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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.01.2010 - 1 W 333/09 - 46   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12121
OLG Saarbrücken, 25.01.2010 - 1 W 333/09 - 46 (https://dejure.org/2010,12121)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.01.2010 - 1 W 333/09 - 46 (https://dejure.org/2010,12121)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 1 W 333/09 - 46 (https://dejure.org/2010,12121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1 ; ZPO § 3
    Streitwert im Verfahren einer einstweiligen Verfügung in einem Vergabeverfahren

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert von einstw. Verfahren unterhalb des Schwellenwertes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert im Verfahren einer einstweiligen Verfügung in einem Vergabeverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschwellenvergabe: Welcher Streitwert? (IBR 2010, 230)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 12 U 91/08

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2010 - 1 W 333/09
    Dies schließt es jedoch nicht aus, bei der Bemessung des Streitwertes im Rahmen der von §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, 3 ZPO angeordneten Ermessensentscheidung auf den Grundgedanken des § 50 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und ihn entsprechend anzuwenden (so auch OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 02.10.2008 und vom 04.12.2008 in der Sache 12 U 91/08).
  • LG Saarbrücken, 28.09.2009 - 4 O 361/09
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2010 - 1 W 333/09
    Auf die Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 28. September 2009 - Az.: 4 O 361/09 - dahin abgeändert, dass der Gebührenstreitwert des erstinstanzlichen Verfahrens auf.
  • OLG Rostock, 22.03.2024 - 2 U 10/23

    Etagenverteiler - Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der vergaberechtlichen …

    Danach beträgt der Streitwert in Verfahren nach dem GWB 5 Prozent der Bruttoauftragssumme (so auch OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 21 W 314/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 4. Dezember 2008, 12 U 91/08; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25. Januar 2010, 1 W 333/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. August 2010, 2 W 37/10; OLG Köln, Beschluss vom 9. Dezember 2010, 11 W 66/10; Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 9. April 2010, 1 U 27/10, jew. zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens

    Jedenfalls im vorliegenden Verfahren ist die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht nicht als zu niedrig anzusehen, das unter Heranziehung des in § 50 Abs. 2 GKG zum Ausdruck kommenden Gedankens den wirtschaftlichen Wert des mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgten Unterlassungsanspruchs mit 5 % der Summe des von der Antragstellerin abgegebenen Angebots bemessen hat (so auch Brandenburgisches Oberlandesgerichts, Beschluss vom 4.12.2008, 12 U 91/08; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25.1.2010, 1 W 333/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9.8.2010, 2 W 37/10; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, 11 W 66/10; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Rostock, 13.03.2024 - 2 U 10/23

    Kommunales Wohnungsbauunternehmen = öffentlicher Auftraggeber?

    Danach beträgt der Streitwert in Verfahren nach dem GWB 5 Prozent der Bruttoauftragssumme (so auch OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 21 W 314/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 4. Dezember 2008, 12 U 91/08; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25. Januar 2010, 1 W 333/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. August 2010, 2 W 37/10; OLG Köln, Beschluss vom 9. Dezember 2010, 11 W 66/10; Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 9. April 2010, 1 U 27/10).
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