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| OLG München, 28.03.2011 - 1 W 244/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Beschwerde gegen die Herabsetzung der Höhe des mit der Klage verfolgten Schmerzensgeldes wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Totgeburt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG München, 26.04.1994 - 1 W 2878/93
Gebührenstreitwert; Mindestbetrag; Schmerzensgeldklage; Streitgegenstand; …
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 1 W 244/11
Dieser Betrag ist dann im Verfahren im Streit und Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und die Anwaltsgebühren, ebenso wie ansonsten die Angabe eines Mindestbetrages bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag regelmäßig die Begrenzung des Streitwertes nach unten bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 26.04.1994, 1 W 2878/93 = VersR 1995, 1117; Senatsbeschluss vom 15.06.2007, 1 W 1734/07 und vom 08.01.2008, 1 W 604/08 sowie vom 10.08.2009, AZ 1 W 1862/09). - OLG München, 15.06.2007 - 1 W 1734/07
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 1 W 244/11
Dieser Betrag ist dann im Verfahren im Streit und Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und die Anwaltsgebühren, ebenso wie ansonsten die Angabe eines Mindestbetrages bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag regelmäßig die Begrenzung des Streitwertes nach unten bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 26.04.1994, 1 W 2878/93 = VersR 1995, 1117; Senatsbeschluss vom 15.06.2007, 1 W 1734/07 und vom 08.01.2008, 1 W 604/08 sowie vom 10.08.2009, AZ 1 W 1862/09). - OLG München, 08.01.2008 - 1 W 604/08
Streitwertbemessung: Angabe eines Mindestbetrages durch einen …
Auszug aus OLG München, 28.03.2011 - 1 W 244/11
Dieser Betrag ist dann im Verfahren im Streit und Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und die Anwaltsgebühren, ebenso wie ansonsten die Angabe eines Mindestbetrages bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag regelmäßig die Begrenzung des Streitwertes nach unten bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 26.04.1994, 1 W 2878/93 = VersR 1995, 1117; Senatsbeschluss vom 15.06.2007, 1 W 1734/07 und vom 08.01.2008, 1 W 604/08 sowie vom 10.08.2009, AZ 1 W 1862/09).
- OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines ärztlichen …
Da eine Prozesspartei regelmäßig die Prozessaussichten auch unter Berücksichtigung des Kostenrisikos vernünftig abwägen wird und Prozesskostenhilfe nicht dazu dienen soll, aussichtslose Klagen auf Kosten der Allgemeinheit zu führen, genügt es auch im Arzthaftungsprozess im Allgemeinen aber nicht, sich im Antrag auf Prozesskostenhilfe darauf zu beschränken, dem Arzt - wie hier - letztlich nur einen negativen Ausgang einer Behandlung vorzuwerfen (OLG München, Beschluss vom 28. März 2011, 1 W 244/11, juris, RN 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 W 23/17 -, Rn. 16 - 18, juris). - OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für einen Arzthaftungsprozess: Anforderungen …
Deswegen genügt es auch im Arzthaftungsprozess im Allgemeinen nicht, sich im Antrag auf Prozesskostenhilfe darauf zu beschränken, dem Arzt einen negativen Ausgang einer Behandlung vorzuwerfen (OLG München, Beschluss vom 28. März 2011, 1 W 244/11, zitiert nach juris, RN 10). - OLG Dresden, 26.11.2020 - 4 W 733/20
Patient muss in einer Arzthaftungsstreitigkeit den Behandlungsfehler bezeichnen, …
Da eine Prozesspartei regelmäßig die Prozessaussichten auch unter Berücksichtigung des Kostenrisikos vernünftig abwägen wird und Prozesskostenhilfe nicht dazu dienen soll, aussichtslose Klagen auf Kosten der Allgemeinheit zu führen, genügt es auch im Arzthaftungsprozess nicht, sich im Antrag auf Prozesskostenhilfe darauf zu beschränken, dem Arzt letztlich nur einen negativen Ausgang einer Behandlung vorzuwerfen (…Senat, a.a.O; OLG München, Beschluss vom 28.03.2011, 1 W 244/11, juris, Rn. 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 W 23/17 -, Rn. 16 - 18, juris).
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