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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,95410
OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18 (https://dejure.org/2018,95410)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2018 - 1 W 34/18 (https://dejure.org/2018,95410)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2018 - 1 W 34/18 (https://dejure.org/2018,95410)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 ; BGB § 823
    Ansprucb auf Unterlassung von Berichterstattungen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
    Darin kommt für den hier maßgebenden unbefangenen Durchschnittsleser (vgl. BGH NJW 2005, 279, 281 f.;… Palandt/Sprau, BGB , 77. Aufl., § 823 , Rn. 101, und § 824, Rn. 3) unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Bestimmung der Geschicke des Kirchengebäudes nicht in der Hand des Antragstellers, sondern im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Gemeindekirchenrates liegt.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
    Der Gegenansicht, nach der im Äußerungsrecht aus dem Bestehen der Wiederholungsgefahr regelmäßig eine den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigende Dringlichkeit folgen soll (OLG Stuttgart NJW-RR 2016, 932, 933;… Prinz/Peters, Medienrecht, Fn. 243 zu Rn. 361), kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
    Ein Verfügungsgrund nach § 940 ZPO besteht nicht schon bei einer solchermaßen zu bejahenden Wiederholungsgefahr, sondern allenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten (Senat, Beschluss vom 1.6.2018, 1 W 22/18; OLG Düsseldorf NJW 2015, 2050 ; OLG Dresden NJW 2005, 1871, 1872;… MünchKomm./Drescher, ZPO , 5. Aufl., § 935 , Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2015 - 16 W 92/14

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Redakteurin einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18
    Ein Verfügungsgrund nach § 940 ZPO besteht nicht schon bei einer solchermaßen zu bejahenden Wiederholungsgefahr, sondern allenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten (Senat, Beschluss vom 1.6.2018, 1 W 22/18; OLG Düsseldorf NJW 2015, 2050 ; OLG Dresden NJW 2005, 1871, 1872;… MünchKomm./Drescher, ZPO , 5. Aufl., § 935 , Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 1 W 4/22

    Betrieb einer Biogasanlage; Unterlassungsanspruch in Bezug auf Äußerungen; …

    Dass in Abweichung davon im Äußerungsrecht der materielle Unterlassungsanspruch ohne weiteres zum Bestehen auch eines Verfügungsgrundes führen soll, entbehrt einer tragfähigen rechtlichen Grundlage (Senat, Beschluss vom 22.8.2018, 1 W 34/18).

    Demgemäß besteht ein Verfügungsgrund nach § 940 ZPO nicht schon bei einem Vorliegen der für das Bestehen von Unterlassungsansprüchen erforderlichen (…vgl. Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Aufl., § 1004, Rn. 32) Wiederholungsgefahr, sondern erst und allenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten (…Senat a. a. O.; Beschluss vom 1.6.2018, 1 W 22/18; OLG Düsseldorf NJW 2015, 2050; OLG Dresden NJW 2005, 1871, 1872;… MünchKomm./Drescher, a. a. O., § 935, Rn. 17), was auch und insbesondere im Bereich des Äußerungsrechts zu gelten hat (Senat, Beschluss vom 22.8.2018, 1 W 34/18;… OLG Düsseldorf a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 02.07.2026 - 1 W 15/26

    Rechtmäßige Kostenauferlegung der Verfahrenskosten auf klagende Partei nach …

    Dem ist mit der h.M. allerdings entgegenzuhalten, dass diese Auffassung einer rechtlichen Grundlage entbehrt, denn der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt gerade nicht allein die Glaubhaftmachung eines materiell-rechtlichen Anspruchs voraus, sondern darüber hinaus das Vorhandensein eines Verfügungsgrundes im Sinne eines besonderen Eilbedürfnisses, das im Rahmen des § 940 ZPO unter Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Parteien gesondert festzustellen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 22.08.2018 - 1 W 34/18, juris Rn. 16;… Beschluss vom 01.03.2022 - 1 W 4/22, juris Rn. 21; ebenso OLG Köln…, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 3; OLG Rostock…, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 W 12/21, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06.01.2015 - 16 W 92/14, juris Rn. 3;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 935 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Elzer, § 935 Rn. 71;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl., § 935 Rn. 17).
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