Rechtsprechung
| KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Krankheitseinsicht und Unterbringung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
Zur Notwendigkeit einer Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung bei fehlender Krankheitseinsicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die zwangsweise Unterbringung eines psychisch Kranken; Behandlung einer nicht heilbaren chronischen paranoiden Psychose; Qualitative Anforderungen an ein Sachverständigengutachten; Zeitliche Verwertbarkeit von Gutachten; Verhältnismäßigkeit einer ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln - 53 XVII G 827
- LG Berlin, 15.02.2005 - 83 T 70/05
- KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1777 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (BVerfG, NJW 1998, 1774/1795).Die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG, NJW 1998, 1774/1795).
- LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99
Absperren einer Wohnungstür
Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war. - OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94
Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten; …
Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Es stellt eine in den Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage für den Vormundschaftsrichter dar (vgl. Senat, KG-Report 1995, 248; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118).
- BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im …
Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Das Beschwerdegericht darf weder von Amts wegen noch auf Antrag über eine andere Angelegenheit entscheiden als über diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 328; BayObLGZ 1997, 213 ff;… Jansen, FGG, 2. Aufl. § 23, Rdn. 4;… Keidel/Kuntze, FGG, 15. Aufl., § 23 Rn. 7 m. w. Nachw.). - LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 9 T 428/92
Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war. - OLG Stuttgart, 12.04.1979 - 8 W 153/79
Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Das Beschwerdegericht darf weder von Amts wegen noch auf Antrag über eine andere Angelegenheit entscheiden als über diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 328; BayObLGZ 1997, 213 ff;… Jansen, FGG, 2. Aufl. § 23, Rdn. 4;… Keidel/Kuntze, FGG, 15. Aufl., § 23 Rn. 7 m. w. Nachw.).
- KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht …
Die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Gericht der weiteren Beschwerde lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623). - AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …
Insofern ist eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung aber bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Betroffenen bzw. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden (BVerfG, NJW 1998, Seiten 1774 f.; OLG München, OLG-Report 2006, Seiten 472 ff.; KG Berlin, KG-Report 2005, Seiten 621 f.; BayObLG, BayObLGR 2004, Seite 394; LG Kassel, BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f.). - KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05
Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung; …
Die Anforderungen, die hier an die gutachterlichen Äußerungen zu stellen waren, mussten auch deshalb besonders hoch sein, weil sich in der Akte keine weiteren Fachgutachten etwa aus früheren Unterbringungs- oder Betreuungsverfahren befinden, die eine Überprüfung der Angaben des Sachverständigen Dr. Mnnnn erlaubt hätten (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 622).
- LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur …
Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).
- KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung …
Rn. 14 Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623). - KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer …
Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623). - KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter …
Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623). - KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Betreuung: Notwendigkeit der Betreuerbestellung für den Aufgabenkreis …
Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623). - LG Kassel, 27.06.2011 - 3 T 343/11
Betreuung: Unterbringung durch einstweilige Anordnung bei unzureichendem …
Rn. 12 Danach sind die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die fortdauernde Heilbehandlung des Beschwerdeführers durch seine Unterbringung sichergestellt werden darf, erfüllt; denn die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)). - KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung; …
Die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (…BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 622).
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