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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12 (PKH), 1 W 62/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48055
OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12 (PKH), 1 W 62/12 (https://dejure.org/2012,48055)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.11.2012 - 1 W 62/12 (PKH), 1 W 62/12 (https://dejure.org/2012,48055)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. November 2012 - 1 W 62/12 (PKH), 1 W 62/12 (https://dejure.org/2012,48055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Substanziierungspflicht des Patienten hinsichtlich des Vorliegens eines Behandlungsfehlers bei Darstellung des Behandlungsverlaufs in einem Schlichtungsgutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens im Arzthaftungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens im Arzthaftungsverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 10.06.2003 - 1 U 4/02

    Zum Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher …

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12
    Dabei gelten die Gründe, die eine Beweisbelastung des Arztes für die zutreffende und vollständige Risikoaufklärung des Patienten gerechtfertigt erscheinen lassen, für die Feststellung, ob der ohne rechtswirksame Einwilligung vorgenommene ärztliche Eingriff bei dem Patienten auch zu einem Schaden geführt hat, nicht (…KG, Urt. v. 27.11.2000 - 20 U 7753/98, Rn. 32, zit. nach juris = VersR 2002, 438); das bedeutet, dass die Antragstellerin im Prozess schon dann unterliegt, wenn sie nicht beweisen kann, dass die Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat oder dass der Schadenseintritt ohne die Pflichtverletzung zumindest sehr unwahrscheinlich gewesen wäre (OLG Naumburg, Urt. v. 10.06.2003 - 1 U 4/02, Rn. 44, zit. nach juris = NJW-RR 2004, 315, 316; ausdrücklich bestätigt: Senat Urteil vom 8.11.2012 - 1 U 62/12 -).
  • OLG Naumburg, 08.11.2012 - 1 U 62/12

    Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei Hüftoperation statt konservativer …

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12
    Dabei gelten die Gründe, die eine Beweisbelastung des Arztes für die zutreffende und vollständige Risikoaufklärung des Patienten gerechtfertigt erscheinen lassen, für die Feststellung, ob der ohne rechtswirksame Einwilligung vorgenommene ärztliche Eingriff bei dem Patienten auch zu einem Schaden geführt hat, nicht (…KG, Urt. v. 27.11.2000 - 20 U 7753/98, Rn. 32, zit. nach juris = VersR 2002, 438); das bedeutet, dass die Antragstellerin im Prozess schon dann unterliegt, wenn sie nicht beweisen kann, dass die Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat oder dass der Schadenseintritt ohne die Pflichtverletzung zumindest sehr unwahrscheinlich gewesen wäre (…OLG Naumburg, Urt. v. 10.06.2003 - 1 U 4/02, Rn. 44, zit. nach juris = NJW-RR 2004, 315, 316; ausdrücklich bestätigt: Senat Urteil vom 8.11.2012 - 1 U 62/12 -).
  • KG, 27.11.2000 - 20 U 7753/98

    Anforderungen an den Nachweis eines Impfschadens; Anforderungen an die ärztliche …

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12
    Dabei gelten die Gründe, die eine Beweisbelastung des Arztes für die zutreffende und vollständige Risikoaufklärung des Patienten gerechtfertigt erscheinen lassen, für die Feststellung, ob der ohne rechtswirksame Einwilligung vorgenommene ärztliche Eingriff bei dem Patienten auch zu einem Schaden geführt hat, nicht (KG, Urt. v. 27.11.2000 - 20 U 7753/98, Rn. 32, zit. nach juris = VersR 2002, 438); das bedeutet, dass die Antragstellerin im Prozess schon dann unterliegt, wenn sie nicht beweisen kann, dass die Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat oder dass der Schadenseintritt ohne die Pflichtverletzung zumindest sehr unwahrscheinlich gewesen wäre (…OLG Naumburg, Urt. v. 10.06.2003 - 1 U 4/02, Rn. 44, zit. nach juris = NJW-RR 2004, 315, 316; ausdrücklich bestätigt: Senat Urteil vom 8.11.2012 - 1 U 62/12 -).
  • OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines ärztlichen …

    (So ausdrücklich OLG Naumburg, Beschluss vom 26.11.2012, 1 W 62/12 - juris).

    Angesichts dessen ist es auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht in diesem eng begrenzten Ausnahmebereich von einer auch im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren jedenfalls in gewissem Umfang möglichen Beweisantizipation ausgeht und es angesichts der dokumentierten Befunde als offensichtlich ansieht, dass die Behauptung, die Werte seien unzutreffend, nicht erweislich sein wird (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).

  • OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21

    Ablehnung von PKH für eine Anschlussberufung Nachbesserungsrecht bei fehlerhafter …

    Der Senat kann angesichts dessen für das Prozesskostenhilfeverfahren die Richtigkeit dieser Behauptung nicht zugrundelegen; vielmehr ist im Wege der auch in Arzthaftungssachen zulässigen Beweisantizipation (Senat…, Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, Rn. 8, juris; vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris) davon auszugehen, dass das dem Beklagten zustehende Nachbesserungsrecht noch fortbesteht.
  • OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei durch eine …

    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 -, Rn. 3, juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
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