Rechtsprechung
| OVG Saarland, 02.09.1992 - 1 W 35/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinderat; Fraktionsloses Mitglied; Besetzung des Ratsausschusses; Mitwirkungsanspruch
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 05.05.1992 - 11 F 135/91
- OVG Saarland, 02.09.1992 - 1 W 35/92
Wird zitiert von ... (3)
- VG Saarlouis, 22.07.2009 - 11 K 990/08
Rechte der fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates
Die Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 02.09.1992 -1 W 35/92-, die davon ausgehe, dass fraktionslose Gemeinderatsmitglieder in den Ausschüssen des Gemeinderates kein Rede- und Antragsrecht hätten, sei überholt.Ein Stadtverordneter, der keinem Ausschuss und keiner Fraktion angehöre sei - wie das OVG in seiner Entscheidung 1 W 35/92 zutreffend festgestellt habe - von "minderem Gewicht".
Rn. 28 Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.09.1992 -1 W 35/92-, SKZ 1992, 266), an der festgehalten wird, steht fraktionslosen Mitgliedern des Gemeinderats - wie dem Kläger - kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Sitzungen von Ausschüssen mit Rede-, Frage- und Antragsrecht zu.
Rn. 30 Insoweit ist in den Blick zu nehmen, dass ein derartiges Fragerecht als - auch verfassungsrechtlich nicht gebotene - Umgehung der vom saarländischen Kommunalrecht vorgegebenen Stellung fraktionsloser Gemeinderatsmitglieder in den Ausschüssen - wie sie das OVG des Saarlandes in seiner Entscheidung vom 02.09.1992 - 1 W 35/92 - ausführlich herausgearbeitet hat - anzusehen ist.
- OVG Saarland, 09.07.2025 - 1 B 222/24
Befangenheitsantrag; Mitwirkung der abgelehnten Richter; ordnungsgemäße Ladung zu …
Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 2. September 1992 - 1 W 35/92 - entschieden, dass einem fraktionslosen (Gemeinde-)Ratsmitglied, das bei Besetzung der Ratsausschüsse unberücksichtigt geblieben ist, kein Rechtsanspruch auf Mitwirkung (Rede- und Antragsrecht) in einem Ausschuss zusteht. - OVG Berlin, 13.06.2002 - 8 SN 95.01
Verpflichtung zur Besetzung von studentischen Ausschüssen anhand des "Proporz"; …
Die Berufung des Antragstellers auf die Rechtsprechung zu Rechten fraktionsloser Abgeordneter (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 1990 - 1 S 429/90 -, NVwZ 1990, 893 [894]; Oberverwaltungsgericht Saarland, Entscheidung vom 2. September 1992 - 1 W 35/92 -, zitiert nach juris; Bay.Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 7. Oktober 1992, a.a.O. Seite 269; Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 13. Oktober 1993, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 3. Februar 1995, a.a.O.; a.A. Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 1 B 18 u. 21/90 -, NVwZ 1990, 1195) zieht das Ergebnis des angegriffenen Beschlusses nicht in Zweifel.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.08.1992 - 1 W 35/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.06.1992 - 15 O 204/92
- OLG Köln, 28.08.1992 - 1 W 35/92
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85
Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage
Auszug aus OLG Köln, 28.08.1992 - 1 W 35/92
Insbesondere hat das Landgericht zu Recht festgestellt, daß die Einrede des Schiedsvertrages auch ciegenüber einer Vollstreckungsabwehrklage durchgreift (BGH NJW 1987, 651, 652).
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