Rechtsprechung
| OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ruhen der ärztlichen Approbation
- Judicialis
SGB V § 92; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 4; ; BÄO § 6 Abs. 1 Nr. 1
- gesr.de
Ruhen der Approbation bei Ausübung wissenschaftlich nicht anerkannter Heilmethoden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation; Anforderungen an die Rechtfertigung des Sofortvollzugs des Ruhens der ärztlichen Approbation im Hinblick auf die Intensität der Maßnahme; Voraussetzungen für das Bestehen einer konkreten Gefahr für einen ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 07.08.2003 - 1 F 25/03
- OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2033
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- VG Saarlouis, 07.08.2003 - 1 F 25/03
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. August 2003 - 1 F 25/03 - wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 3. September 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 18. November 2002 ab Zugang dieser Entscheidung unter folgenden Bedingungen wiederhergestellt:.Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7.8.2003 - 1 F 25/03 - ist nach den im Entscheidungstenor enthaltenen Maßgaben teilweise begründet.
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Erforderlich ist hierzu die Feststellung, dass jede weitere Berufstätigkeit des Arztes konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sofortvollzug des vergleichbaren Falles des Widerrufs der Approbation als Arzt bzw. Apotheker, vgl. u.a. Beschlüsse vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530, und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618; zur Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots siehe BVerfG, Beschluss vom 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 -, NJW 1977, 892. - BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Approbation als Apothekerin
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Erforderlich ist hierzu die Feststellung, dass jede weitere Berufstätigkeit des Arztes konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sofortvollzug des vergleichbaren Falles des Widerrufs der Approbation als Arzt bzw. Apotheker, vgl. u.a. Beschlüsse vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530, und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618; zur Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots siehe BVerfG, Beschluss vom 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 -, NJW 1977, 892.
- BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Erforderlich ist hierzu die Feststellung, dass jede weitere Berufstätigkeit des Arztes konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sofortvollzug des vergleichbaren Falles des Widerrufs der Approbation als Arzt bzw. Apotheker, vgl. u.a. Beschlüsse vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530, und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618; zur Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots siehe BVerfG, Beschluss vom 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 -, NJW 1977, 892. - BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Dadurch ist in Verbindung mit den im Beschlusstenor unter I. 1. und 2. festgelegten Bedingungen sowie dem bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen gemäß II. des Beschlusstenors unmittelbar wieder wirksam werdenden uneingeschränkten Sofortvollzug der Ruhensanordnung nach Überzeugung des Senats dem Patientenschutz ausreichend Rechnung getragen vgl. dazu, dass die Aussetzungsentscheidung mit Blick auf § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO von der sich nach materiellem Recht richtenden Hauptsacheentscheidung unabhängig ist, also den Anordnungen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich keine materiellrechtlichen Ansprüche korrespondieren müssen, u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 80 Rdnr. 169; zutreffend VG Saarlouis, Beschluss vom 9.11.1995 - 1 F 49/95 -, in dem der Sofortvollzug des Widerrufs einer ärztlichen Approbation ebenfalls unter Bedingungen ausgesetzt wurde; von daher ist es ohne Bedeutung, dass es sich bei der Approbation um eine unbeschränkte Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes handelt, bei der ein Teilwiderruf oder die Anordnung des teilweise Ruhens hauptsachebezogen nicht möglich ist, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.9.1997 - 3 C 12/95 -, BVerwGE 105, 214 = NJW 1998, 2756. - OLG Hamm, 14.03.2001 - 3 U 197/00
Anforderungen an die Unterrichtung des Patienten über die Entgelte und den Inhalt …
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Der Hauptvorwurf geht nach Einschätzung des Senats dabei dahin, dass der Antragsteller Krebspatienten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Therapie beziehungsweise einem von der Schulmedizin nicht anerkannten Therapieversuch unterzogen hat, ohne sie zuvor in dem fallbezogen gebotenen Umfang über die Risiken, Belastungen und realistischen Erfolgschancen der beabsichtigten Behandlung aufzuklären vgl. zum Umfang der Aufklärungspflicht bei "austherapierten" Krebspatienten u.a. OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2001 - 3 U 197/00 -, NJW 2002, 307 = VersR 2001, 895; vgl. zum Selbstbestimmungsrecht - auch und gerade - eines lebensbedrohend erkrankten Patienten über das "Ob, Wie und Wann" ärztlicher Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit als Ausfluss der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Urteil des 6. Senats des hiesigen OVG vom 28.9.2000 - 6 R 1/99 -, Seite 44, SKZ 2001, 107 (Leitsatz). - OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer …
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Vielmehr hat er unter wenn auch schon vertiefter, so gleichwohl summarischer Vorausbeurteilung der Hauptsache eine eigene, dem richterlichen Ermessen überantwortete und das Rechtsverhältnis gestaltende (vgl. dazu § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO) Interessenabwägung vorzunehmen vgl. dazu u.a. Beschluss des 2. Senats des hiesigen OVG vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, SKZ 2002, 153 (Leistsatz). - OVG Saarland, 04.07.2000 - 3 Q 105/99
Zulassung der Berufung; Zulassungsgründe; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit …
Auszug aus OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03
Der Hauptvorwurf geht nach Einschätzung des Senats dabei dahin, dass der Antragsteller Krebspatienten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Therapie beziehungsweise einem von der Schulmedizin nicht anerkannten Therapieversuch unterzogen hat, ohne sie zuvor in dem fallbezogen gebotenen Umfang über die Risiken, Belastungen und realistischen Erfolgschancen der beabsichtigten Behandlung aufzuklären vgl. zum Umfang der Aufklärungspflicht bei "austherapierten" Krebspatienten u.a. OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2001 - 3 U 197/00 -, NJW 2002, 307 = VersR 2001, 895; vgl. zum Selbstbestimmungsrecht - auch und gerade - eines lebensbedrohend erkrankten Patienten über das "Ob, Wie und Wann" ärztlicher Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit als Ausfluss der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Urteil des 6. Senats des hiesigen OVG vom 28.9.2000 - 6 R 1/99 -, Seite 44, SKZ 2001, 107 (Leitsatz).
- OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung
Auf die Beschwerde des Klägers hin hat der Senat nach parteiöffentlicher Erörterung der Streitsache am 12.1.2004 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - veröffentlicht in NJW 2004, 2033, abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 3.9.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.11.2002 ab Zugang dieser Entscheidung unter verschiedenen Bedingungen wiederhergestellt.Mit Beschluss vom gleichen Tag - 1 U 1/05 - hat der Senat die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage unter den im Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - festgelegten Bedingungen angeordnet.
Er sei bereit, sich im Wege einer Selbstverpflichtung weiterhin strikt an die Bedingungen aus dem Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - zu halten.
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts im Übrigen wird auf den in der mündlichen Verhandlung erörterten Inhalt der verfahrensbezogenen Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 1 F 25/03 - 1 W 29/03, 1 U 1/05 sowie 1 U 2/05, der beigezogenen Behördenunterlagen (8 Ordner) und der Strafakten (10 Js 1555/00 StA B-Stadt = 1-32/03 Schw LG B-Stadt) Bezug genommen.
Denn es muss gesehen werden, dass unter dem Druck des laufenden Strafverfahrens und des Beschlusses des Senats vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - bzw. dem für den Kläger durchaus kritischen Beschluss vom 25.8.2005 - 1 U 2/05 - ein gewisses "Wohlverhalten" des Klägers nahe lag, ohne dass daraus Rückschlüsse auf eine nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderung des Klägers gezogen werden können, zumal der Kläger bei Nichtbeachtung der vom Senat in den Beschlüssen vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - und 31.3.2005 - 1 U 1/05 - festgelegten Bedingungen Gefahr lief, dass die Ruhensanordnung umfassend sofort vollzogen wird.
Denn bei der Approbation handelt es sich um eine unbeschränkte Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, bei der weder ein Teilwiderruf noch die Anordnung eines teilweise Ruhens möglich ist vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.9.1997 - 3 C 12/95 -, BVerwGE 105, 214 = NJW 1998, 2756; anders stellt sich die Situation insoweit im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes dar, vgl. dazu Beschluss des Senats vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 -, NJW 2004, 2033.
- VG Saarlouis, 03.06.2008 - 1 L 145/08 Rn. 6 Während der Antragsteller mit seinem Antrag vom 23.07.2003 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage vom 20.12.2002 bei der erkennenden Kammer erfolglos geblieben war (zurückweisender Beschluss in 1 F 25/03 vom 07.08.2003), änderte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 21.01.2004 (1 W 29/03) diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab und stellte die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gegen die approbationsrechtliche Ruhensanordnung des Antragsgegners vom 03. September 2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 18.11.2002 ab Zugang dieser (obergerichtlichen) Entscheidung unter nachfolgenden Bedingungen wieder her:.
Mit Beschluss vom gleichen Tage - 1 U 1/05- ordnete der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage unter den im Beschluss vom 21.01.2004 -1 W 29/03- festgelegten Bedingungen an.
Rn. 49 Soweit sich der Antragsteller weiter auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.01.2004 (1 W 29/03) und die Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation unter den dort genannten Bedingungen beziehe, sei diese damalige für die gegenwärtige Entscheidung kein Maßstab.
Rn. 55 -vgl. Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 21.01.2004 in 1 W 29/03 und vom 22.08.2001 in 2 W 1/01-.
Rn. 113 -1 W 29/03-,.
Rn. 115 -vgl. die diesbezüglichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes im Beschluss vom 21. Januar 2004 -1 W 29/03-, unter Übernahme der Feststellungen des Bescheides des Antragsgegners vom 22.07.2003, Seite 2 und Seite 3 dieses Bescheides-.
Rn. 154 -1 W 29/03-.
Rn. 159 Die Streitwertfestsetzung auf 25.000,00 Euro ist eine Fortschreibung des Streitwertbeschlusses im Verfahren des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes -durch Beschluss vom 21.01.2004 -1 W 29/03-, wobei die Kammer -wie bereits mehrfach von ihr entschieden, zwischen dem Ruhen und dem Widerruf einer ärztlichen Approbation streitwertmäßig keinen Unterschied macht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2007 - 13 B 929/07
Durchführung medizinisch nicht indizierter Heileingriffe als Grund für eine …
BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschlüsse vom 12.3.2004 -1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545, vom 24.10.2003 und 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3617, und vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; OVG NRW, Beschlüsse vom 31.1.2005 - 13 B 2590/04 -, vom 9.12.2004 - 13 B 2200/04 -, und vom 1.7.2004 - 13 B 2436/03 -, NWVBl. 2004, 474; Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 -, NJW 2004, 2033.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 13 B 177/10
Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnärztin aufgrund einer fahrlässigen …
Rn. 19 Vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2157/07-, NJW 2008, 1369, vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 -, juris, und vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545; OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - 13 B 929/07 -, NJW 2007, 3300, vom 9. Dezember 2004 13 B 2200/04 , vom 1. Juli 2004 - 13 B 2436/03 -, vom 11. Februar 2004 - 13 B 2435/03 -, und vom 3. Februar 2004 - 13 B 2369/03 - Bay. VGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 21 CS 08.3133,21 C -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 16. März 2004 8 ME 164/03 , NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 W 29/03 -, NJW 2004, 2033. - VG Karlsruhe, 18.12.2007 - 11 K 2274/07
Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation
Rn. 15 2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt und wird auch vom Beklagten nicht in Abrede gestellt, dass eine - hier nicht erfolgte - Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhensverfügung die Feststellung voraussetzt, dass das Ruhen der Approbation schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820 u. 2851/04 - JURIS; BVerfG, Beschl. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, NJW 2003, 3618 zum Sofortvollzug des Approbationswiderrufs; OVG NRW, Beschl. v. 31.07.2007, NJW 2007, 3300; OVG Nds., Beschl. v. 19.01.2005 - 8 ME 181/04 - JURIS; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschl. v. 21.01.2004, NJW 2004, 2033).Rn. 16 Auch wenn eine Gefahrenprognose in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verbreitet lediglich im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit einer Sofortvollzugsanordnung thematisiert wird (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 31.07.2007, NJW 2007, 3300; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschl. v. 21.01.2004, NJW 2004, 2033; missverständlich insoweit auch BVerfG, Beschl. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545), gelten vergleichbare Anforderungen entgegen der Auffassung des Beklagten auch für die Ruhensanordnung selbst (a.A. BayVGH, Beschl. v. 27.10.2005, BayVBl. 2006, 408 in Interpretation des einen sofort vollziehbaren Widerruf betreffenden Beschlusses des BVerfG v. 24.10.2003, NJW 2003, 3618).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2004 - 13 B 2314/04
Bejahung des Tatbestandsmerkmals der Weigerung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 3 …
BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 12.3.2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545, vom 24.10.2003 und 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3617, und vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 9.12.2004 - 13 B 2200/04 -, vom 1.7.2004 - 13 B 2436/03 -, vom 11.2.2004 - 13 B 2435/03 -, vom 3.2.2004 - 13 B 2369/03 -, und vom 9.12.2003 - 13 B 1944/03 - Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 -, NJW 2004, 2033. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2004 - 13 B 2200/04 Rn. 16 Vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 12. März 2004 -1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545, vom 24. Oktober 2003 und 13. August 2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3617, und vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2004 - 13 B 2436/03 -, vom 11. Februar 2004 - 13 B 2435/03 -, vom 3. Februar 2004 - 13 B 2369/03 -, und vom 9. Dezember 2003 - 13 B 1944/03 - Nds. OVG, Beschluss vom 16. März 2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, OVG Saarl., Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 W 29/03 -, NJW 2004, 2033.
- OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
Arzt, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Usbekistan
Wegen der Eingriffsintensität einer sofortigen Vollziehung eines Widerrufs einer Berufserlaubnis bedarf es hierfür jedoch der Feststellung, dass die weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 23.11.2009, BayVBl. 2010, 275; OVG Saarland, Beschl. v. 21.1.2004, NJW 2004, 2033). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 13 B 648/11
Erneute Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhensanordnung einer …
Rn. 14 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268, vom 19. Dezember 2007- 1 BvR 2157/07-, NJW 2008, 1369, und vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 13 B 177/10 -, MedR 2010, 726, vom 31. Juli 2007 - 13 B 929/07 -, NJW 2007, 3300, und vom 9. Dezember 2004 13 B 2200/04 - Bay. VGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 21 CS 08.3133,21 C -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 16. März 2004 8 ME 164/03 , NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 W 29/03 -, NJW 2004, 2033.
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