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Rechtsprechung
   KG, 26.02.2007 - 1 W 469/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25450
KG, 26.02.2007 - 1 W 469/06 (https://dejure.org/2007,25450)
KG, Entscheidung vom 26.02.2007 - 1 W 469/06 (https://dejure.org/2007,25450)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 1 W 469/06 (https://dejure.org/2007,25450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Streithelfers auf eine Vergleichsgebühr; Berechnung der Einigungsgebühr nach den dem Streithelfer bis zum Vergleichsschluss entstandenen Kosten

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 24.11.1995 - 11 W 185/95
    Auszug aus KG, 26.02.2007 - 1 W 469/06
    Die Vergleichsgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers richtet sich in diesem Fall nach dem Wert der dem Streithelfer bis zum Vergleichsschluss entstandenen Kosten (wie OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 447).

    Das ist schon dann der Fall, wenn der Vergleich eine Kostenregelung enthält, die dem Streithelfer einen Erstattungsanspruch gegen die von ihm unterstützte Partei einräumt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 447;… Göttlich/Mümmler, RVG 2. Aufl., Seite 645 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2008 - 10 W 53/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten eines …

    Im Hinblick auf die Nebenintervention setzt dies zunächst voraus, dass der Vertrag auch eine Regelung hinsichtlich eines Rechtsverhältnisses des Streithelfers im Verhältnis zu einer der beiden Prozessparteien enthält (…vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., VV Nr. 1000, Rn. 102; KG Berlin JurBüro 2007, 360 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 W 106/11

    Erfallen der Einigungsgebühr zu Gunsten des Prozessbevollmächtigten des …

    Im Hinblick auf die Nebenintervention setzt dies nach allgemeiner Auffassung voraus, dass der Vertrag auch die Regelung eines Rechtsverhältnisses des Streithelfers im Verhältnis zu einer der beiden Prozessparteien enthält (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, AGS 2008, 589 = OLGR 2009, 94; OLG Brandenburg BeckRS 2008, 11354; KG Berlin JurBüro 2007, 360; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 447; OLG Koblenz MDR 2002, 296;… Göttlich/Mümmler, RVG 2. Aufl., Seite 645;… Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV Nr. 1000, Rn. 102;… Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., VV 1000 Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23

    Sofortige Beschwerde Kostenfestsetzungsbeschluss Voraussetzungen für Entstehung …

    Geht der Inhalt einer Kostenregelung nicht über die gesetzliche Regelung der §§ 101, 98 ZPO hinaus, wonach die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen sind, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, liegt eine Einigung im gebührenrechtlichen Sinne hingegen nicht vor (OLG Hamm…, Beschluss vom 11.01.1993 - 23 W 504/92, juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 W 469/06, juris Rn. 2), denn ein solcher Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers würde auch dann bestehen, wenn die Hauptparteien keine Kostenregelung bezüglich des Nebenintervenienten in den Vergleich aufgenommen hätten (vgl. BGH…, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 24/09, juris Rn. 5 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2015 - 18 W 31/15

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Gegenstandswert eines Vergleichs; …

    Die bloße Mitwirkung beim Abschluss eines Vergleichs der Prozessparteien reicht nicht aus (vgl. KG JurBüro 2007, 360; OLG München JurBüro 1990, 1819).
  • OLG Köln, 10.02.2014 - 3 U 184/12

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das …

    Die bloße Mitwirkung beim Abschluss eines Vergleichs der Prozessparteien reicht nicht aus (vgl. KG JurBüro 2007, 360; OLG München JurBüro 1990, 1819).
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