Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18 |
Volltextveröffentlichung
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BGB § 1004 ; BGB § 823
Ansprucb auf Unterlassung von Berichterstattungen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 12.07.2018 - 2 O 214/18
- OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
Darin kommt für den hier maßgebenden unbefangenen Durchschnittsleser (vgl. BGH NJW 2005, 279, 281 f.;… Palandt/Sprau, BGB , 77. Aufl., § 823 , Rn. 101, und § 824, Rn. 3) unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Bestimmung der Geschicke des Kirchengebäudes nicht in der Hand des Antragstellers, sondern im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Gemeindekirchenrates liegt. - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
Der Gegenansicht, nach der im Äußerungsrecht aus dem Bestehen der Wiederholungsgefahr regelmäßig eine den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigende Dringlichkeit folgen soll (OLG Stuttgart NJW-RR 2016, 932, 933;… Prinz/Peters, Medienrecht, Fn. 243 zu Rn. 361), kann nicht gefolgt werden. - OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Greenpeace-Aktion rechtmäßig
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
Ein Verfügungsgrund nach § 940 ZPO besteht nicht schon bei einer solchermaßen zu bejahenden Wiederholungsgefahr, sondern allenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten (Senat, Beschluss vom 1.6.2018, 1 W 22/18; OLG Düsseldorf NJW 2015, 2050 ; OLG Dresden NJW 2005, 1871, 1872;… MünchKomm./Drescher, ZPO , 5. Aufl., § 935 , Rn. 17). - OLG Düsseldorf, 06.01.2015 - 16 W 92/14
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Redakteurin einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
Ein Verfügungsgrund nach § 940 ZPO besteht nicht schon bei einer solchermaßen zu bejahenden Wiederholungsgefahr, sondern allenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten (Senat, Beschluss vom 1.6.2018, 1 W 22/18; OLG Düsseldorf NJW 2015, 2050 ; OLG Dresden NJW 2005, 1871, 1872;… MünchKomm./Drescher, ZPO , 5. Aufl., § 935 , Rn. 17).
- OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 1 W 4/22
Betrieb einer Biogasanlage; Unterlassungsanspruch in Bezug auf Äußerungen; …
Dass in Abweichung davon im Äußerungsrecht der materielle Unterlassungsanspruch ohne weiteres zum Bestehen auch eines Verfügungsgrundes führen soll, entbehrt einer tragfähigen rechtlichen Grundlage (Senat, Beschluss vom 22.8.2018, 1 W 34/18).Demgemäß besteht ein Verfügungsgrund nach § 940 ZPO nicht schon bei einem Vorliegen der für das Bestehen von Unterlassungsansprüchen erforderlichen (…vgl. Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Aufl., § 1004, Rn. 32) Wiederholungsgefahr, sondern erst und allenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten (…Senat a. a. O.; Beschluss vom 1.6.2018, 1 W 22/18; OLG Düsseldorf NJW 2015, 2050; OLG Dresden NJW 2005, 1871, 1872;… MünchKomm./Drescher, a. a. O., § 935, Rn. 17), was auch und insbesondere im Bereich des Äußerungsrechts zu gelten hat (Senat, Beschluss vom 22.8.2018, 1 W 34/18;… OLG Düsseldorf a. a. O.).
- OLG Brandenburg, 02.07.2026 - 1 W 15/26
Rechtmäßige Kostenauferlegung der Verfahrenskosten auf klagende Partei nach …
Dem ist mit der h.M. allerdings entgegenzuhalten, dass diese Auffassung einer rechtlichen Grundlage entbehrt, denn der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt gerade nicht allein die Glaubhaftmachung eines materiell-rechtlichen Anspruchs voraus, sondern darüber hinaus das Vorhandensein eines Verfügungsgrundes im Sinne eines besonderen Eilbedürfnisses, das im Rahmen des § 940 ZPO unter Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Parteien gesondert festzustellen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 22.08.2018 - 1 W 34/18, juris Rn. 16;… Beschluss vom 01.03.2022 - 1 W 4/22, juris Rn. 21; ebenso OLG Köln…, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 3; OLG Rostock…, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 W 12/21, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06.01.2015 - 16 W 92/14, juris Rn. 3;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 935 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Elzer, § 935 Rn. 71;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl., § 935 Rn. 17).
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