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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.07.1993 - 1 W 24/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,25969
OLG Frankfurt, 19.07.1993 - 1 W 24/93 (https://dejure.org/1993,25969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.1993 - 1 W 24/93 (https://dejure.org/1993,25969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 1993 - 1 W 24/93 (https://dejure.org/1993,25969)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 9 W 4/05

    Prozesskostenhilfebewilligung: Unvollständigkeit des Prozesskostenhilfeantrags …

    Darüber hinausgehende Ausnahmen für die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden nur für den Fall angenommen, dass der Antragsteller aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind, nicht zur rechtzeitigen Vorlage der Erklärung in der Lage war (OLG Frankfurt am Main JurBüro 1994, 177).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2016 - 10 WF 101/16

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung bei …

    Es ist nämlich nicht Aufgabe der Verfahrenskostenhilfe, einem Beteiligten, der ohne staatliche Hilfe das Verfahren geführt hatte, nachträglich Verfahrenskosten zu erstatten oder einem Rechtsanwalt, der keinen Vorschuss von seinem Mandanten verlangt hat oder der seinen Honoraranspruch jedenfalls nicht gegen den Mandanten realisieren kann, nachträglich einen Anspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (OLG Köln, FamRZ 2004, 1117; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.7.1993 - 1 W 24/93, juris Rn. 2; siehe auch BAG…, Beschluss vom 16.2.2012 - 3 AZB 34/11, juris Rn. 14).
  • KG, 11.11.2022 - 16 WF 118/22

    Verfahrenskostenhilfe: Stellung eines neuen Antrags statt Erfüllung der …

    An diesem Grundsatz wurde auch in der Folgezeit unverändert festgehalten (vgl. BFH…, Beschluss vom 11. November 1985 - IV B 77/85, BFHE 145, 28 [bei juris Rz. 5]; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 19. Juli 1993 - 1 W 24/93, JurBüro 1994, 177 [bei juris Rz. 2]).
  • VG Frankfurt/Oder, 27.02.2019 - 5 K 2665/16
    Zweck der Prozesskostenhilfe ist, der Partei die Prozessführung zu ermöglichen, nicht aber einen bereits geführten Prozess nachträglich für einen Beteiligten wirtschaftlich abzusichern (…Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 114 ZPO, Rn. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 1993 - 1 W 24/93 -, juris).
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