Rechtsprechung
| OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberlandesgericht Bremen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 450 Abs. 1 ; BGB § 1170
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der unterbliebenen Anerkennung des Rechts des Gläubigers durch den Rechtsvorgänger des derzeitigen Grundstückseigentümers im Aufgebotsverfahren zum Ausschluss unbekannter Gläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der unterbliebenen Anerkennung des Rechts des Gläubigers durch den Rechtsvorgänger des derzeitigen Grundstückseigentümers im Aufgebotsverfahren zum Ausschluss unbekannter Gläubiger
Verfahrensgang
- AG Bremen, 30.05.2014 - 30 II 63/14
- OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 06.07.2010 - 3 Wx 121/10
Ablehnung der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines …
Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
Eine solche (negative) Tatsache kann der Rechtsnachfolger nämlich dann nicht glaubhaft machen, wenn es ihm an eigener Wahrnehmung fehlt und auch andere geeignete Ausschlusstatsachen nicht ersichtlich oder glaubhaft gemacht sind (so auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse des Senats vom 06.11.2013, 1 W 37/13 und zuletzt vom 15.04.2014, 1 W 11/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2010 - 3 Wx 121/10 -, Rn. 21 in juris). - OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13
Arzthaftung wegen fehlerhafter Schwangerschaftsbetreuung: Verjährung von …
Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
Eine solche (negative) Tatsache kann der Rechtsnachfolger nämlich dann nicht glaubhaft machen, wenn es ihm an eigener Wahrnehmung fehlt und auch andere geeignete Ausschlusstatsachen nicht ersichtlich oder glaubhaft gemacht sind (so auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse des Senats vom 06.11.2013, 1 W 37/13 und zuletzt vom 15.04.2014, 1 W 11/14; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06.07.2010 - 3 Wx 121/10 -, Rn. 21 in juris). - BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt …
Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
Das hat zur Folge, dass der im Grundbuch als Gläubiger einer Briefgrundschuld Ausgewiesene, zu dessen dinglicher Absicherung die Grundschuldbestellung ursprünglich erfolgt war - hier: die C. AG sowie die E. bzw. deren Rechtsnachfolgerinnen - nicht zwingend der ist, dem die Briefgrundschuld später tatsächlich zusteht (vgl. zur Briefhypothek: BGH Beschluss vom 29.01.2009 - V ZB 140/08 -, Rn. 15 in juris). - BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12
Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten …
Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
Er durchbricht das Konsensprinzip, wonach die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts nur erfolgen kann, wenn sie von demjenigen, den das Grundbuch als den Berechtigten ausweist, bewilligt wird (BGH Beschluss vom 14.11.2013 - V ZB 204/12 -, Rn. 19 in juris). - BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03
Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts
Auszug aus OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14
Dem Ausschließungsbeschluss nach § 1170 Abs. 2 BGB kommt gestaltende Wirkung zu; der Eigentümer "erwirbt" mit Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses das Grundpfandrecht (BGH Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 38/03 -, Rn. 9 in juris).
- OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte …
Dem Ausschließungsbeschluss nach § 1170 Abs. 2 BGB kommt gestaltende Wirkung zu; durch ihn erwirbt derjenige das aufgebotene Grundpfandrecht, dem das belastete Grundstück bei Erlass des Ausschlussbeschlusses gehört (…BGH NJW-RR 2009, 660 - juris, Rn. 28; OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014, 1 W 22/14 - juris, Rn. 20).
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