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| KG, 16.09.2008 - 1 W 277/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Nürnberg, 07.11.2006 - 5 W 1943/06
Gebühren des Beratungshilfeanwalts (hier: Bemessung der …
Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 277/08
an seiner abweichenden Rechtsprechung - Beschluss vom 7. November 2006 - 5 W 1943/06 - JurBüro 2007, 209 f. - nicht festhält). - OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08
Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale
Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 277/08
2 In Beratungshilfeangelegenheiten bemisst sich die Pauschale nach Nr. 7002 RVG-VV aus der tatsächlich angefallenen Gebühr - hier Nr. 2503 RVG-VV - und nicht einer fiktiven "Normalgebühr" für die rechtsanwaltliche Tätigkeit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 10 W 90/06 - AGS 2007, 630 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. August 2007 - 4 W 74/07 - JurBüro 2007, 645; OLG Nürnberg, 13. ZS., Beschluss vom 20. Juni 2008 - 13 W 882/08 - Rpfleger 2008, 504 f. mit dem Hinweis, dass der 5. ZS. - OLG Düsseldorf, 10.10.2006 - 10 W 90/06
Bemessung des Auslagenpauschalbetrages eines Rechtsanwalts für …
Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 277/08
2 In Beratungshilfeangelegenheiten bemisst sich die Pauschale nach Nr. 7002 RVG-VV aus der tatsächlich angefallenen Gebühr - hier Nr. 2503 RVG-VV - und nicht einer fiktiven "Normalgebühr" für die rechtsanwaltliche Tätigkeit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 10 W 90/06 - AGS 2007, 630 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. August 2007 - 4 W 74/07 - JurBüro 2007, 645; OLG Nürnberg, 13. ZS., Beschluss vom 20. Juni 2008 - 13 W 882/08 - Rpfleger 2008, 504 f. mit dem Hinweis, dass der 5. ZS. - OLG Bamberg, 29.08.2007 - 4 W 74/07
Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 277/08
2 In Beratungshilfeangelegenheiten bemisst sich die Pauschale nach Nr. 7002 RVG-VV aus der tatsächlich angefallenen Gebühr - hier Nr. 2503 RVG-VV - und nicht einer fiktiven "Normalgebühr" für die rechtsanwaltliche Tätigkeit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 10 W 90/06 - AGS 2007, 630 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. August 2007 - 4 W 74/07 - JurBüro 2007, 645; OLG Nürnberg, 13. ZS., Beschluss vom 20. Juni 2008 - 13 W 882/08 - Rpfleger 2008, 504 f. mit dem Hinweis, dass der 5. ZS. - BGH, 14.07.1971 - IV ZR 731/68
Erinnerung gegen die von der Urkundsstelle festgesetzten Gebühren eines …
Auszug aus KG, 16.09.2008 - 1 W 277/08
Rn. 5 Die von den Beschwerdeführern herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1971, 1845) steht dem nicht entgegen.
- OLG Nürnberg, 13.10.2009 - 6 W 377/09
Anwaltsvergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Höhe der Pauschale für Post- …
Bei der Prozesskostenhilfe verhielt es sich gerade umgekehrt: Hier war es spätestens seit der oben bezeichneten BGH-Entscheidung (NJW 1971, 1845; vgl. schon NJW 1966, 1411; ferner OLG Hamm FamRZ 2009, 721; KG Berlin, Az. 1 W 277/08 = RVGreport 2008, 433) ganz herrschende Meinung, dass sich die Auslagenpauschale nicht nach den gekürzten PKH-Sätzen richtet, sondern nach den Regelgebühren (…vgl. Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, aaO., Rn 33 Fn 30; die dort geäußerte Erwartung, dass das frühere Problem durch den Gleichlauf der Regel- und der PKH-Gebühren im Streitwertbereich bis 3.000 Euro gegenstandslos sei, war allerdings - wie der vorliegende Fall zeigt - verfrüht, vgl. auch unten Nr. 3 Abs. 2).
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