Rechtsprechung
| OLG Jena, 04.12.2015 - 1 W 481/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Nr 1220 GKVerz, Nr 1222 Nr 1a GKVerz, § 66 GKG
Kostenrecht: Ermäßigung der Gerichtsgebühr wegen Klagerücknahme bei einer Rücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb einer vom Gericht eingeräumten Erklärungsfrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 104 Abs. 3 ; GKG -KV Nr. 1222 Nr. 1a
Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 29.06.2015 - 2 O 1081/13
- OLG Jena, 04.12.2015 - 1 W 481/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1600
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/07
Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme: Auslegung der Nr. 6111 des …
Auszug aus OLG Jena, 04.12.2015 - 1 W 481/15
Denn in einem solchen Fall wird das Gericht bis zum Ablauf der für die Erklärung zur Klagerücknahme bestimmten Frist keine weiteren Aktivitäten entfalten, so dass auch in einem solchen Fall staatliche Ressourcen geschont werden (im Ergebnis ebenso FG Nürnberg, Beschluss vom 01.01.2008 - 1 Ko 1583/2007, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 O 88/18
Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen …
Rn. 3 Der im Termin erteilte Hinweis des Einzelrichters, "dass bis einschließlich nächsten Mittwoch, den 2. August 2017 darum gebeten wird, schriftlich gegenüber dem Gericht mitzuteilen, ob an der Klage festgehalten wird oder die Klage zurückgenommen wird", führt zu keiner abweichenden Beurteilung (…vgl. hierzu OLG München, Beschlüsse vom 5. April 2000 - 11 W 1073/00 -, juris Rn. 4 ff., …und vom 5. Februar 2015 - 11 W 158/15 -, juris Rn. 12, 15; ThürOLG, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 1 W 481/15 -, juris Rn. 5; BayLSG…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - L 15 SF 27/14 E -, juris Rn. 24 ff.; FG Nürnberg…, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 1 Ko 1583/2007 -, juris Rn. 7 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 35 KE 8.12, 23 K 383.10 -, juris Rn. 4 ff.). - VGH Bayern, 16.01.2018 - 11 ZB 17.2504
Klageabweisung vor Ablauf der zur Klagerücknahme gesetzten Frist
Dahinstehen kann deshalb, ob die Ermäßigungsregelung auch im Falle der Klagerücknahme innerhalb einer hierzu gesetzten Frist bzw. innerhalb einer nachgelassenen Schriftsatzfrist analog anzuwenden ist (so OVG Thüringen, B.v. 4.12.2015 - 1 W 481/15 - juris Rn. 5; FG Nürnberg, B.v. 1.1.2008 - 1 Ko 1583/2007 - juris). - OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 6 W 120/23
Ermäßigung der Gerichtskosten bei Beendigung des gesamten Verfahrens durch …
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht daraus, dass er im Rahmen seiner Akteneinsicht keine Anhaltspunkte dafür hat feststellen können, dass zum Zeitpunkt der Klagerücknahme ein Urteil vorbereitet oder ein Entwurf in der Akte enthalten war, so dass das die Gebührenermäßigung rechtfertigende Ziel der Schonung staatlicher Ressourcen (vgl. dazu OLG Jena, Beschluss vom 04.12.2015 - 1 W 481/15, juris, Rn. 5) durch die Klagerücknahme noch hätte erreicht werden können.
- VG Halle, 10.07.2018 - 5 E 118/18
Gebührenermäßigung bei Rücknahme der Klage trotz Schließung der mündlichen …
Denn in einem solchen Fall wird das Gericht bis zum Ablauf der für die Erklärung zur Klagerücknahme bestimmten Frist keine weiteren Aktivitäten entfalten, so dass auch in einem solchen Fall staatliche Ressourcen geschont werden (Thüringer OLG im Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 1 W 481/15; FG Nürnberg im Beschluss vom 10.01.2008 - 1 Ko 1583/2007; a. A. OLG München im Beschluss vom 5. April 2000 - 11 W ). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2016 - 3 K 9.16
Ermäßigung der Gerichtskosten infolge Klagerücknahme trotz zuvor geschlossener …
Damit gemeint ist aber lediglich der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, d.h. derjenigen, auf die die Endentscheidung ergeht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 9 KSt 18.09 -, juris Rn. 2 m.w.N.; s.a. OLG München…, Beschluss vom 27. November 1996 - 11 W 2740/96 -, juris Rn. 3; ThürOLG, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 1 W 481/15 -, juris). - LG Cottbus, 14.11.2023 - 2 O 377/21 Dementsprechend führt eine Klagerücknahme innerhalb der gesetzten Frist ebenfalls zur Reduzierung der Gerichtsgebühr (OLG Jena, Beschluss vom 04.12.2015 - 1 W 481/15, NJW 2016, 1600) oder aber für den Fall, dass mit einer Fortsetzung der Verhandlung zu rechnen war (…BeckOK ZPO/Bacher, 50. Ed. 1.9.2023, ZPO § 269 Rn. 34-35).
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