11.2012 - 1 W 1516/07).
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