Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 04.01.1995 - 1 W 32/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzung in einem Schadenersatzprozess; Kostentragung für die Reisekosten einer Informationsreise statt Korrespondenzanwaltskosten; Zahlung einer Erhöhungsgebühr mit Mehrwertsteuer ; Entstehen einer Erhöhungsgebühr, wenn ein Mandant im Laufe des Rechtsstreits ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 6, § 31 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 18.05.1994 - 3 O 218/89
- OLG Zweibrücken, 04.01.1995 - 1 W 32/94
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 384
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92
Anwaltsgebühren: Mehrvertretungszuschlag bei Aufnahme des Rechtsstreits durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 08.02.1991 - 6 W 26/90
Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 28.06.1993 - 23 W 243/93
Mehrvertretungszuschlag bei Fortsetzung eines Rechtsstreits anstelle des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 05.09.1990 - 8 W 419/90
Erhöhung der Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Erben; Erhöhung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 18.07.1990 - 5 W 129/90
Erhöhung der Prozeßgebühr wegen weiteren Auftraggebern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers; Beschwerde gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 10.03.1989 - 8 W 63/89
Ansehen von Miterben einer Erbengemeinschaft als mehrere Auftraggeber auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Göttingen, 26.10.1989 - 6 T 231/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 6 W 192/06
Rechtsanwaltsgebühren: Gebührenerhöhung bei Erbengemeinschaft als Auftraggeber
8 Nichts anderes kann gelten, wenn der ursprüngliche Prozessauftrag noch vom Erblasser erteilt worden ist, dieser im Verlaufe des Rechtsstreits verstirbt und die Erbengemeinschaft den Prozess fortführt (so statt vieler BayObLG, Beschluss vom 22.5.2002, 3Z BR 74/02, DB 2002, 1767; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4.1.1995, 1 W 32/94, JurBüro 1995, 384; OLG Bremen, Beschluss vom 1.7.1992, 2 W 46/92, zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 58/96
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für einen …
Danach wird der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO tätig, wenn er mehrere Erben vertritt, die einen vom Erblasser begonnenen Rechtsstreit fortführen (OLG Hamburg MDR 1989, 830 [OLG Hamburg 10.03.1989 - 8 W 63/89]; OLG Schleswig JurBüro 1989, 1391; OLG Stuttgart, MDR 1990, 1126 [OLG Stuttgart 05.09.1990 - 8 W 419/90]; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1612; OLG Bamberg JurBüro 1991, 821, OLG Hamm JurBüro 1994, 730; OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 304;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 12. Aufl., § 6, Rdnr. 9;… Riedel/Sußbauer, Kommentar zur BRAGO, 6. Aufl., § 6 Rdnr. 14;… Swolana/Hansens, Kommentar zur BRAGO, 7. Aufl., § 6 Rdnr. 6;… Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort "mehrere Auftraggeber" , Anm. 6.2 - anders die Vorauflage - anderer Ansicht: OLG Frankfurt AnwBl 1981, 403;… OLG Koblenz MDR 1993, 284 [OLG Koblenz 15.06.1992 - 14 W 307/92] und Hartmann/Albers, Kostengesetze, 26. Aufl., § 6 BRAGO, Rdnr. 9).Auftraggebermehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 BRAGO zu behandeln, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um einen Aktiv- oder Passivprozeß der Erbengemeinschaft handelt (veröffentlicht in JurBüro 1995, 304; AnwBl. 1995, 376; Rpfleger 1995, 477).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 28.06.1994 - 1 W 32/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JurPC-Archiv
Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Korrespondenzanwalt trotz EDV-rechtlicher Spezialfragen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 52 ; ZPO § 91 Abs. 1
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
Die Kosten eines Verkehrsanwalts (Korrespondenzanwalts) werden allgemein als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und damit als erstattungsfähig angesehen, wenn es der Prozeßpartei, die den Verkehrsanwalt einschaltete, aus sachlichen Gründen unmöglich oder aus persönlichen Gründen unzumutbar gewesen ist, ihren auswärtigen Prozeßbevollmächtigten über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt unmittelbar zu informieren (vgl. z.B. OLG München, Beschl. v. 17.10.1984 - 11 W 2583/84, AnwBl. 1985, 47; OLG Bamberg, Beschl. v. 28.06.1994 - 1 W 32/94, Jur-PC 1995, 3117; OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.1996 - 10 W 41/96, NJW-RR 1997, 126; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.04.1997 - 18 WF 17/97, OLGR 1998, 36; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.10.1997 - 3 W 102/97, OLGR 1998, 244) oder wenn die Kosten einer unmittelbaren Information des auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die eines Verkehrsanwalts (nahezu) erreichen oder sogar übersteigen würden (OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592).
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