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| KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 1 WF 143/99
Auszug aus KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03
Soweit die Ansicht vertreten wird, es fehle an einem Beschwerdegegner - wie ihn die Anwendung der §§ 91 ff. ZPO voraussetze -, wenn die Gegenseite dem Festsetzungsantrag und der Beschwerde nicht entgegengetreten sei (OLG Koblenz JurBüro 84, 446; AG Kenzingen, FamRZ 95, 490 mit ablehnender Anmerkung Lappe S. 1167; LG Halle MDR 00, 480; siehe auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 00, 362), kann dem nicht gefolgt werden. - OLG Frankfurt, 27.07.1998 - 12 W 137/98
Rechtsanwaltsvergütung des Mahnanwalts für Antrag auf Vollstreckungsbescheid nach …
Auszug aus KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03
Denn das Kostenfestsetzungsverfahren, das in der Ausfüllung der im streitigen Verfahren getroffenen Kostengrundentscheidung dient, ist Teil dieses Verfahrens; über die im Kostenfestsetzungsverfahren - etwa durch Einlegung eines Rechtsbehelfs - besonders entstehenden Kosten muss daher ebenfalls entschieden werden (…siehe von Eicken in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 18. Aufl. 2003, Rdnr. B 100, 105; OLG Düsseldorf JurBüro 89, 1578; OLG Frankfurt Main MDR 98, 1373; OLG Nürnberg MDR 99, 1407/1408). - OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99
Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren bei zu hoher Kostenfestsetzung
Auszug aus KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03
Denn das Kostenfestsetzungsverfahren, das in der Ausfüllung der im streitigen Verfahren getroffenen Kostengrundentscheidung dient, ist Teil dieses Verfahrens; über die im Kostenfestsetzungsverfahren - etwa durch Einlegung eines Rechtsbehelfs - besonders entstehenden Kosten muss daher ebenfalls entschieden werden (…siehe von Eicken in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 18. Aufl. 2003, Rdnr. B 100, 105; OLG Düsseldorf JurBüro 89, 1578; OLG Frankfurt Main MDR 98, 1373; OLG Nürnberg MDR 99, 1407/1408).
- LG Halle, 25.01.2000 - 14 T 562/99
Auszug aus KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03
Soweit die Ansicht vertreten wird, es fehle an einem Beschwerdegegner - wie ihn die Anwendung der §§ 91 ff. ZPO voraussetze -, wenn die Gegenseite dem Festsetzungsantrag und der Beschwerde nicht entgegengetreten sei (OLG Koblenz JurBüro 84, 446; AG Kenzingen, FamRZ 95, 490 mit ablehnender Anmerkung Lappe S. 1167; LG Halle MDR 00, 480; siehe auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 00, 362), kann dem nicht gefolgt werden. - AG Kenzingen, 29.07.1994 - C 396/93
Erinnerungsverfahren; Kostenentscheidung; Kostenfestsetzung durch Rechtspfleger; …
Auszug aus KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03
Soweit die Ansicht vertreten wird, es fehle an einem Beschwerdegegner - wie ihn die Anwendung der §§ 91 ff. ZPO voraussetze -, wenn die Gegenseite dem Festsetzungsantrag und der Beschwerde nicht entgegengetreten sei (OLG Koblenz JurBüro 84, 446; AG Kenzingen, FamRZ 95, 490 mit ablehnender Anmerkung Lappe S. 1167; LG Halle MDR 00, 480; siehe auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 00, 362), kann dem nicht gefolgt werden. - OLG Düsseldorf, 20.11.1990 - 3 WF 221/90
Auszug aus KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03
Das gilt auch im Falle der Rückfestsetzung, deren Zulässigkeit voraussetzt, dass der festzusetzende Betrag außer Streit steht (vgl. Senat, MDR 87, 680; 91, 258). - OLG Düsseldorf, 22.01.1991 - 10 W 94/90
Auszug aus KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03
Das Kostenfestsetzungsverfahren ist streitig ausgestaltet; das gleiche gilt für das Rückfestsetzungsverfahren, das zur Korrektur einer auf einem aufgehobenen oder geänderten Titel beruhenden Kostenfestsetzung dient (OLG Düsseldorf MDR 91, 449).
- BGH, 22.09.2015 - X ZB 2/15
Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs - Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn …
Dies gilt auch für bereits gezahlte Zinsen (KG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 1 W 291/03, KGReport 2004, 69; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. August 2004 - 4 W 102/04, JurBüro 2004, 657). - LG Frankfurt/Main, 11.01.2021 - 14 O 145/20
Abhilfebeschluss muss Kostenentscheidung beinhalten!
Vor diesem Hintergrund scheint die Überlegung, es fehle an einem Gegner im Beschwerdeverfahren, wenn die Gegenseite nicht reagiere, eher zweifelhaft (vgl. KG, Beschl. v. 29.7.2003 - 1 W 291/03, KGR Berlin 2004, 69).
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