Rechtsprechung
| KG, 25.03.2003 - 1 W 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2; ; BRAGO § 28 Abs. 2 Nr. 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrtkosten eines Rechtsanwalts pro gefahrenem Kilometer bei Möglichkeit einer kürzeren aber zeitaufwendigeren Fahrstrecke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts nach Maßgabe der tatsächlich gefahrenen Kilometer
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Reisekosten - Fahrtkostenerstattung bei Bestehen einer kürzeren aber zeitaufwendigeren Fahrstrecke
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.09.2002 - 35 O 22/02
- KG, 25.03.2003 - 1 W 50/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 16.09.2008 - 1 Ws 184/08
Fahrtkostenerstattung; Tatsächlich gefahrene oder kürzeste Wegstrecke; …
Die Fahrtkosten des Beistandes in einem Auslieferungsverfahren sind auch dann nach Maßgabe der tatsächlich gefahrenen Kilometer zu erstatten, wenn die Wahl einer kürzeren Fahrstrecke mit erheblich höherem Zeitaufwand verbunden und dem Rechtsanwalt daher nicht zumutbar war (vgl. KG, Beschluss vom 25. März 2003 - 1 W 50/03 - vgl. auch Thür. LSG, Beschluss vom 27. September 2005 - L 6 SF 408/05; jeweils recherchiert in juris).Die Fahrtkosten des Beistandes sind auch dann nach Maßgabe der tatsächlich gefahrenen Kilometer zu erstatten, wenn die Wahl einer kürzeren Fahrstrecke mit erheblich höherem Zeitaufwand verbunden und dem Rechtsanwalt daher nicht zumutbar war (vgl. KG, Beschluss vom 25. März 2003 - 1 W 50/03 - vgl. auch Thür. LSG, Beschluss vom 27. September 2005 - L 6 SF 408/05; jeweils recherchiert in juris).
- OVG Thüringen, 22.09.2008 - 4 VO 1109/06
Ausbaubeiträge; Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts, Kosten; …
Welche dies ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, beispielsweise ob eine schnellere Strecke einen Umweg bedingt, der im Hinblick auf den Zeitgewinn auch noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzugswürdig erscheint, ob umgekehrt eine kürzere Fahrtstrecke eine noch vertretbar längere Fahrzeit erfordert, oder ob es sich um eine Fernstrecke handelt, auf der auch ein kostenbewusster Fahrer die Nutzung von Nebenstrecken üblicherweise meidet (vgl. KG, Beschluss vom 25.03.2003, 1 W 50/03; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.1981, 4 Ws 266/81; beide zitiert nach Juris;… Gerold/Schmidt - Madert, 15. Aufl. 2002, § 28 BRAGO, Rdnr. 19).
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