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Rechtsprechung
   KG, 15.01.1980 - 1 W 3765/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,22705
KG, 15.01.1980 - 1 W 3765/79 (https://dejure.org/1980,22705)
KG, Entscheidung vom 15.01.1980 - 1 W 3765/79 (https://dejure.org/1980,22705)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 1 W 3765/79 (https://dejure.org/1980,22705)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Karlsruhe, 13.03.2015 - 7 T 78/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Festsetzungs- und Erstattungsfähigkeit der Kosten …

    In Fällen, in denen der fragliche Ansatz allerdings vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses Zwar beantragt, vom Gericht jedoch - versehentlich - nicht verschieden worden ist, ohne dass der Antragsteller dies mit Rechtsmitteln angegriffen hätte, hält die wohl überwiegende Rechtsprechung ebenfalls dafür, dass der Nachfestsetzung die formelle Rechtskraft des ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht entgegen steht (z.B. KG Berlin, Beschluss vom 15.01.1980, 1 W 3765/79; OLG München, Beschluss vom 29.01.1987, 11 W 3185/86; LG Trier, Beschluss vom 14.02.2012, 2 T 15/12).
  • KG, 18.12.2025 - 5 W 170/25

    Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bzw. Nachfestsetzung von Kosten

    Denn hat eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren nicht innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO eine Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses beantragt, ist sie nicht daran gehindert, die Kosten, über die versehentlich nicht entschieden worden ist, erneut - im Wege der Nachfestsetzung bzw. Nachliquidation - zur Festsetzung anzumelden; die Versäumung der Frist für einen Ergänzungsantrag im Sinne des § 321 ZPO bewirkt gerade keinen Ausschluss der Partei mit ihrem Anspruch, über den das Gericht irrtümlich eine Entscheidung unterlassen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2010 - 25 W 471/10, BeckRS 2010, 29510;… MüKoZPO/Musielak/Hüntemann, 7. Aufl. 2025, ZPO § 329 Rn. 17;… MüKoZPO/Schulz, 7. Aufl. 2025, ZPO § 104 Rn. 60 und 140;… Herget in Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 104 Rn. 21.61; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 15. Januar 1980 - 1 W 3765/79, JurBüro 1980, 764; im Ergebnis ebenso: Schneider, NJW-Spezial 2023, 603), sondern lediglich, dass eine Kostenfestsetzung nunmehr auf einen neuen Antrag gestützt werden muss.
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