Rechtsprechung
| OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 41/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sofortvollzug der Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation
- Judicialis
BtMVV § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortvollzug der Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation; Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr; Patientengefährdung aufgrund einer eingeschränkten gesundheitlichen Eignung des in freier Praxis tätigen Arztes; Ausübung der ärztlichen Tätigkeit; Eingriff ...
Besprechungen u.ä.
- berufsrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Ärztliche Tätigkeit unter Aufsicht
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.08.2006 - 1 F 22/06
- OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 41/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die sofortige Vollziehbarkeit der …
Auszug aus OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 41/06
Gerade diesem Umstand konkreter Patientengefährdung kommt aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Eingriffen in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), wie sie mit der Anordnung des Ruhens der Approbation sowie der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbunden sind, erhebliche Bedeutung zu vgl. dazu neben der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung die speziell für den Fall der Anordnung des Ruhens der Approbation ergangene (neuere) Entscheidung des BVerfG vom 12.03.2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545.
- BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation …
Rn. 10 Das VG des Saarlandes hatte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Ruhensanordnung vom 14.6.2006 nur mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass der Kläger die ärztliche Tätigkeit nur in einer gemeinsam mit einem approbierten Arzt geführten Praxis und während dessen Anwesenheit in der Praxis ausüben durfte (Beschluss vom 11.8.2006 - 1 F 22/06). Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 23.10.2006 diese Maßgabe noch dahin verschärft, dass der andere Arzt über die "Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung" verfügen müsse, und dieser Arzt vom Kläger in Notfällen und in Fällen, in denen im Vergleich zum Routinepraxisbetrieb neue und unvorhersehbare Aufgaben zu bewältigen seien, informiert und hinzugezogen werden müsse (1 W 41/06). Ein Arzt, der berufsrechtlich nur unter derartigen Vorgaben tätig werden darf, ist rechtlich gehindert, die vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. - VGH Baden-Württemberg, 22.12.2006 - 9 S 1977/06
Rücknahme der Zuerkennung der Berechtigung, die Bezeichnung "Facharzt für …
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 23.10.2006 - 1 W 41/06 - unter Modifizierung der Bedingungen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bestätigt.Denn der Antragsteller durfte seinen Beruf im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.08.2006 - 1 W 41/06 - unter den dort genannten Voraussetzungen ausüben.
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