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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17095
OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12 (https://dejure.org/2012,17095)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2012 - 1 W 18/12 (https://dejure.org/2012,17095)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 1 W 18/12 (https://dejure.org/2012,17095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verzögerung des Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Langes Verfahren: Richter befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12
    Da § 139 ZPO auch im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gilt, hat das Gericht im PKH-Verfahren in gleichem Umfang Hinweise zu erteilen, wie im Hauptsacheverfahren (hierzu BVerfG, BeckRS 2007, 28245 zu II 1 b gleich FamRZ 2008 131, 133).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zu Grunde liegenden Rechtsstreits (vgl. nur Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 1 W 3/07

    Prüfungsumfang im Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12
    Die Befangenheitsablehnung ist grundsätzlich kein Instrument der Fehler- und Verfahrenskontrolle; das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Anordnungen und Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 2007 - 1 W 3/07, in Juris).
  • OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10

    Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verzögerter Sachbearbeitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12
    Rn. 4 2. Zwar kann unter Umständen auch eine ungebührliche Verfahrensverzögerung Zweifel daran aufkommen lassen, ob der Richter der Sache unvoreingenommen gegenübersteht, so auch bei langanhaltender Nichtbearbeitung von PKH-Verfahren unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei (vgl. etwa OLG Brandenburg OLG-NL 2000, 263; OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011, BeckRS 2011, 01571; OLG Köln, Beschluss vom 24.02.2010 BeckRS 2010, 12684).
  • OLG Köln, 24.02.2010 - 4 WF 25/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12
    Rn. 4 2. Zwar kann unter Umständen auch eine ungebührliche Verfahrensverzögerung Zweifel daran aufkommen lassen, ob der Richter der Sache unvoreingenommen gegenübersteht, so auch bei langanhaltender Nichtbearbeitung von PKH-Verfahren unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei (vgl. etwa OLG Brandenburg OLG-NL 2000, 263; OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011, BeckRS 2011, 01571; OLG Köln, Beschluss vom 24.02.2010 BeckRS 2010, 12684).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2024 - 11 W 34/23

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die für den Insolvenzschuldner tätig …

    Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar, zumal sie regelmäßig beide Parteien gleich trifft (OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012 -1 W 18/12 -, juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 20 WF 402/13 -, Rn. 12, juris).

    Etwas anderes gilt aber, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich von dem normalerweise üblichen Verfahren so sehr entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012 -1 W 18/12 -, juris).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2015 - 13 WF 68/15

    Ablehnung eines Richters im Zivilprozess: Misstrauen gegen die Unparteilichkeit …

    Einem Fehlverhalten des Richters, das sich nicht in pflichtwidriger Voreingenommenheit auswirkt, ist mit einem Ablehnungsgesuch nicht zu begegnen (vgl. BbgOLG, 2. FamS, OLG-NL 2000, 263; 1. ZS, BeckRS 2012, 14878).
  • LG Hamburg, 02.07.2020 - 332 T 12/20

    Richterablehnung in einer Wohnungseigentumsache: Befangenheitsbesorgnis für den …

    Die Befangenheitsablehnung ist grundsätzlich gerade kein Instrument der Fehler- und Verfahrenskontrolle; das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Anordnungen und Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.6.2012 - 1 W 18/12).

    Nur im Ausnahmefall sind Verfahrensweise bzw. Rechtsauffassung eines Richters dann Grund für die Ablehnung, wenn die richterliche Handlung ausreichender gesetzlicher Grundlage völlig entbehrt und so grob rechtswidrig ist, dass sie willkürlich erscheint (OLG Brandenburg Beschluss vom 26.06.2012 - 1 W 18/12).

  • OLG Brandenburg, 21.09.2020 - 1 W 25/20
    Rn. 16 Bei der Frage, ob eine willkürliche bzw. ungebührliche Verfahrensverzögerung vorliegt, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters zu begründen vermag, kommt es nicht allein auf die Dauer der Verzögerung sondern auch darauf an, ob im konkreten Einzelfall eine verständige Partei aufgrund der Nichtbearbeitung des Antrags die Befürchtung haben konnte, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber bzw. darauf, ob über die Untätigkeit des Richters hinaus Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit gegeben waren (vgl. Senat, Beschluss vom 26.6.2012 - 1 W 18/12, BeckRS 2012, 14878).
  • OLG Jena, 24.08.2016 - 1 WF 429/16

    Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im Kindesunterhaltsverfahren: …

    Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar (OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009, Az. 3 W 526/09 zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012, Az. 1 W 18/12 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 13 WF 146/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Einem Fehlverhalten des Richters, das sich nicht in pflichtwidriger Voreingenommenheit auswirkt, ist mit einem Ablehnungsgesuch nicht zu begegnen (vgl. BbgOLG, 2. FamS, OLG-NL 2000, 263; 1. ZS, BeckRS 2012, 14878; 4. FamS, MDR 2015, 914, 915).
  • LG Cottbus, 14.04.2023 - 3 O 35/18
    Auch bei als schwer zumutbar empfundenen Verzögerungen gilt etwas anderes nur in Fällen, in denen sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. statt vieler BeckOK-ZPO-Vossler, Stand 01.12.2022, § 42 Rn 21 m.w.N.; OLG Köln BeckRS 2017, 130009 Rn 14; Brandenburgisches Oberlandesgericht BeckRS 2012, 14878).
  • LG Cottbus, 19.11.2021 - 7 T 136/21

    Zur Befangenheit der ZVG-Regelung

    Hierzu zählen etwa Verstöße gegen das prozessuale Gleichbehandlungsgebot oder die willkürliche Benachteiligung oder Behinderung einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte (…BGH a. a. O.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.11.2020, 1 W 34/20; Beschluss vom 26.06.2012, Az. 1 W 18/12;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 42 Rn. 9 ff. m. w. N.).
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