Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 15.03.1999 - 1 W 36/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Besonderheiten bei in einem Grundstückskaufvertrag; Vergütungsregelung für die Maklerfirma; Anspruch auf Zahlung der Maklergebühr; Wert der Beurkundung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besonderheiten bei in einem Grundstückskaufvertrag; Vergütungsregelung für die Maklerfirma; Anspruch auf Zahlung der Maklergebühr; Wert der Beurkundung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 30.07.1993 - 1 W 36/93
Geschäftswert, Maklerprovision, Kaufvertrag, Beurkundung
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.1999 - 1 W 36/99
Demzufolge liegt hier in der Sache ein anderer Fall vor als der, der der Entscheidung des Senats vom 30. Juli 1993 (1 W 36/93) zu Grunde lag.Rn. 4 Schließlich ist davon auszugehen, dass die Parteien bei entsprechender Belehrung durch den Beteiligten zu 1) den Vertragspassus über die Maklerkosten nicht in der Ausgestaltung eines Vertrages zu Gunsten Dritter gewählt sondern nur die nicht gebührenerhöhende Formulierung, die Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung der Maklerkosten seitens des Beteiligten zu 3) - wie in 1 W 36/93 des Senats- gewählt hätten.
- OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 129/98
Streit über die Höhe der Kostenrechnung für die Beurkundung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.1999 - 1 W 36/99
Unter den im vorliegenden Fall gegebenen Umständen ist die Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO deshalb aus einem um die Maklerprovision erhöhten Kaufpreis zu errechnen (Vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 602).
- LG Aurich, 15.02.2010 - 5 T 500/09
Unterliegen von Absprachen der Kaufvertragsparteien über die Maklerprovision gem. …
Danach wird der Gebührensatz nur einmal nach den zusammengerechneten Werten berechnet, wenn die in einer Verhandlung beurkundeten Erklärungen einen verschiedenen Gegenstand haben und alle Erklärungen dem gleichen Gebührensatz unterliegen (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 19.6.1998, Az. 3 W 129/98, NJW-RR 1999, S. 151, zitiert nach juris, Rdnr. 14, 17; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.3.1999, Az. 1 W 36/99, zitiert nach juris, Rdnr. 1;… Filzek, KostO, 4.A., § 20 Rdnr. 22).Diese Auffassung hat das OLG Oldenburg auf die Erwägung gestützt, dass die Mehrkosten unnötig sind, weil es sich bei der Vergütungsregelung nicht um ein beurkundungsbedürftiges Geschäft handelt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.3.1999, Az. 1 W 36/99, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
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